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Michela Morandini

Die Corona-Pandemie aus ­Geschlechterperspektive

Eine vorläufige Bestandsaufnahme zu den Auswirkungen auf das Leben der Frauen und zur Gleichstellungspolitik der Geschlechter

The Corona Pandemic from a Gender Perspective

A preliminary review of the impact on women’s lives and gender equality

Abstract Experts warn about the different consequences the pandemic has on vulnerable groups. Women are one such vulnerable group. This article examines the impact of the ­pandemic on women’s lives and gender equality. Although gender equality proved to be a mirage even before the pandemic, it has worsened throughout the pandemic. Considering international and European standards in gender equality, this article explores the multiple consequences of the pandemic for women and how those consequences manifest themselves in the areas of health, employment, political economy, and sexualized and domestic violence. It also provides an overview of the policies needed to mitigate these consequences.

1. Einleitung

Anfang 2020 warnten Beobachter/-innen davor, dass durch die weltweite Corona-Pandemie bereits bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten zunehmen würden. Vulnerable Gruppen, zu denen auch Frauen zählen, würden hart von den Folgen der Pandemie getroffen werden. So wies UN Women, die Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen, darauf hin, dass die Pandemie das Leben der Frauen besonders hart treffen würde (UN Women 2020).

Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Pandemie für Frauen auf und geht der Frage nach, wie sich diese in den Bereichen der Gesundheit, der Erwerbstätigkeit, der politischen Ökonomie und der sexualisierten und häuslichen Gewalt manifestieren. Er bettet die Erkenntnisse hierzu zum Stand von Ende 2020 in die Entwicklung und den Ist-Zustand internationaler und europäischer Standards der Geschlechtergleichstellungspolitik ein.

2. Geschlechtergleichstellung vor der Pandemie

Bereits vor Ausbruch der Pandemie stand es um die Chancengleichheit der Geschlechter nicht allzu gut. Der „Gender Gap Report 2020“ des Weltwirtschafts­forums berechnet die vollständige Schließung der Geschlechterkluft mit 99,5 Jahren. Darunter wird die völlige Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit und Politik verstanden (World Economic Forum 2020, 5). Italien verliert laut diesem Bericht zum Vorjahr 6 der 12 gewonnen Positionen und platziert sich auf europäischer Ebene mit einem Index von 70,7 Prozent auf Platz 17 (100 Prozent steht für eine volle Gleichberechtigung der Geschlechter). Weltweit ist Italien auf Platz 76 von 153 Ländern.

Das Problem ist nicht so sehr die politische Repräsentation von Frauen, sondern deren effektive Teilnahme am wirtschaftlichen Geschehen. Zu diesem Aspekt nimmt Italien in der Liste Platz 125 von 153 Ländern ein. Der Gender Pay Gap, der weltweit den geschlechterspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern beschreibt, liegt für Italien bei 52,9 Prozent (weltweit liegt der Durchschnitt bei 61,3 Prozent). Eine ernüchternde Detailerkenntnis ist, dass der Verdienstunterschied bei steigendem Bildungsgrad nur für Männer signifikant ansteigt. Männer mit Universitätsabschluss verdienen im Durchschnitt 32,6 Prozent mehr als ihre männlichen Kollegen mit Maturaabschluss. Frauen mit Universitätsabschluss nur 14,3 Prozent mehr als ihre Kolleginnen mit Maturaabschluss. Nicht ganz so schlecht schneidet Italien im Bildungsbereich mit Platz 55 von 149 und in der Politik mit Platz 44 von 149 ab. Demzufolge muss Italien vor allem in den Bereichen Arbeit und ökonomische Mitbestimmung aufholen (World Economic Forum 2020, 197).

Auf EU-Ebene veröffentlicht EIGE, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (European Institute for Gender Equality), seit 2010 den „Gender Equality Index“. Es ist dies ein Index zur Gleichstellung der Geschlechter auf Grundlage der europäischen Gleichstellungspolitik, der neben momentanen Bestandsauf­nahmen auf der Ebene einzelner EU-Mitgliedsstaaten auch die Entwicklung der Gleich­stellung in Europa überwacht (EIGE 2020a). Mit einem Wert von 67,9 Punkten (mit 1 für keine Gleichstellung und 100 für eine volle Geschlechtergleichstellung) hat Europa einen langen Weg zur Geschlechtergleichstellung vor sich. Seit 2010 ist der Index um 4,1 Punkte angestiegen, seit 2017 lediglich um 0,5 Punkte (EIGE 2020a).

Im Detail wertet der EIGE-Index Daten in sechs Kernbereichen aus: Arbeit (Teilhabe am Arbeitsleben, Trennung der Arbeitsbereiche, Qualität der Arbeit), Geld (finanzielle Ressourcen, wirtschaftliche Lage), Bildung (Bildungsabschlüsse, Verhältnis der Geschlechter bei der Studienwahl), Zeit (Betreuung/Pflege/Fürsorge, gesellschaftliche Aktivitäten), Macht (politische/wirtschaftliche/soziale Macht) und Gesundheit (Status, Verhalten, Zugang zur ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung). Die Bereiche Gewalt und bereichsübergreifende Ungleichheiten (Intersecting inequalities) werden auch berücksichtigt.

Italien liegt mit 63,5 an 14. Stelle in der EU und 4,4 Punkte unter dem EU-Durchschnitt. Seit 2010 ist Italien im „Gender Equality Index“ um 10,2 Punkte angestiegen, seit 2017 um 0,5 Punkte. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten kommt Italien dem Ziel der Gleichstellung nur langsam näher. Die besten Ergebnisse erreicht Italien in den Bereichen Gesundheit (88,4 Punkte) und Geld (79,0 Punkte). In diesen Bereichen nimmt Italien die Plätze 12 und 15 ein. In den Bereichen Macht (48,8 Punkte), Zeit (59,3 Punkte) und Bildung (61,9 Punkte) sind die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern hingegen am stärksten. Zudem hat Italien mit 63,3 Punkten den schlechtesten Wert im Bereich Arbeit. Die größte Entwicklung seit 2010 weist Italien hingegen in den Bereichen Macht (ein Plus von 23,6 Punkten) und Bildung (ein Plus von 8,1 Punkten) auf. In diesen Bereichen ist Italiens Position im EIGE-Index respektive um 8 und 9 Plätze gestiegen. Am geringsten ist der Fortschritt seit 2010 im Bereich Geld (ein Plus von 0,1 Punkten), wo Italien auf Platz 15 weilt (EIGE 2020b).

