Suchbegriff eingeben...

Inserire il termine di ricerca...

Enter search term...

Benedikt Sauer

Zwischen Solidarität und neuem ­Grenzregime. Die Tiroler Flüchtlingspolitik im österreichischen und internationalen Kontext

Between solidarity and a new border regime

Abstract This essay explores the Tyrolean refugee policy against the backdrop of refugee movement towards Europe and Central Europe since 2015. The article addresses the challenges Tyrol faces with regard to the increase of asylum seekers in Austria and Tyrol, where the number has increased from approximately 1,500 to approximately 6,000 in the period 2013-2017. The essay focuses on the issue of accommodation and draws attention to the important role of volunteers and NGOs.

The essay also emphasizes that the movement of refugees on the Brenner route affects the development of asylum seekers in Tyrol only to an extent. Instead, from 2016 onwards debates about the “closure” of the Brenner border affected, and put pressure on, both the political relations in the European Region Tyrol-South Tyrol-Trentino and the relationship between Austria and Italy, especially in terms of political economy. The essay also assesses the differences between Austrian People’s Party (ÖVP) and the Greens in the Tyrolean coalition government with regard to the strict Austrian refugee policy from 2016 onwards, with its focus on an asylum cap and temporary asylum.

1. Die neue globale Dimension

Die internationalen Konflikte und die Verfolgung durch Diktaturen, die so viele Menschen wie nie zuvor zwingen, ihre Heimat zu verlassen, haben vermehrt Auswirkungen auch auf europäische Staaten und spürbarer als vor wenigen Jahren auch auf Österreich, Tirol und die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Laut dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) stieg die Zahl der Flüchtenden weltweit allein zwischen 2014 und 2015 um mehr als 5,7 Millionen „auf das traurige Rekordniveau“ von 65,3 Millionen Flüchtende und Vertriebene. Jede 113. Person auf der Erde befindet sich auf der Flucht, davon sind die meisten, rund 60 Prozent, binnenvertrieben in ihrer Heimat (UNHCR 2016a, 2).

Mehr als die Hälfte, 54 Prozent, jener Geflüchteten weltweit, die außerhalb ihrer Heimatlandes Schutz suchen, kommen aus drei Staaten: aus Syrien (4,9 Mio.), Afghanistan (2,7 Mio.), Somalia (1,1 Mio.). Mehr als die Hälfte aller Schutzsuchenden, 51 Prozent, sind Kinder unter 18 Jahren. Mehr Minderjährige als je zuvor sind alleine unterwegs, es gibt laut UNHCR gut 98.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).

Auch wenn ab dem Spätsommer 2015 erheblich mehr Schutzsuchende als in den Jahren zuvor nach Europa und vor allem nach Deutschland gelangen konnten, hält sich nach wie vor die große Mehrheit der Geflüchteten, an die 90 Prozent, in Nachbarländern von Konfliktgebieten auf, in ärmeren Staaten der Welt. Größtes Aufnahmeland weltweit ist mittlerweile die Türkei, mit 2,5 Mio. Flüchtlingen, neuerdings gefolgt von Deutschland, wo sich zur Jahresmitte 2016 etwa 1,5 Millionen Asylsuchende bzw. anerkannte Flüchtlinge befanden (Die Welt, 20.6.2016)1. Die weiteren großen Aufnahmeländer zählen nicht zu den großen Industrienationen: Pakistan (mit 1,6 Millionen Geflüchteten), Libanon (1,1 Millionen), Iran, Äthiopien und Jordanien (664.000) (UNHCR 2016a). Im Libanon befinden sich die meisten Geflüchteten im Verhältnis zur Einwohnerzahl (183 pro 1000 Einwohner), gefolgt von Jordanien, Nauru, der Türkei und mehreren afrikanischen Staaten: Tschad, Dschibuti, Südsudan. In Deutschland befinden sich 22 Flüchtlinge je 1000 Einwohner, in Malta 17 (UNHCR 2016a; Die Welt 2016).

Ende 2016 warteten in der Europäischen Union immer noch gut eine Million Asylsuchende auf die Erledigung ihres Verfahrens, mehr als die Hälfte in Deutschland, neun Prozent in Italien, sieben Prozent (77.400) in Österreich (Eurostat 2017).

