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Elisabeth Alber

Südtirols Autonomie im Wandel von ­dissoziativer zu assoziativer Konfliktlösung

Bilanz und Ausblick unter Berücksichtigung jüngster ­empirischer Befunde

South Tyrol’s autonomy in transition from dissociative to associative conflict resolution

Balance and outlook considering recent empirical findings

Abstract South Tyrol’s dissociative conflict resolution model, introduced in 1948 with the First Autonomy Statute and confirmed in 1972 with the Second Autonomy Statute, has been undergoing a transformation process towards an associative conflict resolution model. What is meant by this, and which factors or developments speak for this argument, is the subject of this paper. The paper addresses recent turning points in South Tyrol’s political system and changes in South Tyrol’s society. It explains how these affect South Tyrol’s autonomy in the transition from dissociative to associative conflict resolution.

1. Einleitung

Südtirols Konfliktlösung fußt auf einem dissoziativen Modell. Das bedeutet, dass mit dem Autonomiestatut ursprünglich zwischen den Interessen der Konfliktpartner eine räumliche und soziale Trennung hergestellt wurde und die Absteckung von Einflusssphären erfolgte. Dieses Modell beabsichtigt die Herstellung des negativen Friedens, d.h. die Abwesenheit von personaler Gewalt durch die räumliche und soziale Trennung der Konfliktpartner (Galtung 1976).

Seit der Streitbeilegungserklärung des Konflikts vor der UNO zwischen Österreich und Italien im Jahr 1992 befindet sich das dissoziative Konfliktlösungsmodell, welches 1948 mit dem Ersten Autonomiestatut eingeführt und 1972 mit dem Zweiten Autonomiestatut (ASt) bestätigt und umgesetzt worden ist, in einem Transformationsprozess hin zu einem assoziativen Konfliktlösungsmodell (Pallaver 2014). Was damit gemeint ist und welche Faktoren bzw. Entwicklungen für diese These sprechen, ist Gegenstand dieses Beitrags. Der Beitrag geht auf rezente Wendepunkte im politischen System Südtirols und auf Veränderungen in der Südtiroler Gesellschaft ein. Durch die Zusammenschau empirischer Befunde soll im Beitrag erläutert werden, wie diese auf Südtirols Autonomie im Wandel von dissoziativer zu assoziativer Konfliktlösung einwirken.

2. Theoretischer Rahmen

Im Gegensatz zum dissoziativen zielt das assoziative Konfliktlösungsmodell auf die Herstellung des positiven Friedens ab, der sowohl personale Gewalt wie auch strukturelle und kulturelle Gewalt ausschließt und dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Konfliktpartner weitgehend mit den politischen und sozialen Gegebenheiten einverstanden erklären. Sowohl der negative als auch der positive Frieden impliziert zuvorderst kein Werturteil in dem Sinne, dass positiver Frieden guter Frieden und negativer Frieden schlechter Frieden ist. Eine negative Definition von Frieden gibt schlichtweg an, was Frieden ist (die Abwesenheit von personaler Gewalt). Eine positive Definition von Frieden bestimmt die konkrete Beschaffenheit des Friedens, zuvorderst als Zustand; dann als Prozess, der sich durch Elemente wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit, Toleranz und Dialogfähigkeit auszeichnet. Gerade wegen dieser Elemente impliziert die Auffassung des positiven Friedens als Prozess ein Werturteil: Eine Gesellschaft bzw. deren Konfliktpartner müssen Stellung beziehen, zur Ausgestaltung des Zusammenlebens und zu den ihm immanenten akteurszentrierten Transformationsprozessen.

Assoziative Konfliktlösung rückt demnach ehemalige Konfliktpartner und deren Beziehungen in den Vordergrund. Die Maßnahmen im Bereich der wiedergutmachenden Gerechtigkeit, die im Gegensatz zur ausgleichenden Gerechtigkeit Schuld nicht individualisiert und Dialog anstelle von Bestrafung stellt, werden nach und nach durch jene der sozialen Gerechtigkeit ergänzt (Galtung 1975). Diesem erweiterten Begriffsverständnis von Gerechtigkeit liegt die Idee zugrunde, dass Verletzungen der sozialen und ökonomischen Rechte ein Hindernis für die Verwirk­lichung eines stabilen und dauerhaften Friedens darstellen. Auch zeichnet sich assoziative Konfliktlösung durch die Herausbildung eines neuen Akteurs aus den ehemaligen Konfliktpartnern aus. Dadurch ergibt sich Handlungspotential für Maßnahmen im Bereich der transformativen, umgestaltenden Gerechtigkeit, nach der ehemalige Konfliktpartner gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agenda arbeiten, die gleichermaßen personale wie strukturelle, ökonomische und soziale Missstände einer Gesellschaft addressiert. Transformativ beschreibt dabei den Weg. Das Ziel ist eine Veränderung mittels Kooperation: eine Kooperation, die das trennende (ethnische) Element den Interessen aller unterordnet (ohne es aus zu blenden).

Der transformative Gerechtigkeitsbegriff geht über den auf vergangene Taten und deren direkte Effekte gerichteten Blick der ausgleichenden und – im Fall Süd­tirol – wiedergutmachenden Gerechtigkeit hinaus. Dieser rückt die den Konfliktpartnern übergeordneten Verteilungsfragen in den Vordergrund und anerkennt und behebt so Ungleichheiten und die auf sie zurückführenden Konfliktursachen. Hierzu zählen Fragen nach der tatsächlichen Verteilung von Ressourcen und Macht in einer Gesellschaft. Zwar ist assoziative Konfliktlösung, welche sich an transformativer Gerechtigkeit orientiert, nicht gleichbedeutend mit der Abschaffung von Konflikten, aber mit einer Dialogkultur, in der die Kooperation zwischen den Gruppen gegenüber der Trennung bzw. der Fragmentierung von Gruppen in separate Subsysteme zugunsten einer gruppenübergreifenden Kooperation überwiegt. Die Erhöhung des Sozialkapitals, definiert als eine Kombination an hohem wechseitigem Vertrauen, gemeinschaftsbezogenen Werten und Normen sowie engen Kontakten und Netzwerken zwischen Gruppen (Pallaver/Haller/Atz 2016, 397 – 398), wird als gemeinsames Ziel im Sinne kollektiver Verantwortungsübernahme gegenüber generationenübergreifender Herausforderungen gefördert.

Die Konsequenz assoziativer Konfliktlösung, übertragen auf Südtirol und sein konkordanzdemokratisches System, besteht darin, dass sich Südtirols Autonomie immer mehr „territorialisiert“; dass sich seine Autonomie, „bestehend aus einer komplementären Funktionalität von Segregation an der Basis und Integration an der Spitze in Richtung Integration entwickelt, die sich in der zunehmenden Stärkung der beiden Faktoren Territorialität und Identität ausdrückt“ (Pallaver 2012, 356; vgl. auch Alber 2021a). Möglich gemacht haben eine solche Entwicklung diverse Sicherheitsnetze, die Vertrauen zwischen den Sprachgruppen aufgebaut haben (Pallaver 2012, 363 – 365): rechtlich fußt Südtirols Autonomie auf speziellen verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Normen, die von allen Konfliktpartnern verhandelt wurden (vgl. Alber 2017; Zwilling 2007); politisch ist Südtirol in Europa gut vernetzt und in ständigem Austausch mit Österreich (vgl. Tichy 2013); unionsrechtlich hat Südtirols Autonomie von der Entwicklung des europäischen Integrationsprozesses profitiert (vgl. Alber 2021b; Engl/Alber 2020), obgleich vom Unionsrecht auch ein Anpassungsdruck ausgeht, dem Südtirols Autonomie sich in den letzten Jahren vermehrt stellen musste (siehe Zwilling und von Toggenburg in diesem Band).