Die Ergebnisse beider Indexe, des „Gender Gap Report 2020“ und des „Gender Equality Index“, weisen klar darauf hin, dass Italien im Bereich der Geschlechtergleichstellung Aufholbedarf hat. Dies gilt für alle Bereiche, wenngleich es einige Bereiche gibt, in denen die Kluft zwischen den Geschlechtern besonders hoch ist.

3. Folgen der Pandemie für Frauen

Aufgrund der Faktenlage, die unter Punkt zwei dargelegt wurde, ist davon auszugehen, dass die Folgen der Pandemie auf Frauen eine Verschärfung der Ungleichstellung zwischen den Geschlechtern mit sich bringt. Dies bestätigt auch der Bericht des Südtiroler Wirtschaftsförderungsinstitut Wifo, in dem 24 Expert/-innen aus verschiedenen Bereichen ihre Einschätzung zu den Folgen der Pandemie auf das Leben der Frauen wiedergeben. Laut dem Bericht wird sich die Rolle der Frauen verschlechtern und ihre ökonomische Abhängigkeit zunehmen (Frötscher 2020, 8).

Da die Datenlage zu Ende 2020 noch lückenhaft ist, können die Auswirkungen der Pandemie für Frauen in einzelnen Bereichen nachfolgend nur skizziert wiedergegeben werden. Die Abschnitte gehen ein auf die Folgen der Pandemie für Frauen in den Bereichen der Gesundheit, der Erwerbstätigkeit, der politischen und ökonomischen Partizipation, und der sexualisierten und häuslichen Gewalt. Dabei muss betont werden, dass sich eine Verschlechterung in einem Bereich rasch negativ auf einen anderen Bereich auswirkt. Die Folgen der Pandemie auf die unterschiedlichen Lebenswelten von Frauen bedingen sich demnach gegenseitig.

3.1 Gesundheitliche Folgen

Bereits im April 2020 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Studie, in der sie zum Schluss kam, dass Frauen als große vulnerable Gruppe am schwersten von den Folgen der Pandemie betroffen sein werden (OECD 2020, 2). Aus rein medizinischer Perspektive scheint es, dass Männer bei einer Covid-19-Erkrankung eine schlechtere Prognose als ­Frauen haben. Daten der Forschungsinitiative Global Health 50/50, die Covid-19-Erkrankungen in mehr als 20 Ländern untersucht hat, zeigen auf, dass sich Frauen zwar ähnlich häufig wie Männer infizieren, jedoch die Sterberate bei einem Drittel zu zwei Drittel liegt (Global Health 50/50 2020). Dieses Muster wurde auch durch Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt. Es zeigen sich kaum Unterschiede in der gemeldeten Anzahl der bestätigten Fälle bei Männern und Frauen. Im April 2020 konnte unter den 700.000 bestätigten Fällen von Covid-19-Erkrankungen fast das gleiche Geschlechtsverhältnis verzeichnet werden. Jedoch variiert das Geschlechterverhältnis mit dem Alter. Sowohl in der jüngeren (20 – 29 Jahre) als auch in der älteren (80 Jahre und älter) Altersgruppe gab es mehr Fälle bei Frauen. Für die Altersgruppen 0 – 9 Jahre, 60 – 69 Jahre und 70 – 79 Jahre gab es mehr Fälle bei Männern (Global Health 50/50 2020). Masella und Cataldo bestätigen diese unterschiedlichen Verläufe zwischen den Geschlechtern bei Covid-19-Erkrankungen. Die Gründe dafür liegen laut Untersuchungen in biologischen, hormonellen sowie metabolischen Unterschieden und sind auch bedingt durch unterschiedliche Lebensgewohnheiten wie das Rauchen, der Alkoholkonsum oder die Ernährung (Masella/Cataldo 2020).

Im Bereich der Gesundheit müssen aus Genderperspektive auch die Themen der Schwangerschaft und der Vorsorgeuntersuchungen berücksichtigt werden. Die Ressourcenverknappung im Personalwesen und der Notstand in den Krankenhäusern bei einer hohen Anzahl an Corona-Patient/-innen führen zur Reorganisation von Diensten und zu gesundheitlichen Risiken in der Betreuung von Frauen. Die Folgen vergangener Humanitätskrisen für Frauen legen nahe, dass die Einschränkung von Fachdiensten rund um die Familienplanung, den Schwangerschaftsabbruch, die HIV-Prävention und die Brustkrebsvorsorge sich negativ auf Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche, sexuell übertragbare Krankheiten, posttraumatische Belastungsstörungen und Krankheitsbilder von Frauen auswirken (Masella/Cataldo 2020).

Neben den bereits genannten Gesundheitsrisiken für Frauen in Zusammenhang mit der Pandemie ist auch zu erwähnen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen der hohen Prozentzahl von Frauen in systemrelevanten Berufen (ca. 75 Prozent) und einem damit zusammenhängenden erhöhten Infektionsrisiko gibt. In Gesundheits- und Sozialberufen wie auch in der Pflege von Familienangehörigen sind es Großteils Frauen, die an vorderster Front stehen. Bereits vor der Krise haben Frauen drei Mal so viel unbezahlte Familienarbeit übernommen wie Männer, nun tun sie dies noch mehr. Unbezahlte Familienarbeit wirkt sich wesentlich auf die ökonomischen Chancen von Frauen aus und führt auch zu einem schlechteren Zugang von Frauen zu medizinischen Leistungen (Masella/Cataldo 2020).

