Jürgen Runggaldier
Die paritätische Schule der Ladiner
in Südtirol
1. Einleitung
In Südtirol gibt es für die drei im Autonomiestatut offiziell anerkannten Sprachgruppen zwei verschiedene Schulmodelle. In den Schulen mit deutscher bzw. italienischer Unterrichtssprache wird die jeweils andere Sprache in einem Umfang von bis zu 5 Wochenstunden unterrichtet. In der im Folgenden näher vorgestellten paritätischen Schule der Ladiner wird zu gleichen Teilen in deutscher und italienischer Sprache unterrichtet, mit bis zu zwei zusätzlichen Wochenstunden Ladinisch. Dieses Schulmodell findet sich demnach nur in den Schulen der ladinischen Ortschaften Grödens und des Gadertals, zweier Dolomitentäler, die seit jeher mit den beiden Nachbarkulturen in Kontakt sind. Die Überlegung bleibt, inwieweit es auch ein gültiges Modell für andere Gebiete Südtirols sein könnte.
Eingangs soll jedoch noch auf den Sprachgebrauch in Südtirol und dessen gesetzliche Grundlage eingegangen werden.
2. Sprachgebrauch in Südtirol
Der gleichberechtigte Sprachgebrauch der deutschen und italienischen Sprache wird durch den Artikel 100 des Autonomiestatuts (ASt.) geregelt. Den Ladinern ist es gestattet, ihre Sprache in den öffentlichen Ämtern der ladinischen Gemeinden zu gebrauchen, ferner in Ämtern, die sich mit den Interessen der Ladiner beschäftigen, wie das Ladinische Schulamt und das Ladinische Pädagogische Institut, auch wenn sich deren Sitz außerhalb der ladinischen Gemeinden befindet. In den übrigen Ämtern der Provinz Bozen kann der Bürger zwischen der deutschen und italienischen Sprache wählen.
Der Aufschwung und auch die höhere Einschätzung der ladinischen Sprache – insbesondere in Gröden – ist nicht zuletzt auf die Anerkennung und Erhebung zur dritten Amtssprache durch den Artikel 32 des Dekretes 574 vom Juli 1988 (in Kraft getreten am 9. November 1989) durch das Land Südtirol zurückzuführen. Der Gebrauch der ladinischen Sprache im Amtsverkehr in der gesamten Provinz Bozen wird aufgrund der geltenden Fassung des genannten DPR 574 geregelt. Ebenso regelt es die Gleichberechtigung der deutschen und italienischen Sprache für den Bürger in der öffentlichen Verwaltung. Den Gebrauch des Ladinischen außerhalb der ladinischen Ortschaften regelt der Artikel 32 des DPR 574 wie folgt:
„
1) Die ladinischsprachigen Bürger der Provinz Bozen haben das Recht, im mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Ämtern der öffentlichen Verwaltung in den ladinischen Ortschaften dieser Provinz, mit Ausnahme der Streitkräfte und der Polizeikräfte, mit den örtlichen Körperschaften und den Schuleinrichtungen der genannten Ortschaften, mit den Ämtern der Provinz, die ihre Aufgaben ausschließlich oder überwiegend im Interesse der ladinischen Bevölkerung besorgen, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb der genannten Ortschaften haben, sowie mit den Konzessionsunternehmen laut Artikel 2, die ausschließlich in den ladinischen Ortschaften tätig sind, ihre Sprache zu verwenden.
2) Die Verwaltungen und die Konzessionsunternehmen nach Absatz 1 sind verpflichtet, mündlich auf Ladinisch oder schriftlich in italienischer und in deutscher Sprache mit darauffolgendem Text in ladinischer Sprache zu antworten.
3) Die von den Verwaltungen nach Absatz 1 ausgestellten Akte laut Artikel 4 sind auf Italienisch und Deutsch mit darauffolgendem ladinischen Text zu verfassen. Die Region und die Provinz Bozen sorgen dafür, dass die Rechtsvorschriften und Rundschreiben, die für die in der Provinz Bozen ansässige ladinische Bevölkerung von Interesse sind, auf Ladinisch veröffentlicht werden. Der ladinische Text wird in der Regel gleichzeitig mit dem italienischen und dem deutschen Text und auf jeden Fall spätestens innerhalb 30 Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung des italienischen und des deutschen Textes, unbeschadet deren Inkrafttreten, veröffentlicht. In den Gemeinden St. Ulrich, St. Christina in Gröden, Wolkenstein, Corvara, Abtei, Wengen, St. Martin in Thurn und Enneberg werden die Personalausweise in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache ausgestellt.
4) Unberührt bleibt das Recht des in der Provinz Bozen ansässigen Bürgers der ladinischen Sprachgruppe, in den in der Provinz Bozen durchzuführenden Prozessen, und zwar sowohl im italienischsprachigen als auch im deutschsprachigen Prozess, in seiner Muttersprache mithilfe des Dolmetschers verhört und vernommen zu werden. Für die Zwecke der Anwendung des IV. Kapitels dieses Dekretes hat der genannte Bürger die Möglichkeit, die deutsche Sprache anstelle der italienischen zu gebrauchen. In den Verfahren vor dem Friedensgericht, das für die ladinischen Ortschaften in der Provinz Bozen zuständig ist, ist der Gebrauch der ladinischen Sprache erlaubt. Bei der Erteilung des Auftrages für die Bekleidung des Amtes des Friedensrichters bei Friedensgerichten, die für die ladinischen Ortschaften in der Provinz Bozen zuständig sind, ist jenen Anwärtern der Vorrang zu geben, deren Kenntnis der ladinischen Sprache im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 festgestellt wurde. Die Region Trentino-Südtirol gewährleistet die logistischen und finanziellen Maßnahmen, die für die Durchführung der obgenannten Verfahren vor dem Friedensgericht erforderlich sind.
