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Martin Karl Pircher

Partizipative Nominierungsverfahren:
Eine Analyse der SVP-Basiswahlen

Participative nomination processes:
An analysis of the SVP – Basiswahlen (pre-elections)

Abstract The present contribution is concerned with the local pre-elections, which took place during the pre-phase of the municipal council elections in South-Tyrol and were held by South-Tyrolian people’s party (SVP). The focus of the contribution is thereby to outline and highlight the impact of pre-elections on the party itself (input-orientated perspective) by ­discussing its effects regarding the qualitative improvement of party-membership for the ­single member due to participative co-determination, an increase in membership, its effect on the inner life of a party, as well as from an output-orientated perspective by comparing the official election results with different kinds of nomination processes. Whereas the data show no relevant differences in relation to voter turnout with regards to the nomination ­processes (participative nomination vs. nomination via party committees), it shows relevant differences when it comes to the results of the party and its top candidate, suggesting that participative nomination processes have a positive impact.

1. Einführung

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit einer Analyse der Basiswahlen der Südtiroler Volkspartei (SVP), die im Vorfeld zu den diesjährigen Gemeinderatswahlen abgehalten wurden. Basiswahlen, oder besser Vor- bzw. Urwahlen, stellen ein partizipatives Nominierungsverfahren von Kandidat/-innen für institutionelle Wahlen dar, welche mittlerweile auch in Südtirol zu einer festen Größe in der politischen Kultur wurden. Sowohl bei den Landtagswahlen als auch bei EU- oder Parlamentswahlen und insbesondere für die SVP bei den Gemeinderatswahlen sind sie mitt­lerweile zu zentralen Instrumenten der Ermittlung von Kandidat/-innen geworden (­Ladurner 2014).

Auch für die Gemeinderatswahlen 2020 wurde auf dieses Verfahren der Kan­di­dat/-innenermittlung zurückgegriffen, wenn auch nur von einer Partei, der SVP. Es ist nicht auszuschließen, dass etwa Bürgerlisten ebenfalls Vorwahlen durchgeführt haben, doch konnten solche nicht eruiert werden. Der Beitrag strebt überdies keine normative Bewertung der innerparteilichen Partizipation an, auch keinen Vergleich mit anderen Parteien, vielmehr sollen exemplarisch die empirischen Effekte von partizipativen Nominierungsverfahren dokumentiert und diese ins Verhältnis mit politikwissenschaftlichen Konzepten und Ausführungen gesetzt werden.

2. Theoretisch-konzeptionelle Betrachtung von Vor- und Urwahlen

Aus der theoretisch-konzeptionellen Betrachtung ergeben sich vor allem drei zentrale Fragestellungen. Erstens ist es notwendig, sich klarer Definitionen zu bedienen. Im deutschsprachigen Raum werden die Begriffe Vorwahlen bzw. Urwahlen gebraucht, die jeweils verschiedene Wahlmodi meinen. Außerdem wird in diesem Zusammenhang auch eine Abgrenzung hinsichtlich anderer Vorwahlen aus anderen politischen Systemen notwendig. Wichtig ist auch festzustellen, wer die involvierten, unmittelbaren und mittelbaren Akteur/-innen im Zuge von Vor- bzw. Urwahlen sind und welche Implikationen damit einhergehen. Letztlich ist es wichtig, Vorwahlen bzw. Urwahlen in einen breiteren Kontext zu stellen, um ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, warum Parteien vermehrt versuchen, partizipative Anreize zu schaffen, von denen Vor- bzw. Urwahlen nur ein Element darstellen.

Ein wichtiges, wenngleich offensichtliches Merkmal von Vor- bzw. Urwahlen in Südtirol macht sich darin bemerkbar, dass sie nicht institutionelle Wahlen sind, sondern als parteiinitiierte Nominierungsverfahren zur Kandidat/-innenfindung dienen. Ur- und Vorwahlen lassen sich weiterhin darin voneinander unterscheiden, als dass bei Vorwahlen die gesamte Wählerschaft wahlberechtigt ist, bei Urwahlen hingegen nur Parteimitglieder (Siefken 2002, 532).

Zur analytischen Abgrenzung sei darauf verwiesen, dass die amerikanischen primaries oder prime elections sich deutlich von Vor- und Urwahlen im europäischen, vor allem im deutschsprachigen Kontext unterscheiden – zum einen wegen der verschiedenen politischen Systeme (präsidentiell vs. parlamentarisch-repräsentativ), die jeweils verschiedene Implikationen für das politisch-institutionelle System mit sich bringen, und andererseits wegen der verschiedenen politischen Kulturen und Parteiensysteme, die es in den USA und Europa gibt. Nicht zuletzt bilden die US-amerikanischen primaries eine fast hundertjährige Tradition, während Vor- oder Urwahlen im deutschsprachigen Kontext ungemein später Einzug hielten (z. B. in Deutschland erst in den 1990er-Jahren; vgl. Decker/Küppers 2015).

Die Frage, wer bei Vor- bzw. Urwahlen involviert ist, klingt zunächst profan. Offen­kundig sind an diesen die Parteien und die Kandidat/-innen sowie die jeweiligen Wahlberechtigten beteiligt. Ferner spielen in unterschiedlicher Relevanz auch Medien, sowie zumindest potenziell auch Interessensgruppen und externe Politik- und Strategieberater/-innen, sogenannte spin doctors, eine Rolle.

Parteien spielen auch im politischen System Südtirols immer noch die wesentlichste Rolle, wenn es um politische Willensbildung und deren Abbildung auf den diversen institutionellen Ebenen geht. Als Besonderheit des Parteiensystems ist in Südtirol auf die „ethnischen Konfliktlinie“ hinzuweisen (Pallaver 2007). Die Rekru­tierung von Kandidat/-innen bleibt dabei eine ganz wesentliche Funktion der Par­teien. Gleichzeitig bleiben die Parteien, auch in Südtirol, nicht unberührt von gesellschaftlichen Veränderungen. Einwirkungen haben die Auflösung traditioneller Lager und Milieus, die Abnahme von Parteiloyalitäten und damit letztlich auch eine konstante und zunehmende Abnahme von Parteimitgliedschaften (Reinemann 2010; Höhne 2013). Dadurch sehen sich Parteien mit der Notwendigkeit zunehmender Professionalisierung konfrontiert.