3. Besonderheiten im und Akzeptanz des politischen Systems

Ursprünglich aufbauend auf dissoziativer Konfliktlösung, und mit der Zielsetzung den zentrifugalen Tendenzen unter den Sprachgruppen entgegenzuwirken, bestätigte das ASt 1972 die Verrechtlichung einer Konkordanzdemokratie, die die Machtteilung auf Elitenebene vorsieht und die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit entgegen der Konkurrenzdemokratie zum Teil aufhebt. In einer Konkordanzdemokratie wird das Mehrheitsprinzip relativiert und an seine Stelle treten Verhandlungen zwischen den (politischen) Eliten, die sich die Macht gemäß rechtlich-verankerter Grundprinzipien untereinander aufteilen (vgl. Lijphardt 1977; Lehmbruch 1992).

Im Unterschied zum Modell der liberalen konkordanzdemokratischen Machtteilung, welches von einem pluralistischen Konzept und somit von unterschiedlichen ethnischen und nicht-ethnischen Gruppen ausgeht, handelt es sich beim konkordanzdemokratischen Modell Südtirols um ein korporatives Modell. Dieses geht konzeptionell von einer umfassenden Zuschreibung von Kriterien aus, welche die jeweilige Gruppe kennzeichnen und mit einer klar umrissenen Identität verbinden. Die Gruppe wird nach innen hin als homogen und nach außen hin als kompakt und abgegrenzt gegenüber anderen definiert (Wolff 2008, 334; siehe Marko in diesem Band). Aus diesem Grund, und auch aufgrund der Tatsache, dass sich im Laufe der Umsetzung des ASt 1972 eine Reihe (in)formeller Konfliktregelungspraktiken und Kooperationsmechanismen vertikaler (zwischen Bozen und Rom) und horizontaler Natur (zwischen der Autonomen Provinz Bozen und anderen subnationalen Gebietskörperschaften) verstetigt und gefestigt haben (siehe Parolari in diesem Band), wird Süd­tirols System als komplexes Machtteilungs- bzw. Machtzugangssystem definiert (complex power-sharing system, Wolff 2008). Südtirols politisches System besteht demnach in seiner Gesamtheit aus rechtlich-institutionell verankerten Grundprin­zipien der Konkordanzdemokratie, die die Governance und die (daraus resultierende) soziopolitische Wirklichkeit in Südtirol kennzeichnen (siehe Abschnitte 5 und 6), und aus (in)formellen Mehrebenen-Governance-Mechanismen, die die rechtlich-institutionell verankerten Grundprinzipien ergänzen bzw. legitimieren (und Süd­tirols Rolle innerhalb Italien und Europa bedingen, siehe Abschnitt 4).

Grundvoraussetzung für das Funktionieren eines solchen Systems ist ein Klima der Toleranz und des Dialogs, das auf sogenannter „institutioneller Gleichheit“ (Marko 1995, 172) fußt. Institutionelle Gleichheit alleine kann aber ein per se durch ethnische Bruchlinien (ethnic cleavages) durchzogenes System nicht zum Erfolg führen. Ausschlaggebend sind die (in)formellen Konfliktregelungspraktiken und Kooperationsmechanismen und die dynamische Anwendung der rechtlich-insti­tu­tionell ver­an­ker­ten Grundprinzipien über Gruppen(interessen) hinweg. Sie machen ein power-­sharing system stabil, leistungsfähig und langlebig (vgl. Keil/McCulloch 2021).

Wie anderswo kennzeichnet der demographische Wandel auch Südtirol (siehe Abschnitt 7). Die Veränderungen in der Gesellschaft sind es, die Südtirols Autonomie Anpassungsfähigkeit abverlangen (siehe das Fallbespiel Schulwesen und -politik in Abschnitt 8). Sie haben dazu beigetragen, dass sich die soziale Distanz zwischen den autochthonen Sprachgruppen verringert hat und dass sich infolge der bisherigen Abwesenheit relevanter Verteilungskonflikte und religiöser Bruchlinien „ein gemeinsamer Wertekanon entwickelt [hat], der in Bezug auf gesellschaftliche Orientierungen und Verhaltensweisen kaum relevante Unterschiede zwischen den autochthonen Sprachgruppen markiert“ (Pallaver/Haller/Atz 2016, 395 – 396). Den Weg dafür geebnet haben (politische) Eliten beider Sprachgruppen: Deren Einstellung zur Autonomie als Konfliktlösung gleichte sich im Laufe der Nachkriegszeit bis hin zur Umsetzung der Autonomie immer mehr an (Pallaver 2016, 368). Die Vorzüge der Autonomie werden insbesondere seit der Streitbeilegungserklärung vor der UNO im Jahr 1992 von allen (politischen) Eliten hervorgehoben (trotz der unterschiedlichen Meinungen zu den Modellen der Weiterentwicklung der Autonomie und deren Machbarkeit; vgl. Happacher 2013; Alber 2015; Autonomiekonvent 2016 – 2017). Deutsch-, ladinisch- und italienischsprachige (politische) Eliten arbeiten nach außen (zum Staat Italien, aber auch grenzüberschreitend/zum Staat Österreich) immer enger zusammen, nicht zuletzt weil die output-Seite des politischen Systems im italienischen (Alber/Valdesalici 2022) und europäischen Vergleich (Euro­stat 2019) von großer Effizienz ist und Südtirol auch im internationalen Vergleich als Erfolgs­geschichte gilt (Röggla/Prackwieser in diesem Band; Alber/Breen 2022). Trotz Einkom­mens- und Vermögensungleichheiten zwischen/in autochthonen Sprachgruppen – bedingt durch unterschiedlich ausgeprägte Präferenzen bei Qualifikation, Erwerbstätigkeit und Siedlungsraum (Benedikter 2016a, 2016b) – hat sich die Leistungsfähigkeit des politischen Systems Südtirols bisher sehr positiv auf das Zusammenleben ausgewirkt. Die Lebenszufriedenheit ist in Südtirol als sehr hoch einzustufen (Atz 2016, 380). Das Zusammenleben der autochthonen Sprachgruppen hat aus der Perspektive der subjektiven Wahrnehmung zu einer „ziemlich homo­genen Gesellschaft [geführt], in der auch die relativ Benachteiligten noch vom allgemein hohen Lebensstandard profitieren“ (Atz 2016, 381), und in der sich die Wahrnehmung zur Frage der Offenheit der Gesellschaftsstruktur zwischen den auto­chthonen Sprachgruppen nicht wesentlich unterscheidet (Haller 2016, 369).