5) In den Sitzungen der gewählten Organe der örtlichen Körperschaften der ladinischen Ortschaften der Provinz Bozen können die Mitglieder dieser Organe in den mündlichen Vorträgen die ladinische Sprache verwenden; auf Antrag ist unmittelbar darauf in die italienische oder in die deutsche Sprache zu übersetzen, falls Mitglieder der obgenannten Organe erklären, die ladinische Sprache nicht zu kennen. Die entsprechenden Niederschriften sind zugleich in italienischer, in deutscher und in ladinischer Sprache zu verfassen.
6) Im Verkehr mit den Ämtern der öffentlichen Verwaltung mit dem Sitz in der Provinz Bozen kann der ladinischsprachige Bürger die italienische oder die deutsche Sprache verwenden.“
Bereits vor Inkrafttreten des genannten Gesetzes wurde mit der Erklärung des Jahres 1985 zum „Jahr der Ladiner“ am 25. September 1984 (Beschluss Nr. 4953) erstmals ein Beschluss der Südtiroler Landesregierung in ladinischer Sprache (Grödner Ladinisch) abgefasst.
Der Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 210 vom 27.01.2003 zum Gebrauch der ladinischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten sieht vor, dass „das vereinheitlichte Gadertaler Ladinisch und das Grödner Ladinisch [...] die offiziellen Formen des Ladinischen in der Provinz Bozen sind.“ Wo vorgesehen, sind die öffentlichen Ämter der ladinischen Täler angewiesen, neben dem Deutschen und Italienischen die jeweilige Talschaftssprache zu verwenden. „Die zentralen Ämter der Landesverwaltung, welche ausschließlich oder vorwiegend für die ladinische Bevölkerung zuständig sind, verwenden in den öffentlichen Verlautbarungen, wo vorgesehen, neben Deutsch und Italienisch alternierend das Gadertaler Ladinisch oder das Grödner Ladinisch.“
Somit sind Texte öffentlicher Ämter, welche die ladinischen Täler Südtirols betreffen, in einem der beiden Talschaftsidiome zu verfassen bzw. in eines zu übersetzen, wobei auf eine gleichmäßige Präsenz beider Idiome zu achten ist. Zudem wird mit diesem Beschluss das Ladinische Kulturinstitut Micurà de Rü damit beauftragt, für eine vereinheitlichte Schreibweise der beiden Idiome Sorge zu tragen.
Die Anerkennung des Ladinischen als dritte Amtssprache und die Verpflichtung zur Dreisprachigkeit hat zweifellos den Gebrauch dieser Sprache gefördert. Der Gesetzgeber gibt allerdings nicht immer an, welches Ladinisch zu verwenden ist. In der Praxis ist es das Idiom des unteren Gadertals (ladin de mesaval) für das Gadertal und für Enneberg, Grödnerisch für Gröden, und nach 1993, als Fassaladinisch im Trentino zur Amtssprache wurde, die Einheitsform des fassanischen Idioms in Fassa. Es ist hervorzuheben, dass die schriftliche Form durch die Wörterbücher der jeweiligen Idiome festgelegt wird.1
Damit hat der Gesetzgeber für das Entstehen dreier Verwaltungssprachen gesorgt, von denen zwei erst zu einer gemeinsamen Form finden mussten: Gadertalisch und Fassanisch, während Grödnerisch aus linguistischer Sicht bereits von sich aus homogen ist (Belardi 2003, 46–47). Das Gadertal betreffend unterscheiden sich die Schreibweisen des unteren Gadertals von jenen des oberen oft nur geringfügig; mit ihr identifizieren sich die Sprechenden. Ein erster Schritt hin zu einer für das ganze Tal gemeinsamen Schreibweise war das vom Ladinischen Kulturinstitut Micurà de Rü herausgegebene „Wörterbuch Deutsch – Gadertalisch“ (Mischì 2000, 7).