Auf all diese Transformationsprozesse antworten Parteien unter anderem mit der Einführung partizipativer Elemente, wie Vor- oder Urwahlen. Eine große Rolle spielt hierbei der Kampf gegen schwindende Mitgliedschaften (Lübker 2002). Für Parteien, insbesondere für sogenannte catch all-Parteien (Krouwel 2003, 25) (wie exemplarisch die SVP), sind Mitglieder immer noch ein wesentlicher Faktor im Wahlkampf, insbesondere als Botschafter/-innen, aber auch als zentrales Fundament zur Organisation und Umsetzung von politischen Kampagnen. Diese Abhängigkeit von Parteien gegenüber ihren Mitgliedern erschöpft sich allerdings nicht nur am ­unmittelbaren personellen Bedarf bei der Organisation und Umsetzung von Kampagnen und Wahlkämpfen, sondern bezieht sich auch ganz wesentlich darauf, dass Mitgliederbeiträge einen Grundsockel der Finanzierung der Parteitätigkeit darstellen (Decker/Küppers 2015, 400 – 401). Dies betrifft die Parteien in Italien und damit in Südtirol spätestens mit der Abschaffung der öffentlichen Parteienfinanzierung. Parteien versprechen sich durch die Abhaltung von Vor- und Urwahlen eine Aufwertung und eine Attraktivitätssteigerung der Mitgliedschaft, die dem Mitgliederschwund entgegenwirken soll (Detterbeck 2013, 272). Da die Parteiführung in der Regel sowohl die Fragestellung als auch die Spielregeln bei Vor- oder Urwahlen festlegt, gehen einige Politikwissenschaftler/-innen davon aus, dass dadurch die obersten Parteieliten sogar ihren „Einfluss“ ausweiten können, vor allem auch gegen die mittlere Funktionärsebene, indem diese vom Nominierungsprozess bei Vor- und Urwahlen ausgeklammert wird (Katz/Mair 2002). Für die Gesamtpartei liegt aber noch ein zusätzlicher Vorteil in der Abhaltung von Vor- bzw. Urwahlen: Sie gewährleisten einigermaßen konfliktarme Entscheidungsprozesse, die in der Regel nachhaltiger sind als die herkömmliche Nominierung in Gremien. Dies lässt sich vor allem an zwei Dingen festmachen: Im Gegensatz zu relativ intransparenten Nominierungsverfahren von Kandidat/-innen, die in Gremien unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen werden, entfaltet das Nominierungsverfahren über Vor- und Urwahlen eine wesentlich größere Öffentlichkeit und Legitimität.

Zum Zweiten liegt es im Wesen von Vor- und Urwahlen, dass Kandidat/-innen derselben Partei sich für eine Nominierung bewerben. Dieser Umstand bewirkt einen schonenderen Umgang im Wettbewerb, da der/die Sieger/-in der Vor- und Urwahlen auf die Unterstützung der Anhängerschaft des/der Unterlegenen bei den institutionellen Wahlen angewiesen ist (Siefken 2002, 542). Es gibt aber auch Kritikpunkte zu den Vor- und Urwahlen – diese dürften allerdings auf kommunaler Ebene nur eine untergeordnete Rolle spielen. In der Literatur wird unter anderem angeführt, dass Vor- und Urwahlen zumindest potenziell eine Schwächung der Fraktionsdisziplin zur Folge haben könnten, da sich die Loyalität der Nominierten hin zu den Wähler/-innen (den Nominierenden) verlagert. Eine ähnliche Logik wirkt sich auch im Zuge von Disziplinierungsversuchen durch die Parteiführung aus, die durch dieses partizipative Nominierungsverfahren durch die Parteibasis oder durch die Wählerschaft ein wesentliches Instrument der Disziplinierung von Gewählten verliert (Siefken 2002, 541).

Kommen wir zu den zentralen Akteur/-innen, zu den Kandidat/-innen. Besonders bei Kommunalwahlen bieten sich Vor- und Urwahlen an. War vormals der Nominierungsprozess von Kandidat/-innen den Parteigremien vorbehalten und für Außen­stehende relativ intransparent, sorgen Urwahlen, besonders aber Vorwahlen, für eine neue Durchlässigkeit, die auch Quereinsteiger/-innen den Eintritt in die Politik erleichtert. Darüber hinaus stellen sie auch eine Gelegenheit für unbekannte Kan­di­dat/-innen dar, sich einer breiteren Basis bekannt zu machen. Nicht selten bilden Vor- und Urwahlen auch einen guten Start, um dann im eigentlichen Wahlgang erfolgreich abzuschneiden. Bei einer relativ „sauber“ geführten Vor- bzw. Urwahl dürfen die Kandidat/-innen auch mit einer breiteren Unterstützung der Basis rechnen (Siefken 2002, 542).

Bekanntheit und Unterstützung kann schließlich durch außenstehende Akteur/-innen, vor allem durch die Medien, gefördert werden (Höhne 2014, 105). Medien leisten einen entscheidenden Beitrag dazu, ob Vorwahlen einen horse race-Charakter entfalten oder nicht. Partizipative Nominierungsverfahren wie Vor- oder Urwahlen eignen sich besonders gut zur Inszenierung, da sie im Unterschied zu Nominierungs­prozessen in Parteigremien oder durch die Parteiführung zugänglich, transparent und in einer der Medienlogik entgegenkommenden Art und Weise abgehalten werden (Siefken 2002, 544).

3. Die Ausgangslage bei den Gemeinderatswahlen 2020

Die Gemeinderatswahlen hätten eigentlich am 3. Mai 2020 abgehalten werden sollen, mussten aber wegen der Covid-19-Pandemie verschoben werden und fanden schließlich am 20. und 21. September zugleich mit dem staatsweiten Referendum über die Reduzierung der Parlamentarier/-innern statt. Diese zeitliche Verschiebung des Wahltermins führte dazu, dass sich die Parteien und Bürgerlisten fast ein Jahr lang im Wahlkampf befanden. Neben den sich recht deutlich verändernden thematisch-praktischen Rahmenbedingungen und dem damit einhergehenden Zwang zur wahlstrategischen Umorientierung der Parteien und Listen bestand für diese auch die Notwendigkeit, die für den Mai bereits aufgestellten Kandidat/-innen bei der Stange zu halten, erneut zu mobilisieren, aber auch neues Personal zu finden. Ebenso wichtig war die Bindung der Mitglieder und Unterstützer/-innen an die Partei oder Bewegung, um einen erfolgreichen Wahlkampf zu führen.