Das Landesinstitut für Statistik ASTAT veröffentlichte im September 2020 die Ergebnisse zu einer Erhebung über Covid-19 in Südtirol. Jene fußt auf einer Wahrscheinlichkeitsstichprobe im Juli 2020 und wurde zur Vervollständigung der Erhebung im Juni in Gröden durchgeführt (ASTAT 2020a). Aus dieser Erhebung geht hervor, dass es aus Geschlechtersicht keine signifikanten Unterschiede gibt. Frauen und Männer sind in gleichem Maße mit Sars-CoV-2 infiziert worden. Der interna­tionale Trend ist somit bestätigt. Auch in Bezug auf das Alter stellt diese Studie keinen signifikanten Unterschied fest (ASTAT 2020a, 2). Geschlechterperspektivische Daten hinsichtlich der Sterblichkeit an oder mit Covid-19 liefert das Landesinstitut für Statistik ASTAT im November 2020. Die Erhebung berücksichtigt Daten zu den Todesfällen und den Todesursachen in den Monaten März und April 2020. Dabei galten als Covid-19-positive Todesfälle jene, bei denen Covid-19 durch Labortests festgestellt wurde, oder jene, bei denen Covid-19 auf klinischer oder epidemiologischer Basis diagnostiziert wurde und die Labortests nicht eindeutig oder nicht verfügbar waren. Im März 2020 wurden in Südtirol 665 Todesfälle verzeichnet, im April 563, insgesamt somit 1.228. Die Zahl der positiv auf Covid-19 getesteten Verstorbenen in den Monaten März und April beläuft sich auf 303. In 94,9 Prozent der Fälle wurde Covid-19 als zugrundeliegende Todesursache angegeben. Die Zahl der Todesfälle, bei denen Covid-19 als zugrundeliegende Todesursache in den Monaten April und März festgestellt wurde, beläuft sich auf 286 bzw. 23,3 Prozent aller Todes­fälle. Berücksichtigt man alle Todesursachen, so starben in absoluten Zahlen mehr Frauen (664) als Männer (564). Betrachtet man nur die Covid-19-Todesfälle, ist das Gegenteil der Fall. In den beiden Monaten starben mehr Männer als Frauen (149 Männer und 137 Frauen). Allerdings wird in der Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass im März deutlich mehr Männer an Covid-19 starben als Frauen, im April hingegen mehr Frauen als Männer (ASTAT 2020b, 2).

Die Wichtigkeit einer gendergerechten Betrachtung der gesundheitlichen Folgen von Sars-CoV-2 war auch Thema des 5. Südtiroler Symposiums zu Gender Health 2020. Am 16. Oktober 2020 trafen sich Mediziner/-innen mittels Videokonferenz, um sich mit den Immunitäten von Frauen und Männern zu beschäftigen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass der Gendermedizin in Südtirol vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Derzeit fußt jene auf dem staatlichen Gesetz Nr. 3/2018 und auf dem darauffolgenden Umsetzungsplan zur Diffusion der Gendermedizin, der am 9. Mai 2019 vom Gesundheitsministerium verabschiedet wurde. Jener sieht Aktivitäten in den Bereichen klinische Abläufe, Diagnosen, Therapien, Rehabilitationen, Forschung und Fortbildung für Berufstätige sowie Informationen für die Bevölkerung vor und wird von der Abteilung Gesundheit der Landesverwaltung im Verbund mit nationalen Netzwerken der Gendermedizin verwaltet (Kußtatscher 2020, 5).

3.2 Folgen für die weibliche Erwerbstätigkeit

Neben den unmittelbaren Folgen ist in diesem Bereich auch mit langfristigen Folgen der Pandemie für Frauen zu rechnen. Folgende Abschnitte beschreiben die derzeitige Faktenlage.

Fakt 1: Systemrelevante Berufe werden zu 75 Prozent von Frauen ausgeübt.

Systemrelevante Berufe umfassen alle jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um eine Gesellschaft am Laufen zu halten. Das sind unter anderem Tätigkeiten des Gesundheits- und Betreuungspersonals, des Supermarktpersonals, der Sicherheitskräfte und des Personals im Transportwesen. Rund 75 Prozent dieser Berufe werden von Frauen ausgeübt. In Gesundheits- und Betreuungsberufen ist der Frauenanteil zuweilen höher. Diese Berufe sind nicht nur durch einen hohen Frauenanteil gekennzeichnet, sondern meist auch durch eine unter- oder durchschnittliche Vergütung und geringe soziale Anerkennung.

Die Krise hat für kurze Zeit bewirkt, dass die soziale Anerkennung dieser Berufsgruppen gestiegen ist. Erinnert sei an das kollektive Klatschen als Anerkennung für die „Held/-innen“ des Alltags von den Balkonen aus im ersten Lockdown. Diese kollektive Anerkennung hat Berufe, die vor der Krise kaum im Rampenlicht waren, ins kollektive Bewusstsein gerückt. Zudem hat die kollektive Anerkennung ein Gefühl der Zusammengehörigkeit ausgelöst. Die kollektive Anerkennung ist jedoch von kurzer Dauer gewesen. Das Thema der systemrelevanten Berufe ist zu Ende 2020 fast gänzlich aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden.

Für Frauen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, bedeutet die Pandemie Mehrfachbelastungen. Viele Frauen sind Mütter, die neben ihrem Beruf auch der unbezahlten Familienarbeit nachgehen. Darüber hinaus sind Frauen in Gesundheits- und Sozialberufen (und ihre Familien) einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. In Südtirol hat der Landesverband für Sozialberufe seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 2011 immer wieder auf die zu verbessernden Bedingungen in Sozialberufen hingewiesen. Im Frühjahr 2019 hat er beispielsweise eine Petition zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur stärkeren Wertschätzung der Sozialberufe gestartet. Insgesamt haben über 5.000 Personen die Petition, die am 29. August 2019 Mitgliedern der Landesregierung und Landtagsabgeordneten vorgestellt wurde, unterschrieben. Die Forderungen führten dazu, dass an einem Gesetz für Sozialberufe gearbeitet wird (so auf der Facebookseite des Landesverbandes der Sozialberufe). Sie lauten im Detail wie folgt:

1) „Lohngerechtigkeit, um die Attraktivität nachhaltig zu steigern. Der Landesverband für Sozialberufe fordert dabei eine Lohnerhöhung von 10 Prozent.

