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Armin Pircher

Neuer Aufschwung dank neuer Spielregeln?

Der Weg zum neuen italienischen Kollektivvertragssystem,
das auch für Südtirol eine Chance darstellen könnte

Die Welt ist im Wandel. Und Italiens Wirtschaft steckt abermals in einer schwierigen Situation. Die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen, der scharfe Wettbewerb auf den Märkten und nicht zuletzt die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise setzen den italienischen Betrieben zu. Ein Versuch, dem Land einen wichtigen Impuls in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zu geben, läuft über die Neuordnung der industriellen Beziehungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und betrifft insbesondere die Reform des italienischen Kollektivvertragssystems.

Eine hohe Inflation, die Lira-Entwertung als finanzmarktpolitische Konstante, Ausschluss aus dem europäischen Währungssystem, eine etablierte politische Elite, die im Korruptionssumpf von „Tangentopoli“ untergeht – vor diesem Hintergrund trafen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften mit der Regierung Ciampi im Jahr 1993 ein wichtiges Abkommen, welches das italienische Kollektivvertragssystem grundlegend reformierte.

Ziel war es, dem wirtschaftlich angeschlagenen Italien über die Inflationsbekämpfung und die Produktivitätssteigerung wieder auf die Sprünge zu helfen. Dies sollte über Lohnmoderation zur Abschwächung der Inflation, über Investitionen in Innovation und die Wechselkursstabilität gelingen.

Im Gegenzug für die Lohnmoderation setzten die Gewerkschaften auf die Umverteilung der Gewinne aus Produktivitätssteigerungen über die zweite Verhandlungsebene, also über Betriebsabkommen oder Landeszusatzverträge. Um eine bessere Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen, sollten die Betriebe in Qualität und Produktivität investieren. Die über diese Erfolgsfaktoren erzielten Gewinne sollten in Form von Prämien bzw. zusätzlichen Lohnelementen für Produktivitäts- oder Qualitätssteigerung auch auf die Beschäftigten umverteilt werden.

Zudem wurde 1993 branchenübergreifend für den arbeitsrechtlichen Teil der Kollektivverträge eine vierjährige und für den wirtschaftlichen Teil eine zweijährige Laufzeit festgelegt. Weiters wurde die 1992 abgeschaffte sogenannte „scala mobile“ (italienisch „Rolltreppe“; also der nachträgliche gleitende Lohnausgleich) durch die programmierte Inflationsrate ersetzt.

Das Kollektivvertragssystem hat aus heutiger Sicht eine grundlegende Aufgabe erfüllt: allgemeine Prinzipien festzulegen, an denen sich die Vertragsverhandlungen in allen Branchen orientieren (Carrieri 2007, 276), und im Wesentlichen die Kaufkraft der Löhne zu sichern. Auf der Makroebene konnten zudem die Inflation eingedämmt und der Euro-Beitritt geschafft werden. Nicht aufgegangen ist die Einkommensverteilung über die zweite Verhandlungsebene, sei es aus mangelndem Willen der Betriebe oder wegen der ausbleibenden Produktivität.

Das Abkommen von 1993 hat die industriellen Beziehungen zwar in exzellenter Manier geordnet, hat sich aber für die Förderung der Produktivität und die Lohnanpassung an Betriebsergebnisse als ungeeignet erwiesen, resümiert Giuseppe Ferraro (Ferraro 2008).

Die Gewerkschaften hadern vor allem mit den niedrigen und stagnierenden Real­löhnen sowie dem ungenügenden Inflationsausgleich. Die Reallöhne sind in Italien de facto nicht angestiegen: Zwar ist die Kaufkraft der Löhne im Zeitraum 2000 bis 2006 um 17 % angestiegen, in gleichem Ausmaß tat dies allerdings auch die Inflation (Megale et al. 2008). Ein Appell an eine höhere Lohnentwicklung kam vom italienischen Notenbankchef Mario Draghi, der im Oktober 2007 Alarm schlug: Die Entlohnungen der italienischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen seien im europäischen Vergleich zu gering und müssten stärker wachsen. In der Tat ist laut Eurostat die Entwicklung der Nettoentlohnungen der Industriebeschäftigten in Italien bei gleicher Kaufkraft, Arbeit und Einstufung in den Jahren 1996 bis 2002 deutlich hinter jener in Österreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien oder Frankreich zurückgeblieben.