Die Gemeinderatswahlen boten innerhalb und außerhalb der SVP Anlass zu Spekulationen, ob die nach wie vor größte Partei Südtirols nach den Landtagswahlen 2018 und den EU-Wahlen 2019 einen weiteren Erosionsprozess ihrer Stimmen erleben würde. Zum anderen stellte sich die Frage, ob es einer der anderen politischen Kräfte, insbesondere dem Team K, möglich sein würde, nach den Landtagswahlen 2018 auch auf Gemeindeebene landesweit Fuß zu fassen. Die Gemeinderatswahlen und deren Relevanz für die SVP kommentierte SVP-Landessekretär Premstaller in einem Interview vom 17.11.2020 wie folgt:

„Die Gemeinderatswahl [ist] für die Südtiroler Volkspartei die Mutter aller Schlachten […] Wir sind Volkspartei und sind so aufgebaut, dass wir mit unserer kapillaren Struktur bis in die kleinsten Weiler des Landes verwurzelt sind. Und dieses Netz stellt die stabile Grundlage unserer Partei dar. Aus diesem Grund war es für uns wichtig, auch bei diesen Gemeinderatswahlen die Vormachtstellung in den Gemeinden zu verteidigen“ (Premstaller 2020).

Politisch war die Ausgangslage auf Gemeindeebene für die SVP nach den Gemeindewahlgängen von 2014 (Bruneck, Völs am Schlern, Schluderns, Latsch, St. Leonhard in Passeier, Waidbruck, Tiesens), 2015 (ordnungsgemäßer Wahlgang), 2016 (Bozen, Schluderns), 2017 (St. Martin in Thurn, Branzoll, Barbian, U.L. Frau im Walde St. Felix) durchaus komfortabel. Die SVP hielt vor dem 20./21. September 101 von 116 Bürgermeister/-innen1 und einen noch deutlicheren Überhang bei den Gemeinderät/-innen bzw. Gemeindereferent/-innen (Autonome Region Trentino-Südtirol 2020a). Gleichzeitig bedeutete diese komfortable Ausgangslage aber auch eine große Fallhöhe, wie Landessekretär Premstaller anmerkte: „Das bedeutete, dass wir von vornherein zwar sehr viel zu verlieren, aber nur sehr wenig zu gewinnen hatten“ (Premstaller 2020).

Bemessen an den erlangten Mandaten hat sich an dieser grundsätzlichen Ausgangslage auch nach den Gemeinderatswahlen 2020 substanziell nur wenig geändert. Während die SVP einige Bürgermeisterämter überraschenderweise verlor (wie etwa in Sand in Taufers oder Waidbruck) und in Meran den Einzug in die Stichwahl deutlich verfehlte, konnte sie das Rennen in Gemeinden wie Innichen oder Prad am Stilfser Joch für sich entscheiden und gewann überraschend stark an Boden in Gemeinden wie Auer oder Sterzing. Zusammenfassend kann man sagen, dass aus den Gemeinderatswahlen zwei Gewinner hervorgingen: die SVP, die ihre fast schon hegemoniale Stellung auf Gemeindeebene behaupten konnte, sowie die freien, parteilosen Bürgerlisten, die in Anzahl und Stimmenergebnis einen durchaus beachtlichen Erfolg erzielten. Ergänzend zu nennen sind auch die südtirolweiten Zugewinne der italienischen Rechtsparteien.

4. Fragestellung und Thesenbildung

Die beschriebene Ausgangslage macht außerdem deutlich, dass sich die an den Gemeinderatswahlen teilnehmenden Listen und Parteien aufgrund der Pandemiesituation in einer absoluten Ausnahmesituation befanden. Es könnte deshalb die Vermutung angestellt werden, dass die ohnehin abnehmende politische Personaldecke der Parteien und Listen auf kommunaler Ebene durch diese Ausnahmesituation zusätzlich verdünnt wurde. Laut einer optimistischeren These aus der politikwissenschaftlichen Forschung können gezielte partizipative Angebote (innerparteilich und außerparteilich, in diesem Fall die SVP-Basiswahlen) dieser „Flucht“ entgegenwirken. Das Angebot partizipativer Nominierungsverfahren erleichtert außerdem die Kandidat/innenfindung in mehrerlei Hinsicht. Partizipative Angebote zur Mitbestimmung wirken sich zugleich positiv auf das Wahlergebnis jener Parteien und Listen aus, die den Wähler/-innen bzw. Mitgliedern solche Angebote unterbreiten.

Im Rahmen des Beitrages wird versucht, diese optimistische Sichtweise zu überprüfen, die sowohl input- als auch outputorientierte Aspekte berührt. Die Forschungsfragen lauten demgemäß:

1) Welche Gründe lassen sich festmachen, anhand derer die Abhaltung von Vor- und Urwahlen aus Sicht des Akteures (SVP) Sinn macht? (inputorientiert).

2) Lassen sich anhand des Wahlergebnisses Unterschiede zwischen Gemeinden feststellen, in denen partizipative Nominierungsprozesse abgehalten wurden im Vergleich zu jenen, in denen auf solche Nominierungsprozesse verzichtet wurde? (outputorientiert).

Davon ausgehend werden drei Thesen zu verifizieren versucht.

1) Das Angebot partizipativer Nominierungsprozesse anzubieten erleichtert die Ermittlung von Kandidat/-innen, trägt zur Bindung der Kandidat/-innen auf der Liste bei und wirkt sich positiv auf den Mitgliederstand aus.

2) In jenen Gemeinden, in denen partizipative Nominierungsprozesse organisiert und angewandt wurden, ist eine erhöhte Wahlbeteiligung bei den eigentlichen Gemeinderatswahlen erkennbar.

3) Partizipative Nominierungsprozesse wirken sich positiv auf das Abschneiden des politischen Akteurs (SVP) bei Gemeinderatswahlen aus.

Zur Beantwortung dieser Fragen gliedert sich der Beitrag in drei Teile: Im folgenden Kapitel wird die angewandte Methodik dargelegt, mit der sowohl die oben ausgeführten Thesen überprüft als auch die Forschungsfragen beantwortet werden. Es folgt der empirische Teil mit der Erarbeitung der relevanten Daten. Abschließend werden die Daten mit Blick auf die Thesen und Forschungsfragen diskutiert.

5. Angewandte Methodik

Wie bereits erwähnt, konnte außer der SVP keine andere Partei/Liste ausgemacht werden, die Basiswahlen als partizipatives Element der Nominierung von Kandidat/-innen im Zuge der Gemeinderatswahlen 2020 landesweit angeboten, organisiert und angewandt hätte.2 Dieser Beitrag beschäftigt sich deshalb im empirischen Teil ausschließlich mit den Basiswahlen der SVP und legt anhand dieser exemplarisch dar, inwiefern sich die Abhaltung der Basiswahlen positiv auf die Kandidat/-innensuche, deren Abschneiden bei den Gemeinderatswahlen und auf die Partei insgesamt ausgewirkt hat.

Methodisch ist der vorliegende Beitrag eine Mischung zwischen deskriptiver Statistik (quantitativer Teil) und ergänzender qualitativer Analyse von internen Dokumenten. Zur besseren Validierung der Daten wurde ein Kurzinterview mit SVP-Landessekretär Stefan Premstaller geführt.