3. Eine Gefahr für weniger verbreitete Sprachen
Assimilierungsgefahr und Sprachensterben sind keine neuen Phänomene, wenngleich sich im Vergleich zu vergangenen Jahrhunderten heutzutage die Geschwindigkeit, mit der dies geschieht, enorm erhöht hat. Der UNESCO zufolge stirbt durchschnittlich alle zwei Wochen mindestens eine Sprache aus; andere Schätzungen gehen davon aus, dass gegenwärtig 10 Sprachen pro Jahr aussterben und innerhalb der nächsten 100 Jahre rund 95 % der Sprachen. Die Mindestanzahl an Sprechern, die ein Überleben einer Sprache sichern, ist mit 100.000 angesetzt (Unesco 2000). Wie gefährdet eine weniger verbreitete Sprache sein kann, bzw. wie diese vonseiten der großen benachbarten Sprache oder auch der Staatssprache dem Assimilierungsdruck ausgesetzt sein kann, ist etwa im Aufruf und zugleich „Warnung“ des Bürgermeisters von St. Ulrich, Franz Moroder de Lenert, aus dem Jahr 1905 zu erkennen, welche auf Flugblättern abgedruckt wurde und in der er seine Mitbürger aufruft, den 2000 Jahre alten Schatz ihrer Muttersprache nicht zu zerstören (Richebuono 1992, 129):
„Ein fremder Prophet ist aufgestanden, er schwingt eine fremde, feindliche Fahne und sammelt Unterschriften zu einer Petition für die gänzliche Verdeutschung der hiesigen Schule. Grödner! Seid auf der Hut, laßt euch nicht betören und bietet nicht selbst die Hand zur Zerstörung eines unersetzlichen Schatzes, eines wahren Reichtums, nämlich eurer Muttersprache; es wäre dies ein Frevel, der sich bitterlich rächen würde an euren Nachkommen, ein Fehler, der niemals wieder gut gemacht werden könnte. Lernet die deutsche Sprache so fleißig es möglich ist, sie wird euch von großem Nutzen sein; wollt Ihr aber auf noch festerem, sichererem Fuß stehen und etwas voraus haben vor manch anderen, so lernet zugleich und schon von Jugend auf italienisch, und in der Folge dann auch französisch etc. etc., aber vor allem wahret ängstlich eure alte Muttersprache, denn sie ist nicht bloß ein nicht zu überschätzender Behelf zur leichten Erlernung vieler anderer Sprachen, sondern sie ist auch eine Waffe und ein starker Schild zur Abwehr fremder Eingriffe und zur Entfaltung der fast beispiellosen Tüchtigkeit der Grödner. Weiset daher dem unberufenen Unterschriftensammler höflich, aber entschieden, die Tür und wenn ihm und seinen Anhängern das Gröden mit Grödnern nicht mehr paßt, so zeiget ihm den Weg nach St. Peter und Lajen, wo er auch noch im Tale Gröden als Deutscher, aber unter lauter braven Deutschen leben kann, und wo er dann nachdenken mag, wo er auf einen grünen Zweig und zu seinem Vermögen gekommen ist. Die Grödner verlangen keinen Dank von ihm, aber er soll sich als Fremder jeden Eingriffes in derartige Lebensfragen der einheimischen Bevölkerung enthalten, sonst wird er bald seine Schritte nach auswärts lenken müssen, wie manch anderer vor ihm, dem das grödnerische Gröden nicht gut genug war. Der Grödner ist lernbegierig und lernfähig und jedem dankbar, der ihm etwas beibringt, aber Grödner will er bleiben und soll er bleiben, so wie es seine Vorfahren verstanden haben, durch mehr als zweitausend Jahre ihre Nationalität inmitten anderer Sprachstämme zu erhalten, denn gerade seine spezielle Individualität ist seine Stärke, und diese lasset euch niemals und unter welcher Fahne wie immer nehmen oder rauben!
Da rufet jedem, der dieselben antasten will, ein kräftiges ,Noli me tangere‘ (Rühre mich nicht an!) zu.“
Diese „Warnung“ zeigt deutlich, dass es dem Ladinischen in Gröden nicht anders erging als anderorts weniger verbreiteten Sprachen oder der Mundart, die mit der Hochsprache ersetzt werden sollte. Dies erfolgt(e) aus dem einfachen Grunde, weil man diesen Sprachen einen geringeren Wert beimaß und dadurch den Sprechern das Vorurteil eines geringer Gebildeten anhaftete. Eine Diskussion, die übrigens auch in Bezug auf die einzuführende Schule in den ladinischen Tälern der Nachkriegszeit eine Rolle spielen sollte: Inwieweit sollte die ladinische Muttersprache dort Platz finden?
4. Die Schule
In der Praxis gibt es verschiedene Schulmodelle: In Südtirol sind dies die Schule mit deutscher Unterrichtssprache, jene mit italienischer Unterrichtssprache, die in erster Linie von den jeweiligen Sprachgruppen besucht werden, und die paritätische Schule. Erstere folgt dem Prinzip der Zweisprachigkeit, dabei werden die Schüler der deutschen und italienischen Schule in allen Schulstufen in ihrer Muttersprache unterrichtet. Die zweite Sprache wird mit geringerer Stundenzahl unterrichtet. Damit hat jede Sprachgruppe ihre eigene Schule. Die paritätische Schule ist das Modell, das in den ladinischen Ortschaften eingeführt wurde. Das Besondere dabei ist, dass diese Schule von allen Kindern, unabhängig von ihrer Muttersprache, besucht wird (vgl. Egger 2001, 144). Dieses Recht auf Unterricht in der eigenen Sprache „in den Schulen jeder Art und jeden Grades“ ist für die Ladiner im Art. 19 Abs. 2 ASt. verankert.
Das Schulsystem in den ladinischen Ortschaften der Provinz Bozen ist Ausdruck des Zusammentreffens dreier Sprachen: Ladinisch, Italienisch und Deutsch. Der Kontakt mit der angrenzenden deutschsprachigen und italienischsprachigen Gemeinschaft bot den Ladinern und Ladinerinnen seit jeher die Möglichkeit des kulturellen Austausches. Aus dieser Besonderheit heraus entstand ein Schulsystem, das gegenüber der Mehrsprachigkeit offen ist. „Für die Schule der deutschen und ladinischen Sprachgruppe stand die Notwendigkeit der Bewahrung der eigenen sprachlichen und kulturellen Identität als Minderheit in Italien im Mittelpunkt“ (Verra 2008, 223). Die paritätische Schule hat seit 1975 ein eigenes Schulamt und seit 1987 auch ein eigenes Pädagogisches Institut, beide mit Sitz in Bozen. Für die Ausbildung der ladinischsprachigen Lehrer und Lehrerinnen wurde 1998 an der Freien Universität Bozen mit Sitz in Brixen eine eigene Abteilung im Rahmen der Fakultät für Bildungswissenschaften eingerichtet.