Die Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden in Tirol ist selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit den Ankünften in Österreich zu sehen, und diese wiederum in engem Zusammenhang mit der Fluchtbewegung Richtung Europa und Mitteleuropa. Nur in geringem Maße aber spielt, wie noch zu zeigen sein wird, die Bewegung auf der Brennerroute – der Weg von Schutzsuchenden also vor allem aus Italien Richtung Norden – für die Asylsituation in Tirol eine Rolle.

Hauptursachen für die wachsenden Fluchtbewegungen Richtung Europa in den letzten Jahren sind in erster Linie der jahrelange Krieg in Syrien, die anhaltende Konfliktsituation in Afghanistan und die bewaffneten Konflikte im Irak, hier vor allem bedingt durch den Vormarsch des sogenannten „Islamischen Staates“ IS und die militärischen Operationen gegen den IS. Aus diesen drei Staaten stammen die meisten Asylwerbenden in Europa in den Jahren 2015 und 2016 (Eurostat 2016a; Eurostat 2017). Aus Afghanistan und Syrien kommen auch fast die Hälfte der Asylsuchenden in Österreich und in Tirol, der Anteil afghanischer Asylwerbender liegt mit 28 Prozent in Österreich höher als jener aus Syrien (21 %) (BMI 2016, 5).

Aber auch Kriege und Diktaturen in Afrika, die laut UNHCR „häufig übersehen“ werden, vertreiben Menschen, die immer wieder auch nach Europa gelangen. Auffällig ist die beachtliche Zahl Schutzsuchender aus afrikanischen Staaten, die in der EU und in anderen europäischen Staaten (Norwegen, Schweiz) nicht nur Schutz begehren, sondern von Asylgerichten und -behörden auch als Schutzberechtigte anerkannt werden, also Asyl, subsidiären Schutz oder ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten. Zu den 15 Herkunftsländern mit der höchsten Zahl an anerkannten Schutzberechtigten in der EU im Jahr 2015 gehören sieben afrikanische Staaten: Eritrea, mit einer Anerkennungsrate von knapp 90 Prozent und damit der absolut zweithöchsten nach Syrien (97 %), Somalia (Anerkennungsrate von 63 %), Sudan, Gambia, Mali, Nigeria und die Demokratische Republik Kongo (mit 21 % Anerkennungsrate).2

2. Die Entwicklung in Österreich

Die Zahl der Asylanträge in Österreich, die für die Betreuung Asylsuchender in den einzelnen Bundesländern aufgrund des regionalen Verteilungsschlüssels bedeutend ist, hat sich nach einer Abwärtsentwicklung zwischen 2002 und 2007 in den Jahren ab 2010 sukzessive erhöht. Dennoch gab es im Jahr 2014 mit 28.405 Asylsuchenden in Österreich deutlich weniger Schutzsuchende als gut ein Jahrzehnt vorher (2002: 39.354; 2003: 32.359) (BMI 2016, 4). Im Folgejahr 2015, dem Jahr der großen Fluchtbewegung Richtung Europa vor allem über die West-Balkanroute, stieg die Zahl der Erstanträge von Asylwerbenden sprunghaft auf 88.340, sank dann aber im Jahr danach, 2016, wieder auf die Hälfte, auf 42.285, in etwa also auf das Niveau der Ansuchen im Jahr 2002 (BMI 2016, 4).3

Österreich zählte 2015 wie 2016 zu den größten Aufnahmeländern von Asylwerbenden in der Europäischen Union, sowohl in Relation zur Bevölkerung wie auch bei der absoluten Zahl der Asylanträge. 2015 stellten in Österreich mehr Geflüchtete einen Asylantrag als etwa in Italien (83.245) oder Frankreich (70.570) und relativ zur Bevölkerungszahl am drittmeisten hinter Ungarn (hier allerdings unter sehr schlechten Aufnahmebedingungen) und Schweden.4 2016 war europaweit vor allem die hohe Zahl von erstmaligen Asylanträgen in Deutschland (722.300) auffällig sowie – nach dem „Schließen“ der Balkanroute – die Verdreifachung der Ansuchen in Griechenland (auf rund 38.000). Griechenland gewährte damit unter allen EU-Staaten pro Kopf am zweitmeisten Asyl-Erstantragstellern vorübergehenden Schutz (nach Deutschland) und annähernd so vielen wie in Österreich.5