Während Forschungsfrage 1, sowie die dazugehörige These 1 vor allem im Rahmen der Daten erörtert wird, die aufgrund der Ergebnisse des Kurzinterviews, sowie der Analyse interner Dokumente (Pressemitteilungen, Rundschreiben, organisatorische Daten) zu Stande kamen, wird Forschungsfrage 2, sowie die dazugehörigen Thesen 2 und 3 anhand der erhobenen Wahldaten behandelt.

Zunächst ist es wichtig, den regulativen Rahmen wiederzugeben, in welchem die SVP die Basiswahlen organisiert und durchgeführt hat. Die Frage, wie sich die Abhaltung von Vor- und Urwahlen auf die institutionellen Wahlen auswirkt, wird anhand zweier Maßstäbe deutlich gemacht: Zunächst wird untersucht, wie hoch die Wahlbeteiligung in jenen Gemeinden ausfiel, in denen Vor- und Urwahlen abgehalten wurden und in Vergleich gesetzt zu jenen Gemeinden, in welchen auf ein solches Nominierungsverfahren verzichtet wurde. Ein Vergleich der Mittelwerte sollte Auskunft darüber geben, ob in jenen Gemeinden, in denen Vor- und Urwahlen abgehalten wurden, ein erhöhtes Mobilisationsniveaus im Sinne durchschnittlich höherer Wahlbeteiligung vorzufinden waren. Um den Einfluss von partizipativen Nominierungsprozessen auf das Wahlergebnis abzubilden, werden sowohl die Wahlergebnisse der SVP-Bürgermeisterkandat/-innen als auch die Ergebnisse der SVP-Listen (jeweils erzielte Wahlergebnisse in Prozent) jener Gemeinden herangezogen, die Vor- und Urwahlen abhielten und mit den Ergebnissen jener Gemeinden verglichen, in welchen keine Vor- oder Urwahlen abgehalten wurden. Wiederum werden die Mittelwerte als Vergleichsgröße herangezogen.

6. Empirische Auswertung

6.1 Die SVP Basiswahlen – die Wahlordnung

Bereits am 25. November 2019 verabschiedete der SVP-Parteiausschuss die Regularien zu den Basiswahlen. Wie erwähnt wurden im Wahljahr 2020 in 113 von 116 Südtiroler Gemeinden Gemeinderatswahlen abgehalten. Im Vorlauf zum ursprünglich gesetzten Wahltermin organisierte die SVP Vor- bzw. Urwahlen, um die Kan­di­dat/-innen und insbesondere den/die Spitzenkandidat/-in zu bestimmen (SVP 2019a).

In einem Rundschreiben, das an alle SVP-Ortsobleute bzw. an alle SVP-Ortsausschüsse ging, wurden die Prämissen zur Abhaltung der Basiswahlen sowie die drei vom Parteiausschuss verabschiedeten Wahlmodi nochmals festgelegt. Die Prämissen machen klar, dass die jeweiligen SVP-Ortsausschüsse die maßgeblichen Gre­mien für die Organisation des Wahlkampfes sind, insbesondere mit Blick auf das Nominierungsverfahren der Kandidat/-innen und die Listenerstellung. Die Partei­leitung als auch der jeweilige Bezirksobmann3 waren hingegen nur dann als passives Korrektiv vorgesehen, sollte die Sachlage am Ende des Nominierungsprozesses von den ursprünglichen Beschlüssen des Parteiausschusses abweichen. Dies lag vor allem dann vor, wenn sich trotz konkurrierender Liste(n) mehrere SVP-Kandidat/-innen für das Bürgermeisteramt bewarben. Selbst in einem solchen Falle sahen die Regularien noch eine von der Parteileitung per Beschluss genehmigte Kandidatur vor (SVP 2019b).4

Das Rundschreiben legte neben Informationen und organisatorischen Hilfsangeboten von Seiten der Partei die Wahlmodi für die Basiswahlen fest. Laut SVP-Landessekretär sind „Basiswahlen […] nichts anderes als ein Auswahlverfahren bzw. ein Instrument, das die Ortsausschüsse zur Findung und zur Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten verwenden konnten“ (Premstaller 2020). Aus dem Rundschreiben geht hervor, dass die SVP unter Basiswahlen sowohl Vorwahlen als auch Urwahlen versteht. Die Varianten sehen dabei wie folgt aus: „a) Unter den Mitgliedern mit einer vom zuständigen Gremium erstellten Kandidaten/-innenliste;“ (SVP 2019a). Variante a) sieht also einen klassischen Urwahlmodus vor, während Variante b) eine Wahl „unter den Mitgliedern ohne Kandidaten/-innenliste“ (SVP 2019a) vorsieht. Variante b) stellt somit eine abgewandelte Form von Urwahlen dar. Den Mitgliedern wird hierbei eine Art von Vorschlagsrecht einräumt. Variante c) sieht „offene Basiswahlen mit einer vom zuständigen Gremium erstellten Kandidaten/-innenliste“ vor (SVP 2019a). Hier handelt es sich um eine effektive Vorwahl, bei der Bürger/-innen unabhängig von ihrer Parteimitgliedschaft wahlberechtigt sind. Die Erstellung der Kandidat/-innenliste bleibt allerdings dem Ortsausschuss vorbehalten. Obgleich im Rundschreiben diese drei Wahlmodi genannt wurden, kam es bei der praktischen Umsetzung zu einer Vielzahl von Mischformen.

„Während die grundsätzlichen Rahmenbestimmungen vom Parteiausschuss genehmigt wurden, lag die Entscheidung über die konkrete Form der Wahl im Verantwortungsbereich der Ortsausschüsse. So kam es, dass wir als Zentrale eine große Vielzahl an Mischformen zu koordinieren hatten. Während in einer Ortsgruppe Vorwahlen für das Amt des Bürgermeisters abgehalten worden sind, fand in einer anderen Ortsgruppe eine Vorwahl für das Amt des Gemeinderats statt. Einige entschieden sich für offene Vorwahlen, andere für Vorwahlen unter den Mitgliedern. Bei einigen Wahlen wurde mit und bei anderen ohne Kandidatenliste gewählt. Man sieht also, die Form der Basiswahl variierte sehr stark“ (Premstaller 2020).

Wie Tabelle 2 zeigt, wurde in der Praxis oftmals eine Mischung zwischen Wahl­modus b) und c) angewandt: Bürger/-innen durften an der Wahl teilnehmen, zudem wurde keine Kandidat/-innenliste zur Wahl vorgelegt. Das bedeutet, dass die Bürger/-innen eigenständig Kandidat/-innen vorschlagen und gleichzeitig wählen konnten. In der Folge wird dieser Wahlmodus als Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste genannt.