Bereits die provisorische Nachkriegsregierung Italiens gewährte noch vor dem Pariser Vertrag (1946) den Unterricht in der Muttersprache in den Grundschulen Südtirols. Dieses Dekret Nr. 575 vom 27. Oktober 1945 sollte später nur in den Schulen der ladinischen Ortschaften umgesetzt werden, und zwar nur in Bezug auf die Sprachen Deutsch und Italienisch, während die ladinische Muttersprache kaum beachtet wurde. Für die deutsche und italienische Schule sollte das Legislativdekret Nr. 555 vom 16. Mai 1947 die einsprachige Ausrichtung festlegen (Verra 2008, 224–225). An diesen Schulen wird die jeweils andere Landessprache in einem bestimmten Umfang an Wochenstunden unterrichtet.
Ein Ministerialdekret aus dem Jahr 1948 legte schließlich den Grundstein zur Einführung der paritätischen Schule in den ladinischen Ortschaften Südtirols: Ein Teil der Unterrichtsfächer wird in deutscher Sprache unterrichtet, der andere Teil in italienischer Sprache. Ladinisch wird in unterschiedlichem Umfang als Unterrichtssprache in allen Schulstufen verwendet, wie es im Ministerialdekret Nr. 5145/76 vom 27.08.1948 vorgesehen war, das von Unterrichtsminister Guido Gonella verabschiedet worden war.
Das Ministerium garantierte unverzüglich die Umsetzung des Art. 87 des Verfassungsgesetzes Nr. 5 vom 26. Februar 1948 über den Unterricht des Ladinischen in den Grundschulen jener Gebiete, in denen es gesprochen wird, unter Berücksichtigung des legitimen Wunsches der Ladiner, ein eigenes Grundschulsystem zu haben, in dem die Schüler neben der Muttersprache auch die italienische und deutsche Sprache erlernen. Das Ministerialdekret von 1948, das mit Beginn des darauffolgenden Schuljahres für Gröden und das Gadertal in Kraft traten, sah im Einzelnen vor:
1. Klasse:
Religion: eine Wochenstunde in ladinischer Sprache
Ladinisch-Italienisch: 19 Stunden mit Alphabetisierung in ladinischer Sprache
Deutsch: 6 Stunden Konversation
Insgesamt: 1+25 Wochenstunden
2. Klasse:
Religion: eine Wochenstunde in ladinischer Sprache
Ladinisch: 2 Wochenstunden
Italienisch: 11,5 Wochenstunden
Deutsch: 11,5 Wochenstunden
Insgesamt: 1+25 Wochenstunden
a) 3. – 4. – 5. Klasse
b) 6. – 7. – 8. Klasse (nach der Grundschule)
Religion: 2 Wochenstunden in ladinischer Sprache
Ladinisch: eine Wochenstunde
Italienisch: 12 Wochenstunden
Deutsch: 12 Wochenstunden
Insgesamt: 2+25 Wochenstunden
Die paritätische Schule wurde in den ladinischen Tälern Südtirols mit einer einfachen Verwaltungsnorm von 1948 für das Schuljahr 1948/1949 eingeführt und sie erhielt mit der Verabschiedung des Zweiten Autonomiestatuts von 1972 in Art. 19 eine verfassungsrechtliche Absicherung (Vittur 1994, 66). Dieser neue Schultypus musste sich erst bei der Bevölkerung durchsetzen, obwohl die erste Eingabe, die Petition von St. Martin am 23. August 1945, für ein Schulmodell für die Ladiner von der Bevölkerung des Gadertales an den Präfekten von Bozen erfolgt war (Vittur 1994, 27–32). Darin forderten u.a. die Familienoberhäupter von Colfuschg in einer von den Bürgermeistern mit unterzeichneten Anfrage vom 20. September 1945 eine deutsch-italienische Schule und begründeten dies unter anderem mit der „geografischen Lage“ und den damit verbundenen Handelsbeziehungen mit der deutschsprachigen Bevölkerung, dem aufkommenden Tourismus, aber auch als ein „uraltes Recht dieser Gegend“ (alle Zitate in Vittur 1994, 27–31). Die deutsch-ladinische Schule wurde 1945 von den Alliierten genehmigt, nachdem sich im Gadertal 1039:6 und in Gröden 764:53 Familienoberhäupter bei einer Abstimmung dafür ausgesprochen hatten (Freiberg 1989, 195). Bis 1948 gab es auch immer wieder Anträge zur Einführung der deutschen Schule. Mit dem Schuljahr 1948/1949 wurde dann die paritätische Schule eingeführt. Das Neue am Modell dieser Schulordnung war die Einführung des Ladinischunterrichts. Bis dahin wurde Ladinisch mündlich als Hilfssprache eingesetzt, während das Erlernen der deutschen und italienischen Sprache in der Schule Tradition hatte. Die paritätische Schule mit einigen Ladinischstunden pro Woche war vor dem offiziellen Erlass bereits von Intellektuellen umzusetzen versucht worden, die schon damals die Vorteile erkannt hatten. Heute weckt diese Schulordnung allgemeines Interesse und wird vom Großteil der Ladiner als Idealtypus anerkannt (Vittur 1994, 63, 66). Das derzeitige Modell der paritätischen Schule in den ladinischen Ortschaften ist das Resultat jahrelanger Versuche und Erfahrungen. Trotz der bis heute erzielten Erfolge bedeutet dies nicht, dass es das einzig gültige System ist.
Bereits im Vorschulalter (Kindergarten) sowie in ihrem natürlichen Umfeld wachsen die Kinder mit den drei Sprachen Ladinisch, Deutsch und Italienisch auf. In der paritätischen Schule erfolgt der Unterricht in Italienisch und Deutsch zu gleichen Teilen (Prinzip der Quantität verteilt auf das ganze Jahr). Dadurch erhält keine Sprache die Oberhand. Dieses Schulsystem hat als Ziel, gleichen Lernerfolg in beiden Sprachen bis zum Ende des Schuljahres zu erreichen. Hinzu kommen zwei Stunden Ladinisch in der Pflichtschule (1.–8. Klasse) und im Umfang von einer Stunde in der Oberschule (9.–13. Klasse). Während in der Grundschule (1.–5. Klasse) die Unterrichtsstunden aufgeteilt werden, erfolgt in der Mittelschule (6.–8. Klasse) die Aufteilung nach Unterrichtsfächern (Vittur 1994, 113–115; Richebuono 1998, 222).