Bekanntlich war Österreich nach 1945 und insbesondere seit der Unabhängigkeit 1955 und dem Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 im selben Jahr immer wieder Aufnahmeland und Asyltransitland für eine beträchtliche Zahl von Asylsuchenden bzw. Geflüchteten. Es gab mehrfach größere bzw. ähnlich große Fluchtbewegungen nach Österreich wie in den vergangenen beiden Jahren. 1956/57 kamen rund 180.000 Menschen aus Ungarn nach Österreich, von denen ein Großteil nach etwa zwei Monaten in die USA und nach Kanada weitergereist sind; etwa zehn Prozent, an die 18.000 blieben in Österreich (UNHCR 2017a). Im Herbst 1968 flohen 162.000 Menschen aus der Tschechoslowakei nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts, die meisten kehrten nach einigen Wochen wieder zurück, an die 12.000 Menschen ließen sich in Österreich nieder.6 In den 1970er-Jahren war Österreich Zwischenstation für an die 400.000 sowjetische Juden auf ihrem Weg nach Israel. Während der Kriege in Exjugoslawien fanden mehrfach Kriegsvertriebene aus Kroatien (1991), aus Bosnien-Herzegowina (ab 1992) und aus dem Kosovo (1999) Aufnahme, viele vorübergehend: Aus Bosnien-Herzegowina wurden ab 1992 rund 90.000 Flüchtende aufgenommen, von denen an die 60.000 in Österreich geblieben sind (Schlesinger/Šunjić 2001, 196; UNHCR 2017a).

3. Die Grundversorgung von Asylsuchenden

Rechtliche Grundlage für die öffentliche Betreuung von Asylwerbenden durch den Bund bzw. die Länder ist heute das Grundversorgungsgesetz des Bundes 2005 bzw. die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern (GVV) von 20047 (ein erstes österreichisches Gesetz zur Betreuung „hilfsbedürftiger Fremder“ von 1991 stand in der Kritik, weil kein Rechtsanspruch bestand und immer wieder Geflüchtete unversorgt blieben).8 Aufgrund der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union von 2003 (2003/9/EG), die 2013 in einigen wesentlichen Punkten neu gefasst wurde (2013/33/EU),9 ist Österreich verpflichtet, Asylsuchenden eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereit zu stellen. Zunächst wird behördlich geklärt, ob Österreich oder ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist: Während dieser Zeit sind Asylsuchende in einer der drei Erstaufnahmezentren des Bundes untergebracht. Für Schutzsuchende, die zum Verfahren in Österreich zugelassen sind, wurde 2005 das flächendeckende System der Betreuung, die sogenannte „Grundversorgung“, als Rechtsanspruch festgelegt. Zur Zielgruppe der Grundversorgung zählen neben Asylwerbenden auch subsidiär Schutzberechtigte oder Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Gewährung des Asyl­status.

Zuständig für die Unterbringung und Betreuung sind die Bundesländer. Asyl­suchende werden einem Bundesland zur Betreuung zugeteilt. Jedes Bundesland hat entsprechend der Bevölkerungszahl eine bestimmte Anzahl von Asylsuchenden zu versorgen: Tirol hat sich um 8,38 Prozent der in Österreich lebenden Asylsuchenden zu kümmern. Der Tiroler Landtag hat für die Grundversorgung 2005 ein eigenes Landesgesetz erlassen und 2015 unionsrechtlich adaptiert.10 Die Kosten der Grundversorgung tragen Bund und Länder in einem Verhältnis von 60 zu 40. Im Rahmen der Grundversorgung haben Asylwerbende ein Anrecht unter anderem auf „geeignete Unterkunft“, „angemessene Verpflegung“, Krankenversicherung, wenn nötig psychologische Betreuung, Beratung und Information mit Rechtsbeistand unter Einbeziehung von Dolmetschern,11 Bekleidungsgeld (150 Euro im Jahr), Schulgeld (150 bzw. 200 Euro pro Schuljahr), auf Taschengeld von 40 Euro im Monat. Die meisten Asylwerbende werden größeren Unterkünften zugeteilt: entweder