Die SVP führte im Wesentlichen zwei Gründe ins Feld, weshalb die Partei auf Vorwahlen zurückgreife. Erstens sollte damit der Politikverdrossenheit entgegen­getreten werden, zweitens eine Bindung zwischen Kandidat/-innen und Wähler/-innen hergestellt werden, die sich auf die eigentliche Wahl niederschlagen sollte (Premstaller 2020). Damit sollte auch vermieden werden, dass mehrere SVP-Kandidat/-innen ihr Stimmenpotential verzetteln, wenn es ernst zu nehmende Kandidat/-innen auf einer anderen Liste gab. Als Beispiele kann hier auf die Eppaner Gemeinderatswahlen aus dem Jahre 2015 verwiesen werden, bei denen die SVP-Spitzenkandidaten das Wahlziel verfehlten, während der Kandidat und amtierende Bürgermeister der „Bürgerliste Eppan“, Wilfried Trettl, als „lachender Dritter“ das Rennen machte. Eine ähnliche Erfahrung machte die SVP bei den Gemeinderatswahlen 2015 in Prad. Da Gemeinderatswahlen in erster Linie Personenwahlen sind, sollte laut SVP-Landessekretär Premstaller den Bürger/-innen bzw. den Parteimitgliedern ein gewichtiges Mitspracherecht bei der Listenerstellung und bei der Bestimmung der Bürgermeisterkandidat/-innen über Basiswahlen eingeräumt werden, um der SVP in ihrem Selbstverständnis und Anspruch als Volkspartei gerecht zu werden (Premstaller 2020).

6.2 Eine Übersicht über die abgehaltenen Basiswahlen

Die folgenden Aufstellungen in den Tabellen 1 und 2 listen alle Gemeinden auf, in denen partizipative Nominierungsverfahren angewandt wurden. Interessanterweise zeigt sich, dass gar einige Ortsgruppen vom Wahlmodus „Vorwahlen mit Kandidat/-innenliste“ abgewichen sind und Vorwahlen mit offener Kandidat/-innenliste durchgeführt haben. Damit wurde der Dorfbevölkerung bereits bei der Listenerstellung ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Je nach Lesart kann dies entweder als good will der Parteiführung gegenüber ihrer Basis oder als starke Autonomie der SVP-Ortsgruppen oder als eine Mischung aus beiden begriffen werden. Folgt man der Sichtweise des SVP-Landessekretärs, ist „die SVP nach dem Subsidiaritätsprinzip strukturiert, wonach Ortsgruppen große Autonomie genießen. Auch und im Besonderen im Hinblick auf die Vorbereitung und Organisation der Gemeindewahlen“ (Premstaller 2020).

Insgesamt wurden in 34 Gemeinden mit über 60 Ortsgruppen Vor- bzw. Urwahlen abgehalten (Rai 2020a). In 30 Prozent aller Gemeinden, in denen der Gemeinderat bzw. das Amt des/der Bürgermeister/-in gewählt wurde, fanden also Basiswahlen statt. Wie man anhand der untenstehenden Tabelle erkennen kann, entschieden sich die meisten SVP-Ortsausschüsse dazu, Vorwahlen zu organisieren, während der Urwahlmodus nicht so oft gewählt wurde. Die Wahlbeteiligung bei den Vorwahlen lag zwischen 25 Prozent und 38 Prozent, während bei den Urwahlen zum Teil Höchstwerte von 79 Prozent in Naturns oder 64 Prozent in Pfitsch erreicht wurden (Rai 2020b; SVP 2020).

Tab. 1: Übersicht über die durchgeführten Vor- bzw. Urwahlen

Vorwahlen

Urwahlen

Mit Kandidat/-innenliste

13

1

Offene Kandidat/-innenliste

17

3

N=

30

4

Erläuterung: Ur- bzw. Vorwahl mit Kandidat/-innenliste bedeutet, dass der zuständige SVP-Orts­ausschuss eine Kandidat/-innenliste vorlegt. Ur- bzw. Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste meint Wahlmodus b) (siehe oben Kap. 6.1); d. h. den Wähler/-innen wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Die Stimmzettel enthielten nur eine leere Zeile.

Quelle: Eigene Auswertung auf der Basis von SVP-internen Dokumenten

Tab. 2: Gemeinden, in denen Vor- bzw. Urwahlen durchgeführt wurden

Nr.

Gemeinde

Orts-

gruppe

Wahltyp
(Vorwahl/Urwahl)

Datum

Bezirk

Wahlbeteiligung bei den GRW am 20./21.09. in %

1

Barbian

Barbian

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

60,7

Kollmann

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

2

Feldthurns

Feldthurns

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

75,7

3

Klausen

Latzfons

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

BX

75,5

Gufidaun

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

BX

Klausen

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

BX

4

Lüsen

Lüsen

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020

BX

73,5

5

Rodeneck

Rodeneck

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

80,4

6

Villanders

Villanders

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

67,3

7

Villnöss

Villnöss

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

72,6

8

Vintl

Niedervintl

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

64

Obervintl

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

Pfunders

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

Weitental

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BX

9

Ritten

Oberbozen

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

BZ.

66,5

Unterinn

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BZ

10

Dorf Tirol

Dorf Tirol

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

61

11

Laurein

Laurein

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

74

12

Moos - ­Passeier

Moos -
Passeier

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

65,3

Platt -
Passeier

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

Rabenstein

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

BG

Stuls

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

13

Naturns

Naturns

Urwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

68,8

14

Proveis

Proveis

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

77,1

15

Tisens

Tisens

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

65,9

16

Tscherms

Tscherms

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

BG

69,9

17

Gsies

St. Martin -
Gsies

Vorwahl*

22.02.2020/

23.02.2020

PT

82

Pichl

Vorwahl*

22.02.2020/

23.02.2020

PT

18

Mühlwald

Mühlwald

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

PT

69,7

19

Pfalzen

Pfalzen

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

PT

75,9

20

Prags

Prags

Urwahl mit Kandidat/-innenliste

08.03.2020

PT

82,5

21

Prettau

Prettau

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

01.03.2020

PT

72,4

22

St. Lorenzen

Onach

Urwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

PT

71,5

23

Aldein

Aldein

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

UL

69,9

24

Kurtatsch

Kurtatsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

01.03.2020

UL

73,7

25

Margreid

Margreid

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

UL

75,5

26

Neumarkt

Laag

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

UL

67,1

Neumarkt

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

UL

27

Truden

Truden

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

UL

71,5

28

Graun i.V.

Graun i. V.