In den Schulen der ladinischen Ortschaften erfolgt der Unterricht in der ersten Klasse Grundschule in Ladinisch-Deutsch oder Ladinisch-Italienisch, wobei die dritte, weniger bekannte Sprache mindestens eine Stunde pro Tag unterrichtet wird; in welche Klasse ein Kind eingeschult wird, entscheiden die Eltern. In einigen Schulversuchen erfolgt die Alphabetisierung bereits in allen drei Sprachen. Ab der zweiten Klasse Grundschule findet der Unterricht paritätisch statt: in der Regel eine Woche lang in Deutsch und eine Woche lang in Italienisch (ein halbwöchentlicher Wechsel ist auch möglich). Ladinisch wird im Umfang von zwei Wochenstunden unterrichtet und kann darüber hinaus jederzeit als Behelfssprache verwendet werden. Religion wird zu gleichen Teilen in allen drei Sprachen unterrichtet. In der Mittelschule und in der Oberschule werden die Hälfte der Fächer immer in Deutsch und die andere Hälfte immer in Italienisch unterrichtet, Ladinisch bleibt ein eigenes Fach und kann als Behelfssprache eingesetzt werden (Verra 2008, 248). Ab der vierten Klasse Grundschule wird bereits mit dem Englischunterricht im Umfang von zwei Wochenstunden begonnen.
Neben den Fächern Ladinisch, Deutsch, Italienisch, Englisch und Religion erfolgt in der Mittelschule der ladinischen Ortschaften der Unterricht von Mathematik und Naturkunde, Geschichte, Musikerziehung immer auf Deutsch; Geografie, Kunsterziehung, Leibeserziehung immer auf Italienisch; Technologie und Informatik auf Deutsch und Italienisch (Verra 2008, 250). Analog verhält es sich für die Aufteilung der Unterrichtsfächer in den Oberschulen der ladinischen Täler, wo bestimmte Fächer immer in einer bestimmten Sprache unterrichtet werden. Einzig in der Grundschule erfolgt durch den wöchentlichen Wechsel der Unterrichtssprache der Unterricht aller Fächer in deutscher und italienischer Sprache.
Bei der Ausarbeitung des Zweiten Autonomiestatutes waren die Ladiner mit dem damaligen Präsidenten der Union Generela di Ladins, Franz Prugger, in der dafür eingerichteten 19er-Kommission vertreten. Die Mitglieder dieser Kommission wurden zum Teil vom Staat und zum Teil von der Provinz vorgeschlagen. Der Art. 19 ASt. betrifft die Schule in Südtirol, Abs. 2 und Abs. 6 dieses Artikels beschreiben die Rechtsgrundlage für die Schule in den ladinischen Ortschaften. In Art. 19 Abs. 2 heißt es:
„Die ladinische Sprache wird in den Kindergärten verwendet und in den Grundschulen der ladinischen Ortschaften gelehrt. Dort dient diese Sprache auch als Unterrichtssprache in den Schulen jeder Art und jeden Grades. In diesen Schulen wird der Unterricht auf der Grundlage gleicher Stundenzahl und gleichen Enderfolges in Italienisch und in Deutsch erteilt.“
Bei der Ausarbeitung der anschließenden Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut wurden die paritätische Zwölfer- und Sechserkommission2 eingesetzt. Die Ladiner waren in keiner der beiden vertreten (Vittur 1994, 121–122). Mit Inkrafttreten des ASt.1972 war das Thema Schule noch nicht vom Tisch, denn vor allem seitens der SVP wurde der Anspruch auf eine deutsche oder italienische Schule in den ladinischen Tälern erhoben. Dabei berief man sich auf das Recht der Muttersprachenschule3 – sofern von Bürgern der entsprechenden Sprache gewünscht. In der folgenden Auseinandersetzung machten sich „die verschiedenen ladinischen Kulturvereine, Lehrerzirkel, Künstlervereinigungen“ für die paritätische Schule stark, „in der sie die einzige Lösung sahen, um das Überleben und die Selbständigkeit der ladinischen Minderheit zu gewährleisten“. Die politischen Vertreter, auch die Ladiner in der Südtiroler Volkspartei (SVP), waren anderer Meinung. Der Streit gipfelte in der Anfechtung des Art. 7 des DPR 116/734 vor dem Verfassungsgerichtshof, die kraft Mehrheitsbeschluss des Landtags vom 15. Mai 1973 eingereicht wurde. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes wies den Rekurs am 21. April 1976 als „nicht stichhaltig“ zurück (beide Zitate in Vittur 1994, 125, 126). Mit diesem Urteil wurde die paritätische Schule als einziges zugelassenes Schulmodell in den ladinischen Tälern Gadertal und Gröden anerkannt. Am 16. September 1975 wurde das seit 1948 bestehende einheitliche staatliche Hauptschulamt (Provveditorato agli studi) aufgelöst und jeweils ein Schulamt (Intendenza scolastica) für die deutsche, italienische und „ladinische Schule“ (genauer: Schule der ladinischen Ortschaften) eingerichtet. Diese sind sowohl vom Staat als auch voneinander verhältnismäßig unabhängig. Die Aufgabe des Schulamtes besteht in der Verwaltung und Planung der jeweiligen Schule. Bis 1996 unterstand der ladinische Schulamtsleiter direkt dem Unterrichtsministerium; nun ist das Ernennungsrecht per Durchführungsbestimmung an das Land delegiert worden. Die Ernennung erfolgt, wie beim deutschen Schulamtsleiter, nach Anhörung des Unterrichtsministeriums, während der Hauptschulamtsleiter weiterhin direkt vom Ministerium ernannt wird (Art. 19 ASt.), aber im Einvernehmen zwischen Staat und Land. Wer in den ladinischen Schulen unterrichten will, muss alle drei Landessprachen beherrschen. Für Kindergarten und Grundschule muss sich der Lehrer zudem der ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklären. Lehrpersonen deutscher oder italienischer Muttersprache, die kein Ladinisch können oder den entsprechenden Nachweis nicht erbringen, können nicht in die Stammrolle (Planstelle) aufgenommen werden. In den Mittel- und Oberschulen muss das Beherrschen der drei Sprachen nachgewiesen werden, dann können auch deutsch- oder italienischsprachige Lehrer zugelassen werden. Die Angehörigen der Minderheitengruppe haben jedoch absolutes Vorrecht. Der Dreisprachigkeitsnachweis ist vor allem dann zu erbringen, wenn Lehrer definitiv angestellt werden, also in die sogenannte Stammrolle (Planstelle) kommen bzw. in diese aufgenommen werden wollen (Vittur 1994, 129, 138; Bonell, Winkler 2006, 183–184; Egger 2001, 155). Für den Nachweis des Ladinischen gibt es eine eigene Prüfung des ladinischen Schulamtes, die durch den Dreisprachigkeitsnachweis nicht ersetzt werden kann.
Unabhängig von der Schule in den ladinischen Ortschaften, in denen alle drei Landessprachen unterrichtet werden, gilt für die Schule in Südtirol, dass alle Schüler, unabhängig ob in der deutschen oder italienischen Schule, die zweite Landessprache, also Italienisch bzw. Deutsch lernen. „Dadurch unterscheidet sich Südtirol von manchen anderen zwei- oder mehrsprachigen Gebieten, in denen wohl die Minderheit die Sprache der Mehrheit, nicht aber die Mehrheit die Sprache der Minderheit lernt“ (Egger 2001, 159). Auf Antrag des Ladinischen Schulamtes (Ntendënza Ladina) hat die Südtiroler Landesregierung einem Schulversuch für das Jahr 1999/2000 zugestimmt. Demzufolge wird Englisch in den Lehrplan aller Mittelschulen der ladinischen Ortschaften im Umfang von zwei Wochenstunden aufgenommen. Englisch wurde erstmals im Schuljahr 1991/1992 im Rahmen eines Schulversuches im Ausmaß von drei Wochenstunden an der Mittelschule St. Ulrich eingeführt.
Der Schulamtsleiter der ladinischen Schulen, Roland Verra, bezeichnet die ladinische Schule alles andere als weltfremd. Vielmehr öffnet sie sich nicht nur auf provinzialer und nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. „Nach Richtlinien der Europäischen Kommission zur Bildung müsste die Schule in der EU mehrere Sprachen aufweisen: die Sprache des Ortes (in unserem Fall Ladinisch), die Staatssprache (in unserem Fall Italienisch), die Kommunikationssprache (in unserem Fall Deutsch) und eine weitere der vielen europäischen Sprachen (wir haben Englisch ausgewählt)“. Damit werden vier Sprachen unterrichtet, „was unsere Schule reifer für Europa macht“ (beide Zitate in Verra 1999, 23 – übersetzt vom Autor). Bislang gibt es für angehende Lehrer an der Lehrerbildungsanstalt keine spezifische Vorbereitung auf den Unterricht in der ladinischen Muttersprache. An der Freien Universität Bozen hingegen gibt es Ladinischunterricht, seit 1998 als eigene Abteilung im Rahmen der Fakultät für Bildungswissenschaften mit Sitz in Brixen. Für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung sind für Gröden und Gadertal das Ladinische Schulamt (seit 1975) und das Ladinische Pädagogische Institut (seit 1987) zuständig.
Der Vorteil dieses Schulsystems ist, dass die Kinder sowohl in ihrer natürlichen Umgebung als auch im Vorschulalter mit mehreren Sprachen konfrontiert werden. Die Schüler in den ladinischen Ortschaften werden bereits ab der ersten Klasse in drei Sprachen unterrichtet. In den höheren Schulstufen erfolgt dann das Erlernen von weiteren (Fremd-)Sprachen wesentlich schneller und einfacher. Ein Modell, um der Assimilierung entgegenzuwirken, ist die Anwendung der Immersionsmethode, bei der die Kinder bereits im Vorschulalter mit den Sprachen ihrer Umgebung konfrontiert werden und diese spielerisch lernen. Das mühelose Erlernen von Sprachen ist auf die frühen Lebensjahre beschränkt und geht bereits im Schulalter verloren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Kinder aus zweisprachigen Schulen keineswegs geringere Sprachkenntnisse haben als jene, die einsprachige Schulen besuchen. Im Gegenteil, sie schneiden oft sogar besser ab. In den zweisprachigen Schulen wird das entsprechende Fach von einer muttersprachlichen Lehrperson unterrichtet. Auch das Anwenden der „Zweitsprache“ in anderen Unterrichtsfächern hat keine negativen Auswirkungen für den Lernerfolg. Schüler aus zweisprachigen oder mehrsprachigen Schulen bringen Erfahrungen in Lerntechnik, Sprachgefühl und Empfinden für Mehrsprachigkeit mit. Dadurch haben diese Kinder beim Erlernen weiterer Sprachen meist weniger Schwierigkeiten. Zudem wird Toleranz unter Kindern verschiedener ethnischer Zugehörigkeit täglich praktiziert. Gefördert wird dies auch durch die Konfrontation mit der anderen Sprache im täglichen Leben, etwa durch amtliche Aushänge, Medien, öffentliche Beschilderung, aber auch in Ämtern oder beim täglichen Einkauf. Als ein Beispiel für den Erfolg dieses Schulsystems kann auch die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung des Landes Südtirol angesehen werden, bei der für alle Laufbahnen „die Erfolgsquote der Kandidaten aus den ladinischen Tälern bedeutend höher als jene der Kandidaten aus anderen Gebieten“ ist (Autonome Provinz Bozen – Astat, 2009).