2) Schaffung von Rahmenbedingungen mittels eines Maßnahmenpaketes für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

3) Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel durch einen Landessozialplan, der als Planungsgrundlage für die Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger Personen dient.

4) Ein Landessozialplan, der als Planung für die Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger Personen dienen soll.

5) Ein Kodex für die Sozialberufe mit Fachausbildung zum Schutz und die Regulierung der Sozialberufe mit Fachausbildung“ (Landesverband der Sozialberufe 2019).

Im Dezember 2020 startete eine Kampagne vonseiten der Autonomen Provinz Bozen, um die Attraktivität von sozialen Berufen zu steigern (Veri­social|Echte­socials 2021). Zum selben Zeitpunkt veröffentlichte der Landesverband der Sozialberufe eine Presseaussendung, in der die Geschäftsführerin Marta von Wohlgemuth angibt, dass es Ende 2020 im Unterschied zum Frühjahr 2020 wieder still um die Sozialberufe geworden ist. Zwar wurden im Monitoring-Ausschuss für Soziales Vorschläge angehört, jedoch wurden jene bisher kaum mittels politischer Maßnahmen umgesetzt (Landesverband der Sozialberufe 2020). Im Bereich der Pflege hat die Gewerkschaft Nursing up regelmäßig auf die schwierigen Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. So wurde ab 7:00 Uhr, 2. November, bis 7:00 Uhr, 3. November 2020, ein Streik ausgerufen, um auf die schwierige Situation aufmerksam zu machen, unter der die Pflegekräfte in der Pandemie arbeiten. In dieselbe Kerbe schlägt das Arbeitsförderungsinstitut AFI mit einer Presseaussendung am 3. Dezember 2020. Darin fordert AFI-Präsident Dieter Mayr eine Grundsatzdiskussion über bessere Arbeitsbedingungen ein (AFI 2020).

An dieser Stelle soll auch angemerkt werden, dass die Landesregierung mit Landesgesetz Nr. 3 im April 2020 konkrete Schritte in Bezug auf die Anerkennung der Leistung von Mitarbeiter/-innen im Sozial- und Gesundheitsbereich gesetzt hat. Am 2. September 2020 hat sie mittels Beschluss Nr. 678 Details und Voraussetzungen für die Auszahlung einer Sonderprämie zugunsten des Personals, das mit der direkten und indirekten Betreuung von Covid-19-Erkrankten betraut wurde, festgelegt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in Südtirol einerseits Zeichen der Anerkennung im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe gesetzt werden, andererseits eine wesentliche Veränderung der Arbeitsbedingungen noch stattfinden muss. Dies wird Aufgabe der Post-Covid-19-Politik.

Fakt 2: Unbezahlte Familien- und Betreuungsarbeit wird auch während der Krise vor allem von Frauen getragen.

Die Hoffnung, dass sich durch die Pandemie und vor allem durch die Erfahrungen im ersten Lockdown etwas an der Tatsache ändern würde, dass Frauen die Hauptlast der unbezahlten Familien- und Betreuungsarbeit tragen, hat sich zerschlagen.

Laut nationalem Statistikinstitut ISTAT leisteten Frauen vor der Pandemie täglich 5 Stunden und 39 Minuten unbezahlte Arbeit, Männer hingegen nur 2 Stunden und 16 Minuten (ISTAT 2019). Aus dem Jahresbericht des ISTAT 2020 geht hervor, dass die Familienarbeit in der Phase des Lockdowns für Frauen zugenommen hat (ISTAT 2020a). Kinderbetreuung, Kochen, Putzen und Einkaufen lagen Großteils in der Verantwortung der Frauen. Die Erwartungen, dass sich die Erfahrungen der Väter bei der Familienarbeit im Lockdown positiv auf eine ausgewogenere Aufteilung der unbezahlten Familienarbeit zwischen den Geschlechtern auswirken, sind nicht erfüllt worden. Die Hauptlast der unbezahlten Familienarbeit bleibt weiterhin bei der Frau, die auf den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt oftmals verzichtet.

Die Situation der Alleinerziehenden ist besonders schwierig, da deren ökonomische Situation bereits vor der Pandemie kritisch war. Ein paar Zahlen geben Aufschluss. In den Jahren 2015 – 2016 waren 86,4 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Davon arbeiteten 2016 63,8 Prozent, während 24,4 Prozent inaktiv und 11,8 Prozent arbeitslos waren. Vor der Wirtschaftskrise arbeiteten noch 71,2 Prozent der Alleinerziehenden. 11,8 Prozent von ihnen lebten 2016 in absoluter Armut. Durchschnittlich waren 42,1 Prozent den zwei Risiken ausgesetzt, schnell in Armut zu verfallen und sozial ausgegrenzt zu werden (mit Spitzenwerten in Süditalien von 58 Prozent) (ISTAT 2018). Die Pandemie wird sich negativ auf die bereits kritische Lebenslage alleinerziehender Mütter auswirken.

In Südtirol hat Gleichstellungsrätin Michela Morandini vermehrt auf die ungleiche Verteilung unbezahlter Familienarbeit hingewiesen. So z. B. in der Presseaussendung am 18. September 2020, in der sie davor warnt, dass die Pandemie Frauen hart treffen wird. Bestätigt sieht sie ihre Aussage durch die Studie des Landesinstitutes für Statistik zur Erwerbstätigkeit im 2. Quartal 2020, aus der hervorgeht, dass die Erwerbstätigenquote der Männer bei 70,3 Prozent und jene der Frauen bei 61,9 Prozent liegt. Als einen der Gründe sieht sie die zusätzlichen Verpflichtungen im Bereich der unbezahlten Familienarbeit. Zudem vermutet sie, dass einige Frauen im Zuge der Pandemie wegen der Mehrbelastungen in der Familienarbeit ihre Arbeit freiwillig aufgegeben haben oder aufgeben werden (Morandini 2020).

Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen weist in seiner Presseaussendung am 15. Mai 2020 darauf hin, dass es Großteils Frauen sind, die den Alltag in den Familien organisieren. Männer beteiligen sich, so liest man in der Presseaussendung am Tag der Familie, nur gering an der Erziehungs- und Hausarbeit und verstehen diese Arbeit auch nicht als partnerschaftliche Aufgabe. Der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen fordert einmal mehr eine angemessene Anerkennung der Familienarbeit, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine verpflichtende Beteiligung der Männer an der Haus-, Erziehungs- und Pflegearbeit und die monetäre Berücksichtigung der Familienarbeit für die Rente. Die Präsidentin des Beirates Ulrike Oberhammer unterstreicht in der Presseaussendung, dass ohne die Leistung der Frauen die Familie vor dem Aus stünde (Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen 2020).

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die ungleiche Verteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern sich während der Pandemie noch mehr zu Ungunsten der Frauen entwickelt hat und die Attraktivität von Müttern am Arbeitsmarkt weiter abnehmen wird.

Fakt 3: Wegbrechen sämtlicher Betreuungs- und Bildungsstrukturen und informeller Unterstützungsmöglichkeiten hat fatale Folgen für berufstätige Frauen.

Die Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen hat viele Familien vor große Herausforderungen gestellt. Jene, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, umso mehr. Die Frage nach der Betreuung der Kinder hat sich nicht nur während der Lockdowns gestellt, sondern auch im Sommer. Was die Schließung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen angeht, hat sich in Südtirol seit Beginn der Pandemie Protest geregt. So hat beispielsweise der Katholische Familienverband Südtirol und die Allianz für Familie die Anliegen der Familien vertreten und bereits im April 2020 einen Krisenstab Familie eingefordert (Ladurner/Mitterutzner 2020). Ab 18. Mai 2020 haben Kitas, Kinderhorte und Tagesmütter in Südtirol stufenweise wieder ihre Aktivitäten aufgenommen, allerdings konnten diese aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nicht alle Anfragen erfüllen.

Rund um das Thema der „vergessenen“ Kinder hat sich eine Gruppe von Eltern unter dem Namen „Be a Reminder“ gebildet. Am 10. Juni 2020 wurde vor dem Südtiroler Landtag ein medienwirksamer Protest ins Leben gerufen, bei dem ein großes Plakat ausgerollt und Stimmen von Kindern abgespielt wurden. Seitdem meldet sich die Gruppe immer wieder über soziale Medien zu Wort. Ein anderes Beispiel ist ein im November 2020 von 450 Personen unterzeichneter Brief an die zuständigen Landesrät/-innen für Bildung und Familie, an den Landesbeirat für Chancengleichheit und die Gleichstellungsrätin. Eltern forderten die Politik auf, die Anliegen der Familien und der Kinder in den Fokus zu stellen und vom Fernunterricht abzusehen (Inama 2020).

Neben den Frauen in systemrelevanten Berufen gab es auch jene Mütter und Väter, die Mehrfachbelastungen durch Smart Working ausgesetzt waren. Zeitgleich Arbeitnehmer/-in, Lehrer/-in, Pädagoge/-in zu sein brachte im Frühjahr 2020 viele Personen an ihre Grenzen. Rund 8 Millionen Arbeitnehmer/-innen stellten quasi über Nacht ihre Arbeitsmodalität in Smart Working um. Dies geht aus einer Untersuchung der Gewerkschaft CGIL und der Stiftung Giuseppe di Vittorio hervor (Fondazione Giuseppe di Vittorio 2020). Donatella Califano, Landessekretärin der Gewerkschaft SGB/CISL und Vizepräsidentin des Südtiroler Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen, betrachtete das Instrument des Smart Working aus der Genderperspektive und spricht sich für eine Regelung desselben aus. Speziell für Arbeitnehmerinnen birgt Smart Working die Gefahr, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kurzfristig gelöst werden kann, jedoch langfristig zur Isolation für und der Doppelbelastung von Frauen führen kann (De Paoli 2020, 15).

2020 brachen auch jegliche Unterstützungsnetze für Familien weg. Laut Save the Children haben sich 2018 fast 4 von 10 Familien (38 Prozent) auf Familienmitglieder und Freunde zur Unterstützung in der Betreuung von Kindern von 0 – 14 Jahren gestützt. Eine Familie auf fünf (fast 21 Prozent) gibt an, sich ausschließlich auf die Hilfe von Familienangehörigen zu stützen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Alleinerziehenden und beträgt 33,9 Prozent bei einem berufstätigen Elternteil und 26 Prozent bei einem nicht-berufstätigen Elternteil. In Familien, in denen beide Eltern arbei­ten, wird in 27,3 Prozent der Fälle ausschließlich auf die Hilfe von Familien­angehörigen und Freunden zurückgegriffen (Save the Children 2020, 11). Dabei sind es vor allem die Großeltern, die im Regelfall einen wesentlichen Teil der Betreuungsarbeit übernehmen und als Risikogruppe während der Pandemie ausfallen.

An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass bereits vor der Pandemie laut natio­nalem Arbeitsinspektorat eine hohe Anzahl von Müttern ihre Arbeitsstelle innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes kündigten. Italienweit waren es 2019 37.000 Frauen (1.600 Frauen mehr als im Vorjahr). In Südtirol haben 847 Frauen und 225 Männer gekündigt. Während die Männer als Kündigungsgrund einen Betriebswechsel angaben, gaben die Frauen vorwiegend die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf an.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten einen direkten Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Frauen hat. Brechen diese weg, dann sind es Frauen, die stärker als Männer davon betroffen sind, den Arbeitsplatz zu verlieren oder jenem fernzubleiben.

Fakt 4: Frauen sind in Krisenzeiten verstärkt vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen

Eine Analyse der italienischen Stiftung Studien der Arbeitsberater (Fondazione Studi Consulenti del Lavoro) zeigt auf, dass im zweiten Drittel 2020 im Vergleich zum Vorjahr 470.000 Frauen (4,7 Prozent) weniger beschäftigt waren. Diese Daten basieren auf jenen des nationalen Statistikinstituts und wurden im September erhoben. Auch entfallen gemäß dieser Studie 100 durch die Pandemie verlorene Arbeitsstellen zu 55,9 Prozent auf Frauen. Die männliche Beschäftigung hat sich dagegen mit 371.000 weniger Stellen (2,7 Prozent) als resilienter erwiesen. Große Einbrüche in der weiblichen Beschäftigung werden bei zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen (22,7 Prozent weniger als zum Vorjahr) und bei selbständigen Frauen (5,1 Prozent weniger zum Vorjahr) festgestellt (Fondazione Studi Consulenti del Lavoro 2020, 1).