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

66,7

29

Laas

Allitz

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

63,3

Eyrs

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Laas

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Tanas

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Tschengls

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

30

Latsch

Goldrain

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

100

Latsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Morter

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Tarsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

31

Mals

Burgeis

Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

53,6

Laatsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Mals

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Matsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Schleis

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Tartsch

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

32

Stilfs

Stilfs

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

66,7

Sulden

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

Gomagoi/Trafoi

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

VG

33

Pfitsch

Innerpfitsch

Urwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

WT

67,1

Außerpfitsch

Urwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

WT

Wiesen

Urwahl mit Kandidat/-innenliste

16.02.2020

WT

34

Ratschings

Ridnaun

Vorwahl mit Kandidat/-innenliste

15.02.2020/

16.02.2020

WT

70

Erläuterung: Ur- bzw. Vorwahl mit Kandidat/-innenliste bedeutet, dass der zuständige SVP-Orts­ausschuss eine Kandidat/-innenliste vorlegt. Ur- bzw. Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste meint Wahlmodus b) (siehe oben Kap. 6.1); d. h. den Wähler/-innen wird ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Die Stimmzettel erhielten nur eine leere Zeile.

Quelle: Eigene Auswertung auf der Basis von SVP-internen Dokumenten

Die letzte Spalte zeigt die Wahlbeteiligung der einzelnen Gemeinden bei den Gemeinderatswahlen am 20. und 21. September 2020. Der Vergleich zwischen den Mittelwerten der Wahlbeteiligungsniveaus zwischen jenen Gemeinden, in denen die SVP Basiswahlen organisierte, und jenen Gemeinden, in denen die SVP interne Nominierungsprozesse bevorzugte, macht deutlich, dass überall dort, wo von der SVP Basiswahlen durchgeführt wurden, sich im Schnitt auch ein leicht erhöhtes Wahl­beteiligungsniveau bemerkbar machte: 71,5 Prozent im Gegensatz zu 69,4 Prozent.

In der folgenden Grafik wird ersichtlich, wie hoch die Wahlbeteiligung in den jeweiligen Gemeinden je nach Nominierungsverfahren ausfiel.

Grafik 1: Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen je nach Nominierungsverfahren

Quelle: Autonome Region Trentino-Südtirol (2020b). Eigene Bearbeitung.

Vorneweg: Hierbei kann kein statistisch-kausaler Zusammenhang zwischen einer Vor- und Urwahl und der Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen verifiziert werden, lediglich eine Korrelation. Die diversen Wahlbeteiligungsniveaus können aufgrund vielerlei Umstände beeinflusst worden sein, wie eine bestimmte lokale politi­sche Kultur, ein polarisierender Wahlkampf, ansprechende (Bürgermeister-)Kandidat/-innen etc.

Was aber ins Auge fällt ist der Umstand, dass dort, wo Vorwahlen mit offenen Kandidat/-innenlisten abgehalten wurden, die Beteiligung bei den Gemeinderatswahlen am geringsten ausfiel. Ein plausibler Erklärungsansatz wäre hierfür, dass Vorwahlen mit offener Kandidat/-innenliste besonders in jenen Gemeinden angewandt wurden, in denen es keine oppositionellen Listen gab. Es fehlte somit der politische Wettbewerb. Gleichzeitig könnten Vorwahlen unter diesen Rahmenbedingungen ein taktisch motiviertes Wahlkampfinstrument zur Vermeidung einer geringen Wahlbeteiligung darstellen. Da die Wähler/-innen bei der Kommunalwahl mit nur einer Liste mangels Wettbewerbes keine Wahlmöglichkeit haben und sich somit der Wahl verweigern könnten, entgegnet die SVP einer solchen Entwicklung mit der Abhaltung von Vorwahlen mit offener Kandidat/-innenliste, um den Bürger/-innen neben der Wahlmöglichkeit und der Vergabe von Vorzugsstimmen bei den Gemeinderatswahlen auch ein Nominierungsrecht einzuräumen, unabhängig davon, ob Parteimitlied oder nicht. Dieser vermutete Effekt dürfte sich zudem verstärkt ausgewirkt haben, wenn auch die/der Bürgermeisterkandidat/-in mittels Vorwahl mit offener Kandidat/-innenliste ermittelt wurde.

Aus Sicht der SVP war die Wahlbeteiligung angesichts der Pandemiesituation überraschend hoch:

„Wir [Anm. Die Parteiführung] hatten die große Befürchtung, dass besonders ältere Leute – sprich Menschen, die den sog. Corona-Risikogruppen angehören, nicht zur Wahl gehen würden. Am Ende war diese jedoch höher als noch bei den Gemeindewahlen 2015 und aus demokratiepolitischer Sicht war dies ein sehr erfreuliches Ergebnis“ (Premstaller 2020).

6.3 Nominierungsverfahren und Wahlergebnisse

Einen etwas stringenteren Antwortversuch gibt es auf die Frage, ob und wie sich das Abhalten partizipativer Nominierungsprozesse auf das Abschneiden bei der Wahl ausgewirkt hat. In der folgenden Tabelle 3 wurden wiederum zwei Gruppen gebildet. Wie man erkennt, sind zum einen alle SVP-Wahlergebnisse jener Gemeinden in Prozenten abgebildet, die ihre (Bürgermeister-)Kandidat/-innen mittels Vor- bzw. Urwahlen ermittelt haben. Die linken Balken in Tabelle 3 zeigen das Abschneiden der SVP-Liste bzw. der Bürgermeisterkandidat/-innen, wenn ein interner Nominierungsprozess angewandt wurde. Deutlich wird hierbei, dass die SVP in jenen Gemeinden, in denen sie partizipative Nominierungsprozesse bei der Listenerstellung angewandt hat, deutlich bessere Wahlergebnisse erzielte. Die Kandidat/-innen für das Bürgermeisteramt schnitten im Durchschnitt um zehn Prozent besser ab, wenn sie über Ur- bzw. Vorwahlen nominiert wurden, als Bürgermeisterkandidat/-innen, die „nur“ vom eigenen SVP-Ortsausschuss nominiert wurden. Noch deutlicher wird dieser Unterschied allerdings im Vergleich der SVP-Listen. Wenn diese mittels eines partizipativen Nominierungsprozesses gebildet wurden, erzielten sie im Schnitt 83,27 Prozent der Wähler/-innenstimmen. SVP-Listen, die über den SVP-Ortsausschuss gebildet wurden (interne Nominierungsverfahren), erhielten demgegenüber durchschnittlich „nur“ 69,9 Prozent bei der Wahl.