Die Kritik der Gewerkschaften richtet sich vor allem gegen die ungenügende Verteilung der erzielten Betriebsergebnisse über die zweite Verhandlungsebene. So komme derzeit nur etwa jeder fünfte lohnabhängig Beschäftigte in der Privatwirtschaft in den Genuss von betrieblichen oder territorialen Zusatzverträgen. Vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben besteht enormer Nachholbedarf. Während die italienischen Betriebe, trotz geringer Innovationsbestrebungen und kaum wachsender Produktivität, im europäischen Vergleich sehr wohl Gewinne erzielt haben, haben die Beschäftigten auf der zweiten Verhandlungsebene kaum davon profitiert – mit ein Grund für stagnierende Reallöhne.

Auch mit dem Inflationsausgleich waren die Gewerkschaften nicht zufrieden. Die von der Regierung festgelegte Inflationsrate liege von der tatsächlichen Teuerung zu weit entfernt, beanstandeten nicht nur die Gewerkschaften. Zudem werden viele Kollektivverträge erst mit großer Verspätung erneuert, und die nachträglichen Einmalzahlungen für die vertragslosen Zeiträume („una tantum“) haben die Einkommenseinbußen aufgrund der verspäteten Vertragserneuerungen nicht ausreichend aufgewogen. Eine Reihe von guten Gründen für die Gewerkschaften, um ein neues System durchzusetzen.

So herrschte ein breiter Konsens, wonach das Kollektivvertragssystem aus dem Jahr 1993 angesichts der neuen Rahmenbedingungen nunmehr überholt sei – die zweistellige Inflation war ja überwunden – und deshalb überarbeitet werden sollte. Die zweite Verhandlungsebene, die für Schwung und Produktivität hätte sorgen sollen, ist nicht genügend umgesetzt worden. Die Kaufkraft der Löhne lag über Jahre hinweg unter dem europäischen Durchschnitt. Die Produktivität der Betriebe ist kaum gestiegen (Monticelli 2008). So hat Italien seit den 80er-Jahren gerade in puncto Produktivität permanent an Boden verloren. Alles gute Gründe für eine Überarbeitung.

Der Ball lag bei den Gewerkschaften. Im Mai 2008 verabschiedeten die Gewerkschaftsbünde CGIL, CISL und UIL ihr einheitliches Dokument mit den Richtlinien zur Erneuerung des Kollektivvertragssystems und der Vertragsverhandlungen (CGIL, CISL, UIL 2008). Diese Richtlinien zielten grundsätzlich auf die Kaufkraftstärkung der Löhne in einem effizienteren Sozialstaat sowie auf Produktivitäts- und Qualitätssteigerung der Betriebe ab. Das sechsseitige Dokument umreißt die Grundausrichtung der Gewerkschaften in Bezug auf die neuen Kollektivvertragsverhandlungen. Das neue System sollte eine dreijährige Laufzeit der Kollektivverträge, einen neuen Inflationsausgleich, die Verringerung der Zahl der Kollektivverträge, die Stärkung der zweiten Verhandlungsebene und die Feststellung der gewerkschaftlichen Repräsentativität vorsehen.

Ein halbes Jahr später, am 10. Oktober 2008, einigten sich die beiden Gewerkschaftsbünde CISL und UIL sowie der Arbeitgeberverband Confindustria über jene Richtlinien, welche zur Reform des Vertragsverhandlungsmodells führen sollten. Dieses Dokument stellte schließlich die Grundlage für die Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden der anderen Branchen und mit der Regierung dar.