Auch für Südtirol bestätigt sich dieser negative Trend. Das ASTAT hat im September 2020 Daten veröffentlicht, die einen starken Rückgang der Erwerbsquote aller Erwerbstätigen und insbesondere weiblicher Erwerbstätigen aufzeigen. Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt sowohl im Vergleich zum letzten Quartal (– 13.000 Personen, davon 11.700 Frauen) als auch im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres (– 9.700 Beschäftigte, davon 7.800 Frauen) signifikant. Die Erwerbstätigenquote bei den 15 – 64-Jährigen beläuft sich im zweiten Quartal 2020 auf 70,3 Prozent. Die Erwerbstätigenquote der Männer (78,7 Prozent) ist nach wie vor bedeutend höher als jene der Frauen (61,9 Prozent). Bei der Analyse der Wirtschaftszweige wird sichtbar, dass der Dienstleistungssektor, in dem viele Frauen tätig sind, mit einem Rückgang von 7.500 Einheiten am stärksten vom ersten Lockdown betroffen war (ASTAT 2020c, 2).

Vogliotti vom Arbeitsförderungsinstitut AFI geht in der Presseaussendung am ersten Mai davon aus, dass viele hochgradig weiblich besetzte Branchen, von denen die Tourismuswirtschaft nur eine ist, einen starken Einbruch der Beschäftigung erleiden werden. Vor allem Frauen mit befristeten Arbeitsverträgen, mit Jobs auf ­Abruf sowie Frauen mit geringer Qualifikation oder auf Arbeitssuche werden laut Vogliotti davon betroffen sein (Vogliotti, 2020).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Frauen in stärkerem Ausmaß vom Verlust der Arbeitsplätze betroffen sind als Männer. Die Folgen vorangegangener Krisen haben auch aufgezeigt, dass das Sinken der weiblichen Erwerbsquote in direktem Zusammenhang mit der Wirtschaftsleistung eines Staates steht. Dabei ist neben den direkten Folgen auch damit zu rechnen, dass viele Frauen aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entweder keine Erwerbstätigkeit suchen oder ihr Arbeitsverhältnis kündigen werden.

3.3 Folgen im Bereich der sexualisierten und häuslichen Gewalt

Eine bedeutende Beeinträchtigung im Alltag stellen während der Pandemie die von der Regierung verhängten Ausgangsbeschränkungen dar. Ohne Zweifel sind diese Maßnahmen ein wichtiger Schritt, um die Infektions- und Sterberate unter Kontrolle zu bringen und zu senken. Jedoch führen solche Maßnahmen auch zu unbeabsichtigten Folgen für Familien: Die Gefahr familiärerer Gewalt ist substanziell angestiegen.

Unter familiärer Gewalt versteht man gemeinhin Gewalt, die unter Haushaltsmitgliedern auftritt. Diese kann entweder von Lebenspartner/-innen ausgeübt werden oder in Form von Misshandlung oder Vernachlässigung gegenüber Kindern auftreten (Amaral et al. 2020). Familiäre Gewalt ist weit verbreitet und ist wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit, die Arbeitsleistung und die Gesundheitsausgaben zur Behandlung der Opfer eine der kostspieligsten Formen von Gewalt in unserer Gesellschaft (vgl. Chalfin 2015; Bindler/Ketel 2019). Weltweit erfährt eine von drei Frauen in ihrem Leben physische, emotionale oder sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner (WHO 2015). In Europa sind 33 Prozent aller Frauen mindestens einmal in ihrem Leben häuslicher Gewalt ausgesetzt und der Großteil der Morde an Frauen ist auf Tötungsdelikte durch den Lebenspartner zurückzuführen (McCrary/Sanga 2020, 5). Laut UN-Bericht zum Ziel 5 der Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (Original Sustainable Development Goals – SDGs) haben fast 18 Prozent der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt vonseiten ihres Partners in den 12 Monaten vor der Befragung erlebt. Die Zahl steigt auf 30 Prozent, wenn man von Gewalt vonseiten eines Partners im Laufe des gesamten Lebens spricht. Mehr als ein Drittel der weiblichen Opfer werden von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner ermordet (United Nations 2019, 45).

Erste Studien aus dem Ausland legen nahe, dass die Gewalt an Frauen während der Pandemie und insbesondere im Lockdown zugenommen hat. Steinert und Ebert befragten im Zeitraum vom 22. April bis zum 8. Mai 2020 3.800 Frauen zwischen 18 und 65 Jahren zu ihren Erfahrungen. Hinsichtlich Alter, Bildungsstand, Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnort ist die Studie für Deutschland repräsentativ und kommt zu folgenden Ergebnissen: 3,1 Prozent der Frauen erlitten eine körperliche Auseinandersetzung, zum Beispiel Schläge; in 6,5 Prozent der Haushalte wurden Kinder körperlich bestraft; sexuelle Gewalt erlebten 3,6 Prozent der befragten Frauen und 3,8 Prozent der Frauen gaben an, sich von ihrem Partner bedroht gefühlt zu haben; 2,2 Prozent durften das Haus ohne die Erlaubnis des Partners nicht verlassen und in 4,6 Prozent der Fälle kam es zu einer Regulation der Kontakte durch den Partner. Die Studie zeigt zudem auf, dass sich das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, unter bestimmten Bedingungen erhöht: Befanden sich die Befragten in häus­licher Quarantäne, stieg die körperliche Gewalt gegen Frauen auf 7,5 Prozent und gegen Kinder auf 10,5 Prozent; bei akuten finanziellen Sorgen auf 8,4 Prozent gegen Frauen und 9,8 Prozent gegen Kinder; bei Kurzarbeit eines/-r der zwei Partner stieg die Gewalt gegen Frauen auf 5,6 Prozent, gegen Kinder auf 9,3 Prozent; bei Angst und Depressionen des Partners stieg die körperliche Gewalt auf 9,7 Prozent bei Frauen und 14,3 Prozent bei Kindern. Lebten Kinder unter 10 Jahren im Haushalt, stieg die körperliche Gewalt gegen Frauen auf 6,3 Prozent und gegen Kinder auf 9,2 Prozent (Steinert/Ebert 2020, 1 – 4).