Tab. 3: Wahlergebnis partizipatives vs. internes Nominierungsverfahren I

Partizipativer ­Nominierungsprozess

Interner ­Nominierungsprozess

Spitzenkandidat/-in

87,34

75,55

Listenergebnis SVP

83,27

69,9

Quelle: Eigene Auswertung auf der Basis von Daten der Autonomen Region Trentino-Südtirol (2020b)

Nun kann bei Tabelle 3 zu Recht kritisiert werden, dass die Wahlergebnisse vor allem deshalb so gut für die SVP erscheinen, weil sie in vielen Gemeinden Südtirols konkurrenzlos angetreten ist.5 Deshalb wurden in der folgenden Darstellung (Tabelle 4) Gemeinden, in denen die SVP konkurrenzlos zur Wahl antrat, herausrechnet.6 Am in Tabelle 3 dargestellten Verhältnis ändert sich allerdings sehr wenig: Zunächst wird ersichtlich, dass die Wahlergebnisse für die Bürgermeisterkandidat/-innen sowie die SVP-Listen verhältnismäßig sinken, da die „100 Prozent SVP Gemeinden“ herausgerechnet wurden. Relevanter ist jedoch die Feststellung, dass in Gemeinden, in denen Vor- oder Urwahlen abgehalten wurden, die/der Bürgermeisterkandidat/-in im Schnitt ein um 12,6 Prozent besseres Wahlergebnis erzielte, während die SVP-Liste um 10,7 Prozent besser abschnitt, trotz oppositioneller Listen bzw. Bürger­meister­kandidat/-innen und immer im Gegensatz zu Gemeinden, in denen die SVP interne Nominierungsverfahren bei ihren Listen anwandte.

Eine Erklärung für dieses doch relativ deutliche und auch überraschende Ergebnis könnte darin gefunden werden, dass die SVP in jenen Gemeinden von vornherein von Vor- oder Urwahlen absah, in denen sie fürchtete, in Bedrängnis zu geraten. Dieser Ansatz erklärt allerdings nur zum Teil, ob es die unmittelbare Stärke der oppositio­nellen Mitbewerber/-innen war, die ein verhältnismäßig schlechteres Abschneiden der SVP verursachte. Dies würde nämlich bedeuten, dass alle oppositionellen Listen in jenen Gemeinden, in denen von der SVP Vor- oder Urwahlen abgehalten wurden, „schwächer“ wären. Das ist allerdings unplausibel. Ein weiterer Erklärungsansatz, eher theoretisch-konzeptioneller Natur, wäre folgender: Dadurch, dass Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Nominierung von Kandidat/-innen miteinbezogen wurden, führte dies zu einer Loyalität zwischen Bürger/-innen und den von ihnen nominierten Kandidat/-innen. Die festgestellten Wahlergebnisse sowie das Interview mit dem Landessekretär legen nahe, dass sich hier ein reziprokes Verhältnis herausbildet: Dieses wirkt sich nicht nur auf das Verhalten der Kandidat/-innen aus (siehe oben; Siefken 2002), sondern in dessen Zuge „belohnt“ der/die Vorwahlwähler/-in außerdem die Partei (in diesem Fall die SVP) und deren Kandidat/-innen.

Tab. 4: Wahlergebnis partizipatives vs internes Nominierungsverfahren II

Partizipativer ­Nominierungsprozess

Interner ­Nominierungsprozess

Spitzenkandidat/-in

69,25

58,51

Listenergebnis SVP

67,33

56,64

Quelle: Eigene Auswertung auf der Basis von Daten der Autonomen Region Trentino-Südtirol (2020b)

Diese Interpretation vertritt auch der Landessekretär, der den Grund für das bessere Abschneiden der SVP-Kandidat/-innen bei den Gemeinderatswahlen, die mittels Ur- und Vorwahlen ermittelt wurden, in einer erhöhten Bindung zwischen den Kandidat/-innen und den Wähler/-innen verortete. Neben anderen positiven Effekten der Basiswahl geht er von der Annahme aus, „[dass] diese [noch] bedeutender ausgefallen [wäre], wenn es zu keiner Verschiebung der Wahlen von Mai auf September gekommen wäre [Anm. da der Effekt zwischen Kandidat/-innen und Wähler/-innen im Mai noch unmittelbarer gewesen wäre]“ (Premstaller 2020).

7. Diskussion der empirischen Ergebnisse vor dem Hintergrund der formulierten Thesen

Mit Blick auf die erste Forschungsfrage lässt sich feststellen, dass sich ein großer Teil der in der Literatur angeführten Effekte im Hinblick auf die positiven Auswirkungen partizipativer Nominierungsverfahren im Rahmen dieses Beitrages bestätigen lassen. So weist der SVP-Parteisekretär darauf hin, dass beim Abhalten von Urwahlen zum Teil „zahlreiche Neueinschreibungen von Mitgliedern“ zu verzeichnen waren (Premstaller 2020). Natürlich kann eine Urwahl, wie etwa im Falle von Naturns, dessen SVP-Ortsgruppe im Zuge einer solchen zur landesweit größten Ortsgruppe wurde, nicht als einziger oder jedenfalls hinreichender Faktor angeführt werden. Es könnten etwa auch die Kandidat/-innenlisten zu diesem Mitgliederzugewinn beigetragen haben. Sicher haben aber die Urwahlen einen wesentlichen Faktor für diese Entwicklung gespielt.

Ebenfalls bekräftigt werden konnte im Rahmen des Interviews, dass partizipa­tive Nominierungsverfahren sich positiv auf das Innenleben der Partei auswirken, vor allem aber, dass sie maßgeblich für die Mobilisation der Unterstützer/-innen waren. Premstaller (2020) merkt dazu an, dass allein die rege Teilnahme der Bürger/-innen an den SVP-Basiswahlen einen Etappensieg bedeutete und dass es weiterhin aus seiner Sicht wichtig war, die Bürger/-innen bei der Findung von Kandidat/-innen im Rahmen von Vorwahlen mit offener Kandidat/-innenliste miteinzubeziehen. Das Resümee des Landessekretärs fällt wie folgt aus: „Im Endeffekt hat uns als SVP diese Aktion sehr gutgetan. So haben wir beispielsweise in jenen Gemeinden, in denen Basiswahlen durchgeführt wurden, im Vergleich zu 2015 sehr viel besser abgeschnitten“ (Premstaller 2020).

Unterstützt wird dies auch durch die mediale Präsenz in der Öffentlichkeit, zunächst mit Blick auf die Beteiligung an den Basiswahlen, zum anderen im Hinblick auf das hohe Interesse, mit welchem die Basiswahlen medial begleitet wurden.

Die Gefahr, dass sich die mittleren Parteifunktionär/-innen durch Vor- und Urwahlen übergangen fühlen, scheint im Falle der SVP unbegründet zu sein. Zum einen gibt das Parteistatut ein klares Regelwerk vor, welches den SVP-Ortsausschüssen Entscheidungs- und Handlungshoheit einräumt. Zum anderen ist mit dem SVP-Parteiausschuss ein Gremium mit der Ausarbeitung der konkreten Regeln zu den Nominierungsprozessen befasst, welches sich durch eine breite Repräsentanz und Miteinbeziehung aller Funktionärsebenen (alle Bezirks- und Organi­sations­ver­tre­ter/-innen) auszeichnet. „Dadurch konnten Konflikte unterschiedlicher Art von vornherein vermieden werden“ (Premstaller 2020).