Nach hitzigen Diskussionen war es am 22. Januar 2009 dann so weit: Die Gewerkschaftsbünde und die wichtigsten Arbeitgeberverbände (Confindustria, Confartigianato, Confesercenti etc.) unterzeichneten in Rom das Rahmenabkommen zur Erneuerung des Kollektivvertragssystems. Allerdings verweigerte mit der CGIL ausgerechnet Italiens größter Gewerkschaftsbund dem Abkommen bis zuletzt seine Zustimmung.

Das Rahmenabkommen betrifft den Privatsektor und den öffentlichen Dienst, gilt vorerst versuchsweise für vier Jahre und gibt den jeweiligen Kollektivverträgen bestimmte Richtlinien vor.

Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

einheitlich drei Jahre Laufzeit für die Kollektivverträge, sei es für den arbeitsrechtlichen als auch für den wirtschaftlichen Teil (bisher galt der arbeitsrechtliche vier und der wirtschaftliche Teil zwei Jahre);

ein neuer Inflationsausgleich: Statt der programmierten Inflation wird eine neue Zielinflation eingeführt, die aufgrund des europäischen HVPI-Indikators abzüglich der Preissteigerung durch Energieimporte von einem unabhängigen Institut für drei Jahre berechnet wird. Eventuelle Abweichungen von der tatsächlichen Inflation werden noch innerhalb der Laufzeit des Kollektivvertrags ausgeglichen;

die Förderung der bilateralen Körperschaften. Diese Einrichtungen sind im Kollektivvertrag verankert, werden von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften gemeinsam eingerichtet und verwaltet und bieten den Mitgliedsbetrieben sowie deren Beschäftigten bestimmte Leistungen an. (Die bekannteste bilaterale Körperschaft der Autonomen Provinz Bozen ist die Bauarbeiterkasse);

neue Verfahren, damit sich die Vertragsverhandlungen nicht zu sehr in die Länge ziehen;

die Stärkung der zweiten Verhandlungsebene, für die ebenfalls eine dreijährige Laufzeit eingeführt wurde. Der Staat gewährt Steuer- und Beitragsvergünstigungen;

eine Ausgleichszahlung für jene, die nicht in den Genuss von Zusatzverträgen auf Landes- oder Betriebsebene kommen;

die Verpflichtung, die Anzahl der Kollektivverträge zu verringern.

Das Kollektivvertragsmodell vom Juli 1993 ist damit überholt, allerdings wurden die beiden Kollektivverhandlungsebenen – die gesamtstaatliche und die nachgeordnete zweite betriebliche und territoriale Ebene – beibehalten, wobei Letztere zwar nicht verpflichtend eingeführt, aber immerhin aufgewertet wurde, da die Vertragsverhandlungen ausgeweitet wurden. Ein besserer Inflationsausgleich, die Forcierung von ergebnisbezogenen Einkommen über die zweite Verhandlungsebene, schnellere Vertragsabschlüsse, all dies soll zu angemesseneren Entlohnungen führen, so die Erwartung der Gewerkschaften. Was für CISL und UIL, die ihre Forderungsplattform für weitgehend umgesetzt befanden, gewährleistet ist, überzeugte hingegen die CGIL nicht. Die tatsächliche Inflation könne vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag so nicht aufgefangen werden; man könne zudem keine wirkliche Ausweitung der zweiten Verhandlungsebene erkennen, begründete CGIL-Chef Guglielmo Epifani die Entscheidung seines Verbandes, das Rahmenabkommen nicht zu unterzeichnen.

„Gut Ding braucht gut Weil“, sagt ein altes Sprichwort. Ob die langwierigen, harten und konfliktbehafteten Verhandlungen zu einem Kollektivvertragssystem geführt haben, das die Erwartungen erfüllt, muss die Zeit zeigen. Im Vorfeld war nicht nur heiß diskutiert, sondern auch die Grundsatzfrage gestellt worden, ob das alte Kollektivvertragssystem denn lediglich einiger Korrekturen bedarf oder ob eine grundlegende Überarbeitung erforderlich wäre, wobei Letztere für die eine Seite mehr Innovation und gut dosierte Flexibilität, für die andere stabilere Arbeitsverhältnisse bringen sollten (Carrieri 2007, 284).

Wenn es also im derzeit schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Umfeld um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Stärkung der Einkommen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geht, dann hat das eben abgelöste Vertragsmodell immerhin deutlich gemacht, dass es im Endeffekt darauf ankommt, wie die Sozialpartner zusammenarbeiten und wie sie den Herausforderungen begegnen, die neue Rahmenbedingungen und Entwicklungen (Globalisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Präkarisierung der Arbeit) an sie stellen. Und gerade die Kollektivvertragspartner sind gefordert, weil nur die repräsentativen Interessenvertretungen eine effiziente sozialpartnerschaftliche Entscheidungsfindung in Bezug auf Entwicklung, Innovation, Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit gewährleisten, die im Interesse der Allgemeinheit ist (Carrieri 2007, 279). Um Fortschritt und Wachstum anzukurbeln, ist die Beteiligung aller politischen und sozialpartnerschaftlichen Akteure gefragt. Dass die CGIL das Rahmenabkommen am 22. Jänner nicht unterzeichnet hat, wie auch andere Verträge zuvor, birgt ein großes Risiko für die industriellen Beziehungen, gerade in Anbetracht der heiklen sozialen und wirtschaftlichen Situation im Land. Die Gewerkschaftseinheit ist somit bei einem wichtigen Vertragswerk wieder einmal aufgebrochen, was die Beziehungen der Gewerkschaften untereinander auf allen Ebenen beeinträchtigen wird.

Immer mehr politische, verwaltungs- und finanztechnische Entscheidungskompetenzen verlagern sich auf die lokale Ebene. So stellt gerade die zweite Verhandlungsebene für Südtirol eine große Chance dar. Mehr Entscheidungsspielraum und ausgeweitete Vertragsinhalte auf der zweiten Verhandlungsebene bedeuten mehr Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeit für die lokalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften.

Die Handelskammer Bozen hat erhoben, dass die Einkommenssteigerungen die Preissteigerungen auf der lokalen Ebene letzthin zwar wettgemacht haben, es sei aber einigen vergleichbar wirtschaftsstarken Provinzen gelungen, Südtirol in dieser Entwicklung zu überholen, sei es aufgrund der geringeren Inflationsrate als auch aufgrund einer höheren Produktivitätssteigerung. Südtirol müsse auf die Produktivitätssteigerung setzen, was Weiterbildung, Motivation, Forschung und Innovation impliziere (Handelskammer 2008). Der Antrieb hierfür kann über die zweite Verhandlungsebene, aber auch vermehrt über die bilateralen Körperschaften kommen, die ja von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden paritätisch eingerichtet und verwaltet werden. Südtirols Betriebe investieren weniger in Forschung und Innovation als Unternehmen in benachbarten Regionen. In Südtirol gibt es weniger Zusatzverträge als in vergleichbaren Regionen. Und Südtirol hat höhere Lebenshaltungskosten als die meisten italienischen Provinzen. Alles Gründe, um die Chance zu nützen und die Vertragsverhandlungen auf lokaler Ebene voranzutreiben.

Literaturverzeichnis

Carrieri, Mimmo (2007). Le relazioni industriali tra aggiustamenti e riforme, in: Lavoro e Diritto, XXI, 2, 273 – 284

Ferraro, Giuseppe (2008). La riforma del sistema contrattuale, in: Rivista Italiana del Diritto del Lavoro, XXV (1), 31 – 59

Handelskammer (2008). Einkommensentwicklung Südtirols zufriedenstellend, Pressemitteilung des Wifo der Handelskammer vom 19.8.2008

Monticelli, Francesco Lucrezio (2008). La riforma del sistema delle relazioni industriali: ipotesi e modelli a confronto, in: Bollettino Adapt, 39 (9 dicembre 2008)

Megale Agostino, Sanna Riccardo, Zelinotti Riccardo (2008). Salari e contrattazione – Modelli a confronto. Ricerca dell’Istituto di Ricerche Economiche e Sociali IRES-CGIL, 2 ottobre 2008. www.ires.it/files/Salari_contratt_mod_confronto21008.ppt (02.02.2009)

CGIL, CISL, UIL (2008). Linee di riforma della struttura della contrattazione. www.cisl.it/Sito.nsf/Documenti/827F4AFA964D66CFC12574410056C7B7/$File/Strutturacontrattazione.pdf (02.02.2009)

Abstracts

Nuovo sviluppo grazie a
nuove regole del gioco?

Le confederazioni sindacali, salvo la CGIL, le associazioni datoriali e il Governo hanno siglato il 22 gennaio 2009 l’accordo quadro sulla riforma degli assetti contrattuali. Il nuovo assetto contrattuale sostituisce il sistema del 1993, giudicato ormai superato dai sindacati, che non lo ritenevano più adeguato per tutelare il potere d’acquisto delle retribuzioni. I sindacati avevano pertanto chiesto un nuovo indicatore per recuperare l’inflazione e il rafforzamento del secondo livello di contrattazione, che fino ad allora non era decollato, con l’obiettivo di incrementare le retribuzioni attraverso contratti integrativi territoriali o aziendali grazie alla redistribuzione della produttività realizzata. L’accordo quadro del 22 gennaio, che dovrà essere attuato attraverso prossimi rinnovi dei contratti collettivi, prevede fra l’altro la durata triennale dei contratti collettivi, sia per la parte normativa che economica, e un nuovo indicatore di recupero dell’inflazione. Il rilancio della contrattazione, comunque sia strutturata, non può prescindere dall’impegno e dalla disponibilità delle parti sociali. Per la Provincia di Bolzano il nuovo assetto contrattuale rappresenta l’occasione per estendere e intensificare la contrattazione di secondo livello.

N svilup nü por mirit de regoles dl jüch nöies

I sindacac´, tut fora la CGIL, les assoziaziuns di daturs de laûr y le Govern à sotescrit ai 22 de jenà 2009 la convenziun söla reforma dles contrataziuns. L’ordinamënt contratual nü sostituësc le sistem dl 1993, iudiché oramai superè dai sindacac´ che ne l’aratâ nia plü adeguè por defëne le potenzial de cumpra dles retribuziuns. I sindacac´ â porchël damanè n indicadù nü por recuperè l’inflaziun y le renforzamënt dl secundo livel de contrataziun, che n’ê s´ina dailò nia pié ia (che fino ad allora non era decollato), cun l’obietif da incrementè les retribuziuns tres contrac´ integratifs teritoriai o aziendai por mirit dla redestribuziun dla produtivité realisada. La convenziun di 22 de jenà, che messarà gnì realisada tres renovamënc´ suzessifs di contrac´ coletifs, prevëiga danter l’ater la dorada de trëi agn di contrac´ coletifs, sides por la pert normativa che economica, y n indicadù nü por recuperè l’inflaziun. Sce an ô mëte en movimënt la contrataziun, anfat sciöche ara é strotorada, messaràn tignì cunt dl impëgn y dla desponibilité dles perts soziales. Por la Provinzia da Balsan é l’ordinamënt contratual nü na ocajiun da slarié fora y intensifiché la contrataziun de secundo livel.

New developments thanks to
new rules of the game?

On 22 January 2009 trade union federations, except for the CGIL, employers’ federations and the government signed the general arrangement on the reform of employment contract parameters. The new employment contract parameters subsitute the system from 1993 which had been deemed outdated by the trade unions which considered them inappropriate to protect the purchasing power of wages and salaries. Therefore the trade unions on the one hand urged a new indicator to catch up with inflation, on the other for the intensification of the second negotiation round which so far had not been initiated, with the aim of boosting salaries via integrative territory- or company-based contracts through the redistribution of gained productivity. The general arrangement from 22 January which should be implemented in the course of the next negotiating round of wage agreements provides, among other things, for a triennial duration of wage agreements on the normative and the economic side as well as for a new indicator to catch up with inflation. The revival of negotiations – however it is structured – must not leave the commitment and deployability of social bodies out of consideration. For the province of Bolzano, the new tariff asset represents an opportunity to extend and to intensify the second negotiation round.