In Italien sind laut nationalem Statistikinstitut ISTAT ca. 7 Millionen (31,5 Prozent) Frauen im Alter zwischen 16 und 70 Jahren im Laufe ihres Lebens irgendeiner Form von Gewalt (physischer, sexueller oder psychologischer, inklusiver Drohungen oder Freiheitsberaubung) ausgesetzt. 20,2 Prozent (4.520.000 Millionen) sind Opfer physischer Gewalt, 21 Prozent (4.520.000 Millionen) erleiden sexuelle Gewalt, und 5,4 Prozent (1.157.000 Millionen) sind schweren Formen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung ausgesetzt. Zur Anzeige gelangen nur 35 Prozent der Delikte (ISTAT 2015).

Am 25. November 2020 veröffentlichte das nationale Statistikinstitut ISTAT eine Studie zur Nutzung der nationalen Rufnummer 1522 gegen Gewalt und Stalking während der Pandemie im Zeitraum März und Oktober 2020. Die Anzahl der Anrufe via Telefon oder via Chat sind im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres signifikant angestiegen. Insgesamt sind die Anrufe um 71,7 Prozent angestiegen. Die Anzahl der Hilfsanfragen via Chat haben sich verdreifacht, von 829 auf 3.347 Fälle. In 45,8 Prozent der Fälle werden als Grund für die Kontaktaufnahme die Suche nach Hilfe und die Meldung einer Gewalttat angegeben. Auch die Anzahl der Anrufe, um Informationen über die Zentren gegen Gewalt zu erhalten, sind, verglichen mit demselben Zeitraum des Vorjahres, um 65 Prozent angestiegen (ISTAT 2020b).

Auch in Südtirol konnte ein Anstieg der Aufnahmen in den Frauenhäusern festgestellt werden. 2019 wurden 135 Frauen in den Frauenhäusern des Südtiroler Netzwerkes gegen Gewalt an Frauen aufgenommen (etwa 11 pro Monat). Während der Pandemie im Frühjahr 2020 wurden in etwa gleich viele Frauen aufgenommen, wobei im April ein Anstieg verzeichnet wurde (ASTAT 2020d, 4).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Lebensverhältnisse in der Pandemie zu einem Anstieg der Gewalt an Frauen führen. Angesichts der hohen Folgekosten, die häusliche Gewalt in all ihren Formen mit sich bringt, muss eine zusätzliche Verschärfung der bereits schwierigen Situation mittels gezielter Maßnahmen unterbunden werden.

3.4 Folgen im Bereich der wirtschaftlichen und politischen Partizipation

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Rolle der Frau in Wirtschaft und Politik hängen stark mit den bereits beschriebenen Problematiken zusammen. Durch die Erhöhung unbezahlter Familien- und Pflegearbeit können Frauen in eingeschränkterem Maße einer bezahlten Arbeit nachgehen. Dies bedeutet, dass Frauen kurz­fristig eingeschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung haben und langfristig mit niedrigeren Renten zu rechnen haben. Laut der Beobachtungsstelle NISF/INPS bekommen Frauen bereits jetzt in der Region Trentino-Südtirol lediglich 735 Euro im Gegensatz zu den 1.433 Euro von Männern. 79 Prozent der Frauen müssen mit einer Rente unter 1.000 Euro auskommen, bei den Männern sind es nur 34 Prozent. Auf regionaler Ebene erhalten 22 Prozent der Männer eine Rente von mehr als 2.000 Euro, bei den Frauen kommen nur 4 Prozent auf diese Summe (ASTAT 2020e).

Was die politische Partizipation angeht, wird festgestellt, dass die Unterrepräsentation von Frauen in Parteien, politischen Ämtern und Führungs- und Entscheidungspositionen in der Pandemie verstärkt wahrgenommen wurde. Es waren und sind vorwiegend Männer, die die Pandemie erklären und in wissenschaftlichen Gremien arbeiten. Die Studie der malisa Stiftung zur Corona-Berichterstattung zeigt beispielsweise zweierlei auf: In Deutschland sind in den TV-Formaten nur 22 Prozent der Fachleute weiblich gewesen und in der Online-Berichterstattung wurden Frauen nur zu 7 Prozent erwähnt. Im medizinischen Bereich war nur eine von fünf Expert/-innen weiblich, obwohl Frauen fast die Hälfte der Ärztebelegschaft ausmachen (malisa Stiftung 2020).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Frauen als Expertinnen in der Pandemie nicht wahrgenommen wurden und werden und dies bereits bestehende Genderstereotypen bekräftigt. Frauenstimmen werden in der Krisenbewältigung kaum gehört und die Arbeit von Interessensgruppen zur Gleichstellung von Geschlechtern in Wirtschaft und Politik kaum wahrgenommen. Schnelle Entscheidungen mit drastischen Folgen für Frauen (und Männer) wurden oftmals unter Ausschluss der Frauen und der organisierten Zivilgesellschaft getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob die Rolle kritischer Zivilgesellschaft unter Einbeziehung von Frauen von politischen Entscheidungsträger/-innen zukünftig besser verstanden und aufgewertet wird.

Fazit zur europäischen Gleichstellungspolitik und Empfehlungen

Dieser Beitrag zeigt auf, dass sich die Lebensbedingungen von Frauen in der Pandemie rasch zum Negativen gewendet haben und viel aus diesen Erfahrungen für zukünftige Maßnahmen in der Gleichstellungspolitik gelernt werden muss. Obwohl das Thema der Geschlechtergleichstellung seit Ende der sechziger Jahre auf der politischen Agenda der EU ist, gibt es noch sehr viel Aufholbedarf was die praktische Umsetzung von Gleichstellungspolitiken betrifft.