Im engeren Sinne kann These 1 mit Vorbehalt bestätigt werden. Mit Vorbehalt deshalb, weil sie sich nur auf die Gemeinderatswahlen 2020, nicht auf andere Urnengänge bestätigen lässt.

Was die zweite Forschungsfrage und die damit verbundene Thesen betrifft, so lassen sich folgende Rückschlüsse ziehen: In Gemeinden, in denen partizipative Nominierungsverfahren abgehalten wurden, lässt sich im Schnitt eine leicht höhere Wahlbeteiligung erkennen im Vergleich zu jenen Gemeinden, in denen eine Nominierung der Kandidat/-innen über Gremien erfolgte. Auffallend ist, dass in Gemeinden, in denen Vorwahlen ohne Kandidat/-innenliste stattfanden, die niederste Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen gemessen wurde. Wie bereits darauf verwiesen, fielen in diese Kategorie viele Gemeinden, in denen die SVP auf eine sehr komfortable Ausgangssituation blicken konnte oder konkurrenzlos kandidierte. Man könnte somit die These vertreten, dass Vorwahlen vor allem deshalb durchgeführt wurden, um die Wahlbeteiligung trotzdem hoch zu halten und dadurch Legitimationseinbußen entgegenzuwirken.

Im Hinblick auf die Wahlbeteiligungsniveaus bei den Gemeinderatswahlen lassen sich keine großen Differenzen ausmachen, wenn man die Gemeinden je nach Nominierungsverfahren gegenüberstellt (partizipative vs. interne Nominierung). Aus diesem Grund kann These 2 weder verifiziert noch falsifiziert werden. Ein eindeutigeres Bild ergibt sich jedoch im Zusammenhang zwischen partizipativen Nominierungsverfahren und dem Wahlergebnis der Liste bzw. der Bürger­meister­kan­di­dat/-innen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die mediale Resonanz, welche die SVP im Zuge der Abhaltung und Veröffentlichung der Ergebnisse zu den Vor- und Urwahlen erhielt, lässt sich sagen, dass Vor- und Urwahlen einen positiven Effekt für die SVP bei den Gemeinderatswahlen hatte und These 3 somit verifizierbar ist.

Im vorliegenden Beitrag wurde versucht, Aspekte und Facetten der SVP-Basiswahlen sowohl von einer inputorientierten als auch von einer outputorientierten Sichtweise zu analysieren. Die Ergebnisse zeigen, dass sie aus Akteurs-Sicht, also aus Sicht der SVP, durchaus ihren Zweck erfüllen, indem sie als valide Mittel zur Aufwertung der Mitgliedschaft und (im Falle von Urwahlen) als Mittel der Mitgliedschaftsakquise gesehen werden können. Des Weiteren bekräftigt das geführte Kurzinterview mit dem SVP-Landessekretär, dass sie zuträglich sind für das Innenleben der Partei, indem sie mobilisierend wirken, mediale Aufmerksamkeit erzeugen und Personalentscheidungen nachhaltig und relativ konfliktarm lösen.

Letztlich zeigt auch der Vergleich mit den endgültigen Wahlergebnissen der Gemeinderatswahlen, dass partizipative Nominierungseffekte sich positiv auf das Wahlergebnis auswirkten und dass deren Abhaltung aus einer outputorientierten Sichtweise für die politischen Akteure wahlstrategisch Sinn machen. Obgleich nicht im Fokus dieses Beitrages, muss abschließend noch erwähnt werden, dass partizipative Nominierungsverfahren trotz aller positiven Effekte der SVP-Basiswahlen nicht das richtige Instrument zu sein scheinen, wenn es um eine ausgewogene Nominierung der Bürgermeisterkandidat/-innen nach Geschlechtern geht. Unter 25 Bewer­ber/-innen für ein Bürgermeisteramt waren nur fünf Frauen in ebenso vielen Gemeinden. Von denen setzten sich zwei durch (Karin Jost in Neumarkt, Verena Tröger in Laas), während die drei anderen männlichen Kandidaten den Vortritt lassen mussten.

Anmerkungen

1 Inklusive die Gadertaler Gemeinden Abtei, Enneberg, St. Martin in Thurn und Wengen.

2 Jenseits dieser Gemeinderatswahlen haben auch die anderen Südtiroler Parteien in ihren Satzungen Formen der partizipativen Teilhabe/Prinzipien verankert – jedoch meist nicht so explizit wie im Vergleich zum Statut der SVP (SVP 2016).

3 Gegenwärtig sind alle Bezirksobleute männlich: Albrecht Plangger im Vinschgau, Martin Ganner im Burggrafenamt, Christoph Perathoner in Bozen (Stadt & Land), Oswald Schiefer im Unterland, Herbert Dorfmann im Bezirk Brixen, Franz Kompatscher im Wipptal, Meinhard Durnwalder im Pustertal.

4 Tatsächlich wurde nach den Basiswahlen dieses Verfahren des Öfteren angewandt. Als Beispiele können hier die Gemeinden Latsch und Naturns herangezogen werden. Nach den Vor- bzw. Urwahlen der SVP-Ortsausschüsse bzw. SVP-Koordinierungsausschüsse wurden entsprechende Anträge an die Parteileitung gestellt, um jeweils zwei Bürgermeisterkandidaten ins Rennen zu schicken – trotz der Möglichkeit konkurrierender Kandidat/-innen anderer Listen. Die Parteileitung gab den Anträgen mit der Begründung statt, dass das Risiko einer Wahlniederlage im Falle von Naturns bzw. Latsch gering sei.

5 Landesweit trat die SVP in 31 Gemeinden ohne Konkurrenz bei den Gemeinderatswahlen an.

6 Herausgerechnet wurden folgende zehn Gemeinden: Aldein, Barbian, Lüsen, Moos in Passeier, Prags, Prettau, Proveis, Tisens, Truden, Villnöss. In diesen Gemeinden trat die SVP konkurrenzlos zur Wahl an, trotzdem wurden Vor- bzw. Urwahlen von den SVP-Ortsausschüssen abgehalten (siehe Tab. 4)

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Abkürzungsverzeichnis

BG Bezirk Burggrafenamt

BX Bezirk Brixen

BZ Bezirk Bozen Stadt & Land

PT Bezirk Pustertal

UL Bezirk Unterland

VG Bezirk Vinschgau

WT Bezirk Wipptal