4. Verhandlungsdemokratie nach außen

Diverse Konfliktregelungspraktiken und Kooperationsmechanismen zeugen vom Erfolg der Südtiroler Verhandlungsdemokratie. Auf zwei wird näher eingegangen. Erstens, die Umsetzung und Festigung des Kompetenztatbestandes der Autonomie durch die Sechserkommission. Damit die Autonome Provinz Bozen die Zuständigkeiten in den Sachbereichen, welche ihr das ASt zuerkennt, übernehmen kann, müssen Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Diese werden von der Sechserkommission erarbeitet, der Zentralregierung unterbreitet und mit Dekret des Präsidenten der Republik in Kraft gesetzt (siehe Details in Abschnitt 4.1). Laut ASt hätten alle Durchführungsbestimmungen zum ASt bis Januar 1974 erlassen werden müssen. Diese Frist wurde mit beidseitigem Einverständnis aufgrund der Komple­xität des Unterfangens nicht eingehalten (für eine Chronologie der Paket-Durch­führung von 1972 bis 1992 siehe LPA 2006). Zweitens, die Gründung des EVTZ Europa­region Tirol-Südtirol-Trentino im Jahr 2011. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die interregionale Zusammenarbeit auf einen höheren Rang gehoben. Im Jahr 2011 machten das Land Tirol und die beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient von der Möglichkeit der Gründung eines EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) Gebrauch und wandelten die bestehende Kooperation – die drei Länder arbeiteten schon in der Vergangenheit zusammen (vgl. Engl/Zwilling 2008) – in die Rechtsform des EVTZ um (siehe Details in Abschnitt 4.2). Diese beiden Entwicklungen setzten voraus, dass politische und öffentlichrechtliche Eliten eng und komplementär zusammenarbeiten; folglich ist die öffentliche Verwaltung zu ­einem wichtigen „Motor für interethnische Sozialisationsprozesse“ in Südtirol ­(Pallaver 2012, 370) und über Südtirol hinaus geworden (im Verbund mit geographisch-benachbarten Akteuren; vgl. EVTZ Europaregion Fit4Co 2021).

4.1 Sechserkommission

Als Unterkommission der Zwölferkommission (für regionale Angelegenheiten zuständig), ist die Sechserkommission ausschließlich für die Südtiroler Belange zuständig. Sie erarbeitet die Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung, Festigung und Erweiterung des ASt, also Rechtsakte mit besonderer Bestandskraft im Vergleich zu einfachen Gesetzen. Bekanntlich setzt sich die Sechserkommission aus drei Mitgliedern in Vertretung des Staates und drei in Vertretung des Landes zusammen, wobei dessen Einsetzung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch die zögerliche Namhaftmachung von Vertreter/-innen von Seiten des Staates oft auch erst viele Monate nach den Parlamentswahlen erfolgt. Die Verfahrensschritte, die zum Inkrafttreten einer Durchführungsbestimmung zum ASt führen, sind komplex. Von der ersten Behandlung in der Sechserkommission bis zur Genehmigung der Durchführungsbestimmung durch den Ministerrat werden in der Regel rund 2 Jahre benötigt (Zeller 2019). Politische Beziehungsgeflechte über Legislaturperioden und Regierungsebenen hinweg wirken auf diese Verfahrensrealität ein, sodass eine enge Zusammenarbeit der politischen und öffentlichrechtlichen Eliten in Südtirol und somit auch der damit einhergehende Aufbau gegenseitigen Vertrauens eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Erarbeitung von Durchführungs­bestimmungen war und ist.

Seit der Streitbeilegungserklärung im Jahr 1992, also nach der erfolgreichen Umsetzung des ASt, traten bis zum Jahr 2018 rund 75 Durchführungsbestimmungen in Kraft. Im Vergleich dazu traten im Zeitraum 1972 – 1992 49 Durchführungsbestimmungen in Kraft (ibid). Hervorzuheben ist die Legislaturperiode 2014 – 1018, in der mit den Regierungen Letta, Renzi und Gentiloni 20 Durchführungsbestimmungen erfolgreich erarbeitet werden konnten. Bisher gelang dies nur einmal, und zwar in der Legislaturperiode 1996 – 2001 (mit den Regierungen Prodi I, D’Alema I und II, und Amato II). Das Fortbestehen der Sechserkommission nach 1992 zeugt davon, dass die Kommission (und das Verfahren) zu einem wesentlichen Instrument in Südtirols Mehrebenen-Governance geworden ist (obgleich sie ursprünglich nur als Instrument zur Umsetzung des ASt gedacht war). Im Vergleich mit anderen Sonderstatutsregionen, die ihre Kompetenztatbestände auch mittels bilateraler paritätischer Kommissionen verhandeln, entspricht die Gesamtanzahl der Durchführungsbestimmungen zur Südtiroler Autonomie bis Anfang 2018 (189) fast dem Fünffachen von denen in Sizilien und Sardinien (41 und 42), und fast dem Dreifachen von denen im Aostatal (62) (Palermo/Valdesalici 2019, 287).

4.2 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Unabhängig von Krisenzeiten hat sich aus der Praxis grenzüberschreitender Zusammenarbeit ein vergleichsweise dynamisches Politikfeld der EU-Regionalpolitik entwickelt (vgl. Branda/Böhm 2019), das ein stärkeres politisches Mandat für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit markiert (vgl. Chilla et al. 2012) und Diskurse über Barrieren sowie neue Politikinstrumente zur Überbrückung derselbigen anstößt (vgl. Engl/Evrard 2019). Grenzgebiete werden in den Border Studies als besondere Orte und als Laboratorien europäischer Integration und institutioneller (grenzüberschreitender) (Verwaltungs-)Innovation anerkannt (vgl. Ulrich 2021; Alber et al. 2019). Dabei steht die Frage nach dem Raum, als Frage nach seinen sozialen und politischen Konstruktionsprozessen, bzw. die handlungstheoretische Konzeption geographischer Räume im Vordergrund (Duchêne-Lacroix 2019). Konstruktions-, Kooperations- und Integrationsprozesse sind im Sinne von Deutsch (Pallaver 2013, 132) ein Ergebnis sozioökonomischer Erfordernisse und bewusster (von Eliten) getroffener Entscheidungen, die umso mehr Erfolg haben, je höher die Frequenz des Flusses einer gesellschaftlichen Transaktion ist. Je verschiedenartiger, intensiver und dichter solche Transaktionen in einem bestimmten Raum stattfinden, desto homogener und solider wird der Raum. Legt man dies auf die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino um, so steht fest, dass „von den Eliten bewusst gesteuerte gesellschaftliche Transaktionen in der Vergangenheit in erster Linie zwischen Nord- und Südtirol stattgefunden haben und die Außengrenzen der beiden Länder dort zu finden waren, wo diese Transaktionen gleich Longitudinalwellen immer schwächer gespürt wurden, nämlich an den Außengrenzen Tirols und Südtirols“ (Pallaver 2013, 132). Jedoch haben sich Tirol und Südtirol schon ab den 1970er-Jahren „schleichend auseinandergelebt“ (Pallaver 2013, 112) und „Gesamttirol“ wurde auch aus der Sicht des letzten Leiters des Referats S in der Tiroler Landesregierung „zunehmend eine Fiktion“ (zit. n. Pallaver 2013, 114). Die gesellschaftlichen Transaktionen haben sich immer mehr auf das Trentino ausgeweitet und die primäre Triebfeder von Kooperation und Integration in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ist nicht mehr die gemeinsame Geschichte, sondern der damit verbundene gesellschaftliche Lohn – unter vermehrter Einbeziehung der Italiener/-innen Südtirols in den Integrationsprozess. Diese Entwicklung, mit Südtirol als Bindeglied, spricht für die These der Territorialisierung der Südtiroler Autonomie und assoziativer Konfliktlösung.

5. Ethnisches cleavage, Machtausübung, Proporz

Ausschlaggebend für das ethnische cleavage in Südtirol sind die Dynamiken und Schranken in der Ausübung der (Regierungs-)Macht, die sich auf die nachgeordneten Subsysteme übertragen. Im konkordanzdemokratischen System Südtirols bildet nicht der Wettbewerb, sondern ein/e wechselseitig garantierte/r Machtzugang und Machtausübung, dem vier Grundprinzipien zugrunde liegen, das Gravitationszentrum politischem und öffentlichrechtlichem Handelns (Pallaver 2016, 66 – 68). Auf diese Grundprinzipien und jüngste Entwicklungen, die diese kennzeichnen, wird nun eingegangen.

5.1 Beteiligung autochthoner Sprachgruppen an der (Regierungs-)Macht und an den nachgeordneten Subsystemen (mit Sonderregeln für die Ladiner/-innen; siehe Woelk in diesem Band)

In Südtirol werden Koalitionen auf der Grundlage einer ethnischen und politischen Ein- und Ausgrenzung geschlossen, wobei erstere vom ASt verpflichtend vorgeschrieben ist und letztere von der jeweiligen ideologischen und autonomiepolitischen Nähe der Koalitionsparteien abhängt. Nach den Landtagswahlen 2018 befindet sich Südtirols ethnisch fragmentiertes Parteiensystem in einem Spannungsverhältnis zwischen „begrenztem“ und „generellem“ Wandel (Pallaver 2019). Bei den Landtagswahlen 2018 hat sich die Unterstützung für die deutschsprachigen Semi-Autonomie-Parteien mehr als halbiert und die bürgerliche Liste Team Köllensperger (jetzt Team K), die für eine sachliche Politik nach dem assoziativen Modell der Konfliktlösung eintritt, ist zweitstärkste Partei im Landtag geworden. Die Südtiroler Volkspartei (SVP) erzielte mit 41,9 Prozent ihr bisher schlechtestes Ergebnis (15 Sitze gegenüber den 17 Sitzen von 2013; Atz/Pallaver 2019; bei den Landtagswahlen 2013 verlor die SVP erstmals die absolute Mehrheit und brauchte die italienischsprachige Mitte-Links-Partei Partito Democratico, den PD, nicht zur Erfüllung der gemein­samen Machtausübung laut ASt, sondern zum Erlangen einer politischen Mehrheit im Landtag). Die Bildung einer Koalition nach den Landtagswahlen 2018 war aus drei Gründen schwierig. Erstens war die SVP nicht in der Lage, den PD als einzigen Koalitionspartner in Betracht zu ziehen: Der PD erreichte nur 3,8 Prozent der Wählerzustimmung (ein Sitz). In der italienischsprachigen Wahlarena hatte die rechts­extreme Lega alle anderen Parteien überflügelt (11,1 Prozent; vier Sitze). Zweitens fuhr die Lega im benachbarten Trentino einen Erdrutschsieg ein. Drittens regierte die Lega seit Ende 2018 auf nationaler Ebene in Koalition mit der Fünf-Sterne-Bewegung. Die SVP koalierte schlussendlich mit der Lega und band so die italienischsprachige Wählerschaft großtmöglichst ein. Eine Koalition mit dem PD und den Grünen – die einzige Partei mit einer interethnischen Basis und nach der SVP die Partei mit der längsten Tradition im Südtiroler Parlament (seit 1978) – wäre ein explizites Signal in Richtung assoziative Konfliktlösung gewesen. Die Entscheidung, eine Koalition mit der Lega zu bilden, markierte einen Wendepunkt in der politischen Geschichte Südtirols. Mit der Lega zog zum ersten Mal eine italienische Rechtspartei in die Landesregierung ein, während die Fähigkeit der SVP, die Deutschsprachigen zu vertreten, weiter abnahm. Vampa und Scantamburlo (2020, 17) bringen den Wandel im Parteiensystem Südtirols treffend auf den Punkt: „… Südtirol [hat sich] von einem sehr dominanten, mäßig volatilen und konzentrierten Parteiensystem, das durch eine konsensorientierte Exekutivpolitik gekennzeichnet ist, zu einem wettbewerbsintensiveren, sehr volatilen und fragmentierten Parteiensystem entwickelt, in dem minimale Gewinnerkoalitionen zur Norm geworden sind.“ [Übersetzung der Autorin]. Aus der Perspektive des Prinzips der maximalen Beteiligung aller Sprachgruppen an der Landesregierung brachte das Wahlergebnis der Lega die italienischsprachige Bevölkerung zurück ins System. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Lega in Südtirol als Pro-Autonomie-Partei präsentiert hat. In der laufenden Legislaturperiode (2018 – 2023) ist die italienische Bevölkerung mit 44,6 Prozent vertreten (ein Wert über 40 Prozent wurde zuletzt in der Legislaturperiode 1989 – 1993 erreicht; Pallaver 2016, 71).

5.2 Entscheidungsautonomie der jeweiligen Sprachgruppen in Fragen, welche ausschließlich für eine Sprachgruppe relevant sind und welche jene in Selbstverwaltung ausübt

Im Wesentlichen sind dies die Bereiche Medien, Schule und Kultur, wobei erstere Bereiche gesetzlich getrennt sind und letzterer Bereich informell durch die ethnisch differenzierte Finanzierung und durch die vorhandene politische Kultur der jewei­ligen Einflusssphären faktisch getrennt ist. Austausch und Kooperationen nehmen in diesen Bereichen vermehrt zu (vgl. Eurac Research – Politika 2022a; Eurac ­Research – Politika 2022b). Zum Beispiel traten die drei Kulturlandesräte gemeinsam vor die Presse, um die drei Konzerttermine der „Südtirol Filarmonica“ zu präsentieren (Denzer 2022). Auch wurde die „Sprachenmesse / fiera della lingue #multilingual“ am 04. Mai 2022 erstmals als Gemeinschaftsinitiative zwischen der Autonomen Provinz Bozen, der Handelskammer und dem Südtiroler Wirtschaftsrings – Economia Alto Adige, die gemeinsame Plattform der sechs repräsentativsten Wirtschaftsverbände Südtirols (Handels- und Dienstleistungsverband, Hoteliers- und Gastwirteverband, Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, Südtiroler Bauernbund, Unternehmerverband Südtirol, Vereinigung der Südtiroler Freiberufler) organisiert. Ökonomische Interessen stehen bei den großen Interessensverbänden in der Regel im Vordergrund. Dasselbe gilt für staatlich geregelte Berufsverbände, die ethnisch nicht getrennt sind, wenngleich sie ethnisch getrennt organisiert sind.

Der Landesbeirat für Chanchengleichheit für Frauen, die dreisprachige Universität Bozen (in den 1970er Jahren als trojanisches Pferd der Assimilierung verworfen, Peterlini 2008), die Filmschule Zelig und das neue Bibliothekszentrum auf dem Schulareal „Pascoli – Longon“ in Bozen (Südtiroler Landesverwaltung 2022), in dem die Landesbibliothek Dr. F. Teßmann, die Stadtbibliothek Bozen C. Battisti, die italienische Landesbibliothek Claudia Augusta und das Multimedialzentrum zusammengeführt werden sollen, sind weitere Beispiele für eine stärkere sprachgruppenübergreifende Zusammenarbeit.

5.3 Proporzsystem

Das Proporzsystem bezieht sich 1) auf die verhältnismäßige Repräsentation der Sprachgruppen in politischen Institutionen (über das Verhältniswahlrecht): dieser Machtproporz ist gesetzlich geregelt und hängt von den politischen Wahlen ab; 2) auf die verhältnismäßige Verteilung öffentlicher Gelder über den ethnischen (aus rechtlicher Sicht eigentlich sprachlichen) Proporz: Sozialproporz; und 3) auf die verhältnismäßige Verteilung der Stellen in der öffentlichen Verwaltung über den ethnischen Proporz: Stellenproporz (Gudauner 2013, 185 – 186).

Grundlage für die Anwendung des Proporzes ist die Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe (siehe Lantschner in diesem Band). Ursprünglicher Zweck des Proporzes war es, das materielle Gleichheitsprinzip ex Art. 3 Abs. 2 der italienischen Verfassung umzusetzen und in Bezug zum eigentlichen Proporz im engeren Sinne, also dem Stellenproporz, widerfahrenes Unrecht (die Unterbesetzung von Deutsch- und Ladinischsprachigen in der öffentlichen Verwaltung) wieder gut zu machen. Der Zugang zu Politik, öffentlicher Verwaltung und Ressourcen ist demnach sprachgruppenabhängig und beim Stellenproporz kommt das Leistungsprinzip im intraethnischen Wettbewerb, also innerhalb der jeweiligen Sprachgruppe, zum Tragen. War der ethnische Proporz im Autonomiestatut von 1948 nur auf die örtlichen öffent­lichen Körperschaften begrenzt, wurde sein Anwendungsbereich im ASt von 1972 auch auf die Körperschaften der staatlichen Verwaltung ausgedehnt. Die Anwendung der Proporzregelung in staatlicher Verwaltung wurde im Art. 46 Abs. 1 der Durchführungsbestimmung Nr. 752/1976 auf einen Zeitraum von 30 Jahren ab Gültigkeit des ASt festgelegt. Während im Jahr 1975, also kurz vor der Umsetzung des Stellenproporzes, bei den staatlichen Stellen der ethnische Proporz noch in einer starken Schieflage war, ist dieser heute zumindest annähernd erreicht worden ­(Pallaver 2016, 73). In der Landesverwaltung ist der ethnische Proporz im Wesentlichen seit 1980 verwirklicht (Gudauner 2013, 200; auch Pallaver 2016, 75). Bei der Stellenbesetzung von Führungspositionen in der Landesverwaltung stellt der Verzicht auf die sprachgruppenmäßige Zuordnung eine Praxis dar, die regelmäßig zur Anwendung kommt. Auch bei Stellenausschreibungen für technische Berufsbilder oder spezifische Funktionen sieht man zunehmend von der Sprachgruppenzuordnung ab (Gudauner 2013, 210; 202 – 207).

Die Akzeptanz des Proporzsystems wurde früher (wegen der damit verbundenen Zweisprachigkeit) von der italienischen Sprachgruppe als diskriminierend angesehen (Gudauner 2013, 197). In den letzten 20 Jahren wird das Proporzsystem aufgrund der Zweisprachigkeitserfordernis vielfach auch als Garantieinstrument für die autochthonen Sprachgruppen, also als Schutz vor Konkurrenz von außen, interpretiert (Pallaver 2016, 75; Poggeschi 2005, 329). Fakt ist, dass es weiterhin das wohl am meisten kontrovers diskutierte Instrument der Südtiroler Autonomie ist (vgl. Auto­nomiekonvent 2016 – 2017). Immer wieder werden Vorschläge wie eine temporäre Aussetzung des Proporzes in jenen Fällen diskutiert, wo ein ausgewogenes Verhältnis oder größere Flexibilitätsspielräume bei den Stellenanteilen der Sprachgruppen vorherrscht/en (vgl. zum Beispiel Palermo 2011). Die Praxis zeigt, dass ab Ende der 1990er Jahre der Proporz in Staatsbetrieben und privatisierten staatlichen Verwaltungen aufgrund mangelnder deutsch- und ladinischsprechender Kandidat/-innen und der schleppenden Durchführung von Wettbewerben flexibler gehandhabt wurde (Gudauner 2013, 193, 210). Auch wird das heutige Proporzsystem vermehrt flexibilisiert angewandt (staatliche Proporzstellen sind nunmehr einige wenige Tausende im Vergleich zu den weit über 40.000 in der Landesverwaltung/in den lokalen Verwaltungen). Prominentestes Beispiel hierfür sind Stellenbesetzungen im Sanitäts­bereich: dort wird in jüngster Zeit vermehrt vom Stellenproporz zugunsten der ita­lienischen Sprachgruppe abgewichen, gekoppelt mit Ausnahmeregelungen zur verpflichtenden Zweisprachigkeit (LPA 2019; auch Schwarz 2020; 2021). Ein Sonderverzeichnis der Ärztekammer Bozen, geregelt in Art. 85 des italienischen Haushaltsgesetzes 2021, ermöglicht es hingegen rein deutschsprachigen Ärzt/-innen in Südtirol zu arbeiten. Diese können wie rein italienischsprachige Ärzt/-innen über einen Zeitvertrag auch im Gesundheitswesen angestellt werden, wobei deren Festanstellung weiterhin an den Zweisprachigkeitsnachweis gebunden ist.

5.4 Vetorecht der jeweiligen Sprachgruppe zur Verteidigung vitaler Interessen einer Sprachgruppe

Art. 56 des ASt legt fest, dass die Mehrheit der Abgeordneten einer Sprachgruppe im Landtag die Abstimmung nach Sprachgruppen verlangen kann, wenn angenommen wird, dass die Gleichheit der Rechte zwischen den Bürger/-innen verschiedener Sprachgruppen oder die ethnische und kulturelle Eigenart der Sprachgruppen verletzt wird. Sollte der Antrag auf getrennte Abstimmung nicht angenommen werden oder der Gesetzesvorschlag trotz der Gegenstimme von zwei Dritteln der Abgeordneten jener Sprachgruppe beschlossen werden, die den Antrag gestellt hat, so kann die Mehrheit dieser Sprachgruppe das Gesetz innerhalb von 30 Tagen nach seiner Kundmachung beim Verfassungsgericht anfechten. Zum Vetorecht als totes Recht siehe in Abschnitt 6.

6. Ungleichheiten in der Machtausübung und Bürger/-innenlisten als neue Akteure

In den letzten 30 Jahren hat sich das System der maximalen Beteiligung aller Sprachgruppen an der Entscheidungsfindung entsprechend der zahlenmäßigen Stärke der in der Bevölkerung vertretenen Sprachgruppen verändert: Die italienische Sprachgruppe ist im Verhältnis zu ihrer numerischen Stärke unterrepräsentiert. Bei den nachfolgenden Überlegungen geht es um die tatsächliche Vertretung der italienischen Sprachgruppe (d.h. den Anteil der italienischen Koalitionspartei(en) an der italienischsprachigen Wählerschaft), nicht um die erforderliche proportionale Vertretung aller Sprachgruppen in der Landesregierung. Letztere wurde immer strikt eingehalten. Erstere hingegen ist starken Schwankungen ausgesetzt gewesen. Im Zeitraum von 1993 bis 2018 blieb die Vertretung der italienischen Koalitionspartner stets unter 30 Prozent (Pallaver 2019, 171 – 172). Seit den 1990er Jahren waren die meisten italienischen Parteien im Südtiroler Landtag Anti-Autonomie- oder Semi-Autonomie-Parteien und schieden daher nicht wegen ethnischer, sondern wegen politischer Inkompatibilität aus einer Koalition mit der SVP aus. Infolgedessen ging die SVP Koalitionen mit italienischen Parteien ein, die zwar das Gebot der proportionalen Vertretung in der Regierung erfüllten, aber nur eine Minderheit der italienischsprachigen Wählerschaft repräsentierten. Die Mehrheit der italienischsprachigen Wählerschaft fühlte sich von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, ein Umstand, der zum disagio degli italiani (Unbehagen der Italiener/-innen) beitrug. Die Grundlagen dieses Unbehagens wurden erstmals 1998 diskutiert (Giovanetti 1998). Rezentere Studien setzen unterschiedliche Akzente zu diesem Thema. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass dieses soziale Phänomen im politischen System Südtirols unterschätzt wird und Nährboden für neue Konflikte darstellt (Fazzi 2013), andererseits wird betont, dass der disagio degli italiani aus Desinteresse zum Teil selbst verschuldet ist (Giudiceandrea/Mazza 2012; Pallaver 2016, 309, der darauf hinweist, dass 1986 die politische Partizipation außerhalb von Parteien bei der italienischen Sprachgruppe ausgeprägter war als bei der deutschsprachigen, und dass sich durch Wahlverweigerung bei Landtagswahlen Mandate zugunsten der deutschen Sprachgruppe verschieben; vgl. hierzu auch Atz/Pallaver 2014, 157 – 159).

Harte Belege zum sozialen Phänomen des disagio italiano gibt es kaum, auch ist die Wahrnehmung sozialer Ungleichheit objektiv nicht nachweisbar (Haller 2016). Was die Politik im engeren Sinne angeht, so gilt: Bei Landtagswahlen konkurrieren die deutschsprachigen Parteien weiterhin untereinander und nicht mit den italienischen Parteien. Atz und Pallaver (2014, 174) zeigen, dass bis 2013 weniger als zwei Prozent der deutschsprachigen und weniger als zehn Prozent der italienischsprachigen Wähler/-innen ihre jeweiligen Wahlarenen verließen. Auch ist jeglicher Versuch italienischsprachiger Parteien, das ethnische Auffangmodell der SVP zu kopieren, bisher gescheitert; doch kandidieren bei den italienischsprachigen Parteien immer öfters auch deutschsprachige Kandidat/-innen. Die Fragmentierung in der italienischsprachigen Parteienlandschaft ist mitunter Grund dafür, dass das Vetorecht der jeweiligen Sprachgruppe zur Verteidigung vitaler Interessen einer Sprachgruppe als eine „stumpfe Waffe“ und ein „totes Recht“ definiert wird (Pallaver 2016, 76).

Betrachtet man die kommunale Ebene, so war die italienische Sprachgruppe bei den ersten Gemeinderatswahlen 1952 noch in rund 80 Prozent der Gemeinden Südtirols vertreten, während sie nach jenen im Jahr 2015 nur mehr in rund 25 Prozent vertreten ist (ibid, 70). Eine Analyse der Mandatsverteilungsentwicklung der letzten vier Gemeinderatswahlen – 2005 wurde in allen 116 Gemeinden, 2010 in 111, 2015 in 109 und 2020 in 113 gewählt – ergibt, dass italienische Parteien 2005 auf 132 Mandate, 2020 nur noch auf 72 Mandate kamen. Mit 350 Mandaten und über zehn Bürgermeistern konnten sich die Bürger/-innenlisten, in denen Vertreter/-innen aus allen Sprachgruppen aktiv sind, erneut als zweitstärkste Kraft auf Gemeindeebene durchsetzen (Gasser 2021, 229). Anfangs (in den 1980er Jahren) nur in wenigen Gemeinden (Villanders, Kastelruth, Lana, Völs, Toblach) präsent, haben sich Bürger/-innenlisten spätestens mit den Gemeinderatswahlen im Jahr 2005 einen Platz im politischen System Südtirols gesichert. Ziel vieler ist es, den „segmentierten Wett­bewerb“ zu durchbrechen, der Südtirols Politik kennzeichnet und sich durch intraethnischen Wettbewerb, also jener innerhalb der einzelnen Subarenen, und nicht interethnischen Wettbewerb auszeichnet (Pallaver 2019, 160). Mehrsprachige Listen sind das Ergebnis. Die Bürger/-innenlisten sind im Allgemeinen aber keine homogenen Gebilde. Es gilt: „Bürgerliste ist nicht gleich Bürgerliste“ (Asam 2008, 8). Meist vertreten Bürger/-innenlisten ökosoziale Themen, doch ideologisch können Bürger/-innenlisten in grüne, bürgerliche und parteilose Listen unterteilt werden, die jeweils Themen wie Verkehr und Landschaftsschutz, Transparenz und direktdemokratische Entscheidungsfindung sowie Volkstumspolitik vertreten (ibid, 55 – 67).

7. Zuwanderung

Das schwächer werdende natürliche Bevölkerungswachstum in Südtirol ist durch eine starke Zuwanderungsdynamik kompensiert, die in den 1990er Jahren eingesetzt und sich seit 2000 deutlich verstärkt hat (Pokriefke/Lindemann/Atz 2016, 82). Für 2030 prognostiziert das Landesinstitut für Statistik (2014, 12) einen Ausländer/-innenanteil von 19 Prozent. Die autochthonen Sprachgruppen haben sich hingegen in jüngster Zeit in ihren Anteilen nur unwesentlich verändert. Dasselbe gilt für die räumliche Verteilung der autochthonen Sprachgruppen: Sie ist weiterhin ungleich mit über 80 Prozent der Italienischsprachigen, die in Stadtgemeinden ab 15.000 Einwohner/-innen leben (wobei in Bozen mehr als die Hälfte der Italienischsprachigen leben. Betrachtet man Bozen und Meran gemeinsam, so leben in diesen beiden Gemeinden zwei Drittel der Italienischsprachigen) (Pokriefke/Lindemann/Atz 2016, 91).

Die starke Zuwanderungsdynamik hat dazu geführt, dass nun in allen Südtiroler Gemeinden Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ansässig sind (aus ins­gesamt 144 Ländern) (Landesinstitut für Statistik 2022, 4 – 6). Zum Stand vom 31.12.2020 leben in der Landeshauptstadt Bozen nahezu 30 Prozent aller in Südtirol anwesenden Ausländer/-innen, nämlich 16.130 Personen, in Meran 6.996 (12,4 Prozent) und in Brixen 2.662 (4,7 Prozent). Insgesamt haben 32.025 Menschen ohne italienische Staatsbürgerschaft (56,7 Prozent) in einer der sieben Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen ihren festen Wohnort. Betrachtet man den prozentuellen Anteil der ausländischen Bevölkerung an der gesamten Einwohnerzahl in den einzelnen Gemeinden, weisen neben den Städten Meran (17,1 Prozent) und ­Bozen (15,0 Prozent) auch einige kleinere Gemeinden einen beträchtlichen Wert auf. Dabei handelt es sich um Franzensfeste (28,8 Prozent), Salurn (19,5 Prozent), Brenner (17,9 Prozent) und Stilfs (15,1 Prozent). 22 Gemeinden verzeichnen einen Ausländer/-innenanteil, der über dem Landesdurchschnitt von 10,6 Prozent liegt (ibid, 1). Im Großteil der Gemeinden sind ausländische Staatsbürger/-innen – großteils unverheiratet und alleinlebend (ibid, 9 – 11) – im Verhältnis zur gesamten Gemeindebevölkerung jedoch unterdurchschnittlich vertreten, in 20 davon ist das Phänomen kaum nennenswert (unter 4 Prozent).

Der Ausländer/-innenanteil an der Gesamtbevölkerung ist mit 10,6 Prozent Aus­län­der/-innen je 100 Einwohner/-innen höher als jener in der Nachbarprovinz Trentino (9,1 Prozent), jener Italiens (8,7 Prozent), reicht aber nicht an die Mittelwerte Nord- und Mittelitaliens heran (11,1 Prozent bzw. 10,9 Prozent) (ibid, 2). Der Ausländer/-innenanteil des Bundeslandes Tirol liegt jedoch mit 16,4 Prozent deutlich höher (Mohr 2022). 19.605 (fast 35 Prozent) der in Südtirol lebenden Aus­län­der/-innen gehören einem EU-Mitgliedsstaat an, davon rund 6.250 einem deutschsprachigen Raum. 16.586 (29,4 Prozent) entfallen auf die europäischen Staaten, die nicht zur EU zählen, während 18,3 Prozent aus Asien und 13,3 Prozent aus Afrika stammen (Landesinstitut für Statistik 2022, 6). Groben Schätzungen anhand der Staatsangehörigkeit zufolge bekennen sich mehr als ein Drittel aller Ausländer/-innen zum ­Islam und etwa sechs Prozent gehören einer orientalischen Religion an (ibid, 7).

Während EU-Bürger/-innen in einigen wesentlichen Bereichen den italienischen Staatsbürger/-innen gleichgestellt sind, so sind es Nicht-EU-Bürger/-innen (Drittstaatsangehörige) nicht. Die Zuwanderung solcher Bürger/-innen bzw. die Integra­tion von Bürger/-innen mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung fordert Südtirols konkordanzdemokratisches System heraus. Sie stellt Südtirol vor die Frage, wie ein politisches System, welches auf der Existenz dreier autochthoner Sprachgruppen und deren Verhältnis zueinander aufbaut, sich einer zunehmenden Differenzierung der Bevölkerung gegenüberstellt und mit ‚neuer‘ Vielfalt umgehen kann (siehe Medda-­Windischer in diesem Band). Hierzu hat eine rezente Studie ergeben, dass Ausländer/-innen (insbesondere jene von außerhalb der EU) objektiv benachteiligt sind, während ein hoher Anteil der Bevölkerung deren Lage als priviligiert erachtet (Haller 2016, 369). Dies ist offensichtlich auf die parteipolitischen Positionen in Migrationsfragen und Integrationsmaßnahmen zurückzuführen, die insbesondere nach der Migrationskrise 2015 Einzug in die Parteiagenden gefunden haben und sich je nach Partei als defensiv-neutral, defensiv-ablehnend oder offen-fördernd kategorisieren lassen (Alber/Wisthaler 2020, 253 – 255). Ein Aspekt, auf den verschiedenste Studien hinweisen, ist die Tatsache, dass Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ihre gute Ausbildung nicht direkt ummünzen können, sozusagen unter ihrem Qualifikationsniveau eingesetzt werden und somit nicht zur Erhöhung des Sozial­kapitals beitragen können (ein Befund, auf den schon Attanasio 2013 hingewiesen hat und der aufgrund der Prognose eines Ausländer/-innenanteils von 19 Prozent im Jahr 2030 und des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt als besorgniserregend anzusehen ist; auch Pircher/Preglau 2016, 144).

Institutionalisierte Ausländer/-innenbeiräte (in Bozen und Meran seit 2003) sowie Arbeitsgruppen für Integration, die in den letzten Jahren vermehrt auf Gemeindeebene eingerichtet worden sind, arbeiten an Lösungen, wie Integrationsmaßnahmen besser gelingen können. Ein Vergleich dieser beratenden Organe zeigt, dass all diejenigen, die sich nicht nur aus Drittstaatsangehörigen zusammensetzen, erfolgreicher bei der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen sind und zum Wandel der Südtirol-Autonomie gemäß des Modells der transformativen Gerechtigkeit beitragen, insbesondere wenn deren Mitglieder einen direkten Zugang zum Gemeinderat haben (Alber/Wisthaler 2020, 243 – 249). Ein europäisches Projekt (Taking about languages and emotions at home, Vettori/Colombo/Abel 2021, 234 – 238) kommt zum Schluss, dass Ausländer/-innen gleich wie autochthone Sprachgruppen während ihrer Sozialisation aufgrund des Südtiroler Systems vorwiegend bezugnehmen auf das Erlernen einer Sprache und dass sie dies bedauern: Die Motivation zum Er­lernen der Sprache der anderen Gruppe käme abhanden.

8. Schulwesen, Schulpolitik, interethnische Kontakte

Als Folge der starken Zuwanderung steigt der Anteil an ausländischen Schüler/-innen in allen Schulstufen, wobei viele bereits der zweiten Generation angehören. Im Schuljahr 2019/2020 liegt der Anteil ausländischer Kinder in den Kindergärten bei 14,2 Prozent. Im Vergleich dazu lag dieser im Schuljahr 1995/1996 bei 1,1 Prozent (Landesinstitut für Statistik 2020, 4). Auch an den Grund- und Mittelschulen steigt der Ausländer/-innenanteil weiter an (13,3 zu 0,8 Prozent bzw. 0,5 und 12,8 Prozent) (ibid, 9, 15). 8,9 Prozent aller Oberschüler/-innen, 1.784 an der Zahl, sind ausländische Staatsbürger/-innen (1995/1996 waren es 0,4 Prozent). Davon gehören zwei Drittel der ersten Einwanderergeneration an (65,1 Prozent), wurden also nicht im Inland geboren (ibid, 24). 11,4 Prozent der Berufsschüler/-innen sind nicht im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft (ibid, 18). Für alle Schultypen gilt: anfänglich in den 1990er Jahren wählten anderssprachige Eltern vor allem Schulen mit italienischer Unterrichtssprache. Zwar liegt der Anteil von ausländischen Schüler/-innen im Verhältnis zur numerischen Stärke der italienischen Sprachgruppe in Südtirol an italienischen Schulen noch wesentlich höher, doch sind ab der Jahrtausendwende Anderssprechende in allen Schultypen des sprachlich-ethnisch getrennten dreigliedrigen Südtiroler Bildungssystems (vgl. Alber 2012) präsent (Vettori/Colombo/Abel 2021, 11). Studien haben ergeben, dass sich in einer durchschnittlichen städtischen Mittelschulklasse leicht acht verschiedene Herkunftssprachen versammelt finden (Colombo/Stopfner/De Camillis 2021, 2). Die aktuelle Sprachenvielfalt ist vor allem seit den 1990er-Jahren entstanden, als verstärkt Zuwanderung aus euro­päischen Nicht-EU-Ländern und Afrika einsetzte. Stellt man die Frage wie pluri­lingual – verstanden als das individuelle, dynamische und sich entwickelnde sprachliche Repertoire eines einzelnen Menschen (Europarat 2020, 30) – Südtirols Klassenzimmer sind, so erhob das Projekt „Sprachenvielfalt macht Schule/A lezione con più lingue“ von Eurac Research, dass von mehr als 2.500 Schüler/-innen aller drei Schulsysteme in Südtirol (von der zweiten Grundschul- bis zur Maturaklasse) mehr als ein Drittel neben dem Dialekt und den in der Schule unterrichteten Sprachen noch über Kompetenzen in mindestens einer anderen Sprache verfügen ­(Colombo/Stopfner/De Camillis 2021, 2).

Vor diesem Hintergrund, und um Südtirol als (hochspezialisierten) Wirtschaftsstandort zu halten, tritt der Unternehmerverband Südtirols für die Einrichtung einer europäischen Schule ein (English School oder akkreditierte Klassen mit Englisch als erste Sprache) (Drescher 2020). Linguisten anerkennen die Vorteile einer solchen, doch weisen sie darauf hin, dass solche und andere zwei- oder mehrsprachige Modelle sich an eine Bildungselite richten (elite multilingualism). Sie können daher nicht als wirklich integrative Modelle betrachtet werden, welche die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Region widerspiegeln oder das mehrsprachige Repertoire der Südtiroler Schüler/-innen voll unterstützen (Vettori/Colombo/Abel 2021, 11). Auch Jugendliche fordern ein Umdenken in Südtirols Schulwesen ein (vgl. Viehweider 2021), obgleich die Meinungen zur Einrichtung mehrsprachiger Schulen zwischen Eliten und in der Gesellschaft sehr unterschiedlich sind (vgl. Autonomiekonvent 2016 – 2017).

Soziale Beziehungsgeflechte zwischen Sprachgruppen haben sich laut einer jüngsten Studie nicht wesentlich verändert. Partizipation zwischen Sprachgruppen und interethnische Kontakte haben zwar zugenommen, aber die Kontakte innerhalb der eigenen Sprachgruppe dominieren weiterhin (vgl. Atz/Haller 2016). Mangelnde Sprachkenntnisse und das Fehlen von Begegnungsorten werden in Umfragen immer wieder als Gründe hierfür angegeben (vgl. Atz/Haller 2016; Scaglia/Haller 2016). Auch ist die Überwindung von Sprachgruppengrenzen in Paaren kein Massenphänomen. Zwar wird diese zunehmen und somit auch die (passiven) Sprachkenntnisse, aber sie hat sich seit den 1980er Jahren nicht wesentlich verändert und beträgt zirka 10 Prozent (Butnig/Pokriefke 2016, 260). Sprachkompetenzen werden trotz fortwährender paralleler Sozialisationsprozesse (vgl. Carlà 2007) aber als ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg angesehen (Handelskammer 2014). Daher widmen das italienische und deutsche Schulsystem dem Zweitsprachenunterricht einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Mühe (im ladinischen paritätischen Modell sind die Unterrichtssprachen im selben Ausmaß Deutsch und Italienisch und zum Teil auch Ladinisch). Seit den 1980er Jahren tritt die italienische Sprachgruppe für Verbesserungen im Zweitsprachenerwerb ein (siehe Verra 2008 für eine detaillierte Ausführung zur Entwicklung der drei Südtiroler Schulmodelle, der auch aufzeigt, wie die italienische Sprachgruppe es anfänglich verabsäumt hat, das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Erlernens der deutschen Sprache zu wecken). Im Jahr 1994 wurde der Deutschunterricht in der ersten Klasse der italienischen Grundschule eingeführt (ab 1988 nur vereinzelt als Versuch), ab 1997 (Beschluss der Landesregierung Nr. 5053) konnten in italienischen Schulen mittels des Modells des erweiterten Deutschunterrichts Teile eines Faches auch in deutscher Sprache unterrichtet werden (die Hauptverantwortung bleibt bei der italienischen Fachkraft; deshalb spricht man nicht von Immersionsunterricht). Deutsch als verpflichtendes (schrift­liches und mündliches) Maturafach wurde erst 1999 an den italienischen Oberschulen eingeführt. In den letzten Jahren spricht sich die italienische Schulwelt/Sprachgruppe – mit Blick auf eine plurilinguale Schule – insbesondere für CLIL (content language integrated learning, also das Lernen von Sachfach und Sprache zusammen) aus, wobei die Rolle des Englischen auch aufgewertet wurde. Diese und andere Bemühungen der italienischen Schulwelt zur Verbesserung des Zweitsprachenunterrichts sind lange Zeit auf Widerstand getroffen. Zwar sieht das ASt in diesem Feld die Entscheidungsautonomie für die jeweilige Sprachgruppe vor, aber in der Landesregierung gilt das Mehrheitsprinzip. Dies hat dazu geführt, dass sich die SVP lange gegen den Willen der italienischen Koalitionspartner gegen die Einführung von CLIL an italienischen Schulen aussprach (Pallaver 2016, 72).

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1034 vom 8. Juli 2013 wurde projekt­bezogener CLIL-Sachfachunterricht an den deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen ermöglicht. Lehrkräfte, die hierfür eingesetzt werden, müssen über eine vorgegebene sprachliche Kompetenz und die notwendigen sprachdidaktischen Kompetenzen verfügen. Bisher wurden zwei Aus- und Fortbildungsangebote organisiert und insgesamt gibt es 96 CLIL Sachfach-Lehrkräfte. Diese werden von der pädagogischen Abteilung bei Nachfrage von Seiten der Schulen bereitgestellt (Südtiroler Landtag 2019). Erwähnenswert, und auch Teil des Maßnahmenpakets 2016 – 2020 zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der deutschen Schule, ist die Erwei­terung des im Schuljahr 2003/2004 gestarteten Projekts „Un anno in L2/ Zweitsprachjahr“. Schüler/-innen der Oberstufe können sich in die 4. und auch 2. und 3. Klasse einer Oberschule einschreiben, deren Unterrichtssprache nicht die Muttersprache ist. Die positiven Ergebnisse dieses Projekts widerspiegeln sich auch in den Daten: Im Schuljahr 2003/2004 nutzte es ein Schüler, im Schuljahr 2014/2015 beteiligten sich 124 Schüler/-innen am Zweitsprachjahr.

9. Fazit

Der Beitrag hat anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Südtiroler Autonomie zur Natur seiner Konfliktlösung Bilanz gezogen. Im Blickfeld des Interesses standen jüngste Transformationsprozesse im politischen System Südtirols und in Südtirols Gesellschaft und deren Wirkkraft auf die rechtlich-institutionell verankerten Grundprinzipien der Konkordanzdemokratie sowie auf die Mehrebenen-Governance-­Mechanismen mit Südtirol als Akteur innerhalb Italiens und im mitteleuropäischen Alpenraum. Durch die Zusammenschau empirischer Befunde wurde aufgezeigt, dass sich Südtirols Autonomie im Wandel von dissoziativer zu assoziativer Konfliktlösung befindet. Das ursprüngliche Modell, bei dem Kooperationselemente der Territorialautonomie lediglich als notwendige systemtragende Pfeiler einer weitgehend als Nebeneinander angelegten Governance angesehen und akzeptiert wurden, ist durch Konfliktregelungspraktiken und Kooperationsmechanismen dahingehend verändert worden, dass man nunmehr von assoziativer Konfliktlösung zwischen den autochthonen Sprachgruppen sprechen kann. Das konkordanzdemokratische System Südtirols wird aber trotz der immer stärker werdenden Identifizierung mit der Auto­nomie und der vermehrten Intensivierung der Kooperation von (politischen) Eliten nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Es war und ist erfolgreich. Parteien gewinnen weiterhin Wahlen in ihren jeweiligen Subarenen, und entscheidende sozialstrukturelle Differenzierungslinien scheinen nicht mehr zwischen den Deutsch- und Italienischsprachigen zu verlaufen, sondern eher innerhalb dieser sowie ganz eindeutig zwischen den autochthonen Sprachgruppen und den neuen Zuwanderern. Gesellschaftliche Eliten bzw. Segmente versuchen, das Prinzip der Trennung zwischen Sprachgruppen von unten zu untergraben und ethnische Bruchlinien, die Südtirols System weiterhin kennzeichnen, unabhängig vom institutionellen Rahmen aufzubrechen. Insbesondere sind es zivilgesellschaftliche Initiativen, die sprachgruppenunabhängig Impulse liefern bzw. Orte der Begegnung schaffen und somit Südtirols Sozialkapitel erhöhen (z.B. die Fridays for Future Bewegung, der Co-Working Space Basis Venosta Vinschgau, der Zukunftspakt Südtirol, der Ost West Club, die Organisation für Eine solidarische Welt und viele mehr). Zentrale Forderungen dieser Initiativen sind die partizipative Entscheidungsfindung, die Verringerung sozialer Ungleichheiten und eine nachhaltige Politikgestaltung, die das trennende (ethnische) Element den Interessen aller unterordnet und sich an den Grundsätzen der transformativen Gerechtigkeit und sozialen Ökonomie orientiert (Crepaz/Elsen 2021) und somit dem Modell der assoziativen Konfliktlösung gleichkommt.

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