5. Schlussbemerkung
Bisher wurde in der öffentlichen Diskussion vermieden, den Vorbildcharakter der ladinischen Schule mit ihrer Immersionsmethode hervorzuheben. Stattdessen verwies man vorsichtig auf finnische und kanadische Immersionsmodelle, um trotz aller Vorgaben des Autonomiestatutes die nötige internationale und wissenschaftliche Basis zu schaffen (Verra 2008, 252). Immersion bedeutet, dass eine weitere Sprache nicht nur als Unterrichtsfach gelehrt wird, sondern auch als Unterrichtssprache für andere Fächer dient (Egger 2001, 172).
Die verschiedenen Schulmodelle der mehrsprachigen Regionen Europas können nicht 1:1 auf das restliche Staatsgebiet oder die Schule des „Staatsvolkes“ übertragen werden, was zu einer Pluralität von Modellen führt. Dabei muss stets der lokalen Kultur Rechnung getragen sowie die nicht voraussetzbare Mehrsprachigkeitskompetenz erlernt und erreicht werden. Die Kenntnis von zwei oder mehr Sprachen öffnet den Menschen immer neue Welten und neue Kulturen, die damit verbunden sind. Es ist eine Realität, mit der nicht nur Schüler und Schülerinnen im vereinten Europa konfrontiert sind, sondern alle, die sich aus welchen Gründen auch immer in fremdsprachige Regionen begeben.
Anmerkungen
1 Für die ladinischen Täler Südtirols sind folgende Wörterbücher erschienen: Giovanni Mischì: Wörterbuch Deutsch – Gadertalisch. Vocabolar Todësch-Ladin (Val Badia). 1. Auflage, Istitut Ladin Micurà de Rü (Hg.), San Martin de Tor 2000 (CD-ROM-Version 2001); Marco Forni: Wörterbuch Deutsch – Grödner Ladinisch. Vocabuler tudësch – ladin de Gherdëina. 1. Auflage, Istitut Ladin Micurà de Rü (Hg.), San Martin de Tor 2002 (CD-ROM-Version 2003). Beide Wörterbücher können auch im Internet unter www.micura.it konsultiert werden. Seit dem Jahr 2006 ist zudem noch eine Online-Korrekturhilfe der ladinischen Idiome verfügbar (www.ladinternet.it), welche von den beiden Kulturinstituten Micurà de Rü und Majon di fascegn entwickelt wurde und gepflegt wird.
2 „Die Durchführungsbestimmungen werden von der römischen Regierung erlassen; für deren Erarbeitung wurde die Zwölferkommission (zuständig für die Belange der beiden Provinzen sowie der Region) bzw. die Sechserkommission (zuständig für die Belange der Autonomen Provinz Bozen) eingerichtet.“ (Bonell/Winkler 2006, 17)
3 Art. 19 Abs. 1 ASt.1972. – DPR Nr. 89 vom 10. Februar 1983, zitiert in: Vittur (1994), 123f.
4 Der Einheitstext der Durchführungsbestimmung 116/20. Januar 1973 wird mit DPR 89/1983 genehmigt. Nachdem Absatz 2 durch Art. 4 des L.D. vom 24. Juli 1996, Nr. 434 ersetzt wurde, lautet Art. 7:
1) An den Grund- und Sekundarschulen der ladinischen Ortschaften der Provinz Bozen wird der Unterricht im Sinne des Artikels 19 Absatz 2 des Statutes auf der Grundlage gleicher Stundenzahl und gleichen Enderfolges in italienischer und in deutscher Sprache erteilt.
2) An den genannten Sekundarschulen werden die Fächer, die in der einen und in der anderen Sprache zu lehren sind, nach Einholung des Gutachtens des Landesschulrates von der Provinz festgelegt.
3) An den Grund- und Sekundarschulen nach Absatz 1 dient die ladinische Sprache als Unterrichtssprache. An den Kindergärten und in der ersten Klasse der Grundschulen der ladinischen Ortschaften verwenden die Lehrer das Ladinische und die von den Schülern in ihrer Familie gesprochene Sprache, um ihnen stufenweise die Kenntnis der dritten Sprache zu vermitteln. Von der zweiten bis zur fünften Klasse der Grundschulen wird auch die ladinische Sprache gelehrt. In den Sekundarschulen bestimmen die zuständigen Schulgremien, in welcher Weise die ladinische Sprache als Unterrichtsmittel verwendet wird, und sind ermächtigt, ergänzende Lehrgänge für den Unterricht der ladinischen Sprache und Kultur einzurichten.