1957 wurde der Gleichstellungsgedanke erstmals als Grundwert im Rahmen der Römischen Verträge verankert und über Jahrzehnte hinweg wurden verschiedene Richtlinien wie jene zum Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (75/117/EWG) und jene zur Verwirklichung der Gleichbehandlung hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung, zum beruflichen Aufstieg und den Arbeitsbedingungen (76/207/EWG) verabschiedet (Jäger 2008, 1). Zu Beginn der 1980er-Jahre ergänzten Aktionsprogramme die rechtlichen Maßnahmen. Sie zielten auf die Sensibilisierung und einen Bewusstseinswandel in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ab. Gender Mainstreaming als Strategie der europäischen Gleichstellungspolitik wurde 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz eingeführt, während 1997 mit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages die Gleichstellung als Grundprinzip für alle EU-Staaten verankert wurde und 2010 mit der Verabschiedung der Frauencharta ein stärkeres Engagement von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Gleichstellungspolitiken eingefordert wurde. Trotz aller Bemühungen und der Arbeit der EIGE-Agentur, das einzige europäische Institut für Gleichstellungsfragen, hat die Gleichstellungspolitik der EU bisher ihre Ziele noch nicht erreicht: Die Geschlechtergleichberechtigung in der Führungsverantwortung, eine geschlechtergerechtere Wirtschaft und die Ausrichtung einer intersektionalen EU-Politik, die Fraueninteressen als Querschnittsmaterie mitberücksichtigt. Dies bestätigt die Europäische Kommission im März 2020, als sie die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum von 2020 bis 2025 präsentiert (Europäische Kommission 2020, 4). Vor dem Hintergrund dieses Ist-Zustandes und den Folgen der Pandemie für Frauen ergeben sich folgende Empfehlungen als Ausblick, die für Europa, aber auch für Südtirol von Relevanz sind:

1) Geschlechtergerechte Krisenpolitik fördern

Die Krise muss nicht nur sozial und ökologisch, sondern auch geschlechtergerecht bewältigt werden. Die Auswirkungen getroffener und noch zu treffender wirtschaftlicher Maßnahmen auf das Leben von Frauen müssen überprüft, die paritätische Besetzung in politischen und wissenschaftlichen Gremien garantiert und die Umsetzung bereits bestehender Gesetze zur Sicherung der Gleichstellung gesichert werden (Deutscher Frauenrat 2020, 3 – 4).

2) Umsetzung der Gleichstellungspolitik als Querschnittsmaterie

Der Schwerpunkt gleichstellungspolitischer Maßnahmen liegt bisher in der Verbesserung der Situation für Frauen am Arbeitsmarkt, doch dieser Ansatz greift zu kurz. Er führt nicht zu jenen strukturellen Veränderungen, die von Nöten sind. Gleichstellungspolitik muss als eine integrierte Gesamtstrategie angesehen werden, die Frauen- aber auch Männerpolitik beinhaltet (Bergmann/Sorger 2014, 4).

3) Sicherstellung von Genderbudgeting in Konjunktur- und Investitionsprogrammen

Eine gendergerechte Budgetgestaltung muss Teil einer ressortübergreifenden Gleichstellungspolitik sein. Die Analyse und Planung finanzieller Ressourcen zum Wohle beider Geschlechter muss ebenso Eingang finden in die Politikgestaltung wie Foresight-Studien zu den Auswirkungen politischer Maßnahmen auf die Geschlechter.

4) Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Benachteiligungen am Arbeitsplatz

Frauen arbeiten oft in prekären Arbeitsverhältnissen und erhalten im Durchschnitt weniger Entlohnung als ihre männlichen Kollegen. Da die Partizipation der Frauen am Arbeitsmarkt als wesentlicher Motor für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern gilt, müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die gegen die strukturelle Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (z. B. Rentenlücken schließen, Schaffung von Kinderbetreuungsstätten, Förderung von Diversity Management in Unternehmen) ankämpfen.

5) Bedingungen systemrelevanter Berufe verbessern

Viele systemrelevante Berufe, in denen insbesondere Frauen beschäftigt sind, sind durch unterdurchschnittliche Lohnstrukturen und geringe soziale Anerkennung gekennzeichnet. Eine Grundsatzdiskussion zur Verbesserung der Bedingungen im Bereich der systemrelevanten Berufe muss gestartet werden und zur Umsetzung von gezielten Maßnahmen führen.

6) Führungsgremien egalitärer gestalten

Das Krisenmanagement war und ist männlich. Frauen sind nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies muss sich ändern. Dabei geht es nicht darum, dass Frauen per se besser führen können, sondern vielmehr darum, dass Perspektiven und Erfahrungen der Frauen mit in Entscheidungsprozesse einfließen müssen.

7) Erhöhung der Investitionen in öffentliche Strukturen

Die Krise hat gezeigt, wie schnell sich Frauen bei Ausfall öffentlicher Bildungs- und Betreuungssysteme in traditionellen Rollenmustern wiederfinden und für den Arbeitsmarkt an Attraktivität verlieren. Sie sind es, die Großteils unbezahlte Familien- und Sorgearbeit leisten. Öffentliche Betreuungsangebote müssen vermehrt angeboten und krisenfest gemacht werden.

8) Lohn- und Rentenlücke schließen

Die Lohn- und Rentenlücke zu Ungunsten der Frauen ist eine der Folgen vorherrschender struktureller Ungleichheit. Frauen tragen die Hauptlast unbezahlter Sorge- und Familienarbeit. Dieser Gender Care Gap muss durch gezielte Maßnahmen in der Gleichstellungspolitik geschlossen werden.

9) Geschlechtergerechte Gestaltung von Digitalisierungsprozessen

Ohne Zweifel stellt die Digitalisierung eine große Chance dar. Die Digitalisierung muss jedoch aus gleichstellungspolitischer Perspektive vorangetrieben werden. Gezielte Maßnahmen müssen den Gap zwischen den Geschlechtern beim Zugang zu und der Nutzung von digitalen Technologien schließen.

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Grafik 1: Gender Equality Index

Quelle: EIGE 2020c