Literaturverzeichnis
Autonome Provinz Bozen – Astat (2009). Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen – 2008, Esami di bi- e trilinguismo – 2008, in: Astat Info Nr. 11, Autonome Provinz Bozen, Abteilung 8, Bozen, März 2009
Autonome Provinz Bozen. Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 210 vom 27.01.2003, Gebrauch der ladinischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten
Belardi, Walter (2003). Breve storia della lingua e letteratura ladina. 2a edizione aggiornata, hg. vom Istitut Ladin Micurà de Rü, San Martin de Tor 2003
Bonell, Lukas / Winkler, Ivo (2006). Südtirols Autonomie: Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol, hg. von der Südtiroler Landesregierung, Bozen
Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr. 89. Genehmigung des vereinheitlichten Textes der Dekrete des Präsidenten der Republik vom 20. Jänner 1973, Nr. 116, und vom 4. Dezember 1981, Nr. 761, betreffend Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet der Schulordnung in der Provinz Bozen 1983: http://lexbrowser.provinz.bz.it/lexbrowser/lgbzp/getlexold.asp?download=true&format=pdf&documenturl=Infobase16/6/7d9/7e6&lang=0 (18.7.2009)
Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574. Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren. Autonome Region Trentino-Südtirol. Erschienen in: Gazzetta Ufficiale, 8 maggio 1989, serie generale n. 105: www.landtag-bz.org/de/datenbanken-sammlungen/bestimmungen-autonomiestatut.asp?redas=yes&
somepubl_action=300&somepubl_image_id=115401 (18.7.2009)
Egger, Kurt (2001). Sprachlandschaft im Wandel. Südtirol auf dem Weg zur Mehrsprachigkeit, Bozen: Verlagsanstalt Athesia
Ministerialdekret Nr. 5145/76 vom 27.08.1948. In: Istitut Ladin Micurà de Rü (Hg.) (2009). Viac tla Ladinia: Begegnung mit den Dolomitenladinern. San Martin de Tor/Sëlva: www.dolomitesladines.it/de/
06_01.php (18.7.2009)
Mischì, Giovanni (2000). Wörterbuch Deutsch – Gadertalisch. Vocabolar Todësch – Ladin (Val Badia). 1. Auflage, hg. vom Istitut Ladin Micurà de Rü, San Martin de Tor
Richebuono, Bepe (1998). Kurzgefasste Geschichte der Dolomitenladiner, hg. vom Istitut Cultural Micurá de Rü, San Martin de Tor, 3. Auflage
Richebuono, Bepe (1992). Pitla Storia di Ladins dla Dolomites, hg. vom Istitut Ladin Micurà de Rü, segonda edizion, San Martin de Tor
Unesco (Hg.) (April 2000). Winners and losers. In: The Unesco Courier: www.unesco.org/courier/2000_
04/uk/doss03.htm (18.7.2009)
Verra, Roland (2008). Die Entwicklung der drei Schulmodelle in Südtirol seit 1945, in: Ladinia XXXII/2008, hg. vom Istitut Ladin Micurà de Rü, San Martin de Tor. 223–260
Verra, Roland (1999). La scola ladina madura per l’Europa, in: Das Land Südtirol 07/1999. Monatszeitschrift der Südtiroler Landesverwaltung mit Landtagsteil, hg. von der Südtiroler Landesregierung, Bozen
Vittur, Franz (1994). Ein Leben, eine Schule. Zur Geschichte der Schule in den ladinischen Ortschaften. Bozen: Istitut Pedagogich Ladin
Abstracts
La scuola paritetica dei ladini
in Alto Adige
La scuola nelle località ladine dell’Alto Adige è stata introdotta nel 1948 con decreto ministeriale ed è oggi un modello per la scuola plurilingue. Questo modello di scuola paritetica prevede le lezioni nelle lingue tedesco e italiano a parità di ore e fino a due ore d’insegnamento in lingua ladina. Nella scuola elementare trova applicazione il modello paritetico con parità di numero di ore delle lingue d’insegnamento tedesco e italiano, con alternanza settimanale. Dalla quarta classe elementare si aggiunge l’insegnamento dell’inglese. Nella scuola media e nelle superiori il principio paritetico viene attuato in modo diverso, imputando cioè metà delle materie alla lingua d’insegnamento italiana e metà a quella tedesca. Il ladino viene insegnato nella scuola elementare e media per due ore la settimana, e nella scola superiore per un’ora la settimana.
La scola paritetica di ladins de Sudtirol
Na urdenanza ministeriela dl ann 1948 ie la fundamënta dla scola paritetica ti luesc ladins de Sudtirol, che al didancuei ie n ejëmpl de na scola cun de plu rujenedes. L nseniamënt dla materies vën purtà dant aldò dl model paritetich: na pert per talian y na pert per tudësch. Tla scola elementera iel udù dant l nseniamënt paritetich aldò dl medem numer de ëures y l vën mudà uni ena rujeneda de nseniamënt. Dala cuarta tlas inant vëniel nce nsenià l nglëisc. Tla scola mesana y auta vëniel spartì aldò de materies: meses per tudësch y meses per talian. Tla scola elementera y mesana vëniel nsenià doi ëura de ladina al’ena, tla scola auta mé plu n’ëura al’ena.
The Parity Model of Ladin Schools
in South Tyrol
A Ministerial Decree in 1948 mandated schools in Ladin areas of South Tyrol; today they are model multilingual schools. In accordance with the parity model, parts of subjects are taught in German, other parts in Italian. Ladin is used as a teaching language at all levels to a varying extent. In primary school, subjects are taught on the basis of a number of hours equal to those of the second language: German and Italian. The choice of the teaching language is not made according to school subject, but has a weekly pattern. English has been added to the curriculum of the 4th year elementary school. In the lower and upper secondary level, school subjects are taught either in German or Italian. In elementary school and lower secondary education, Ladin is a school subject for two hours a week, in upper secondary education for one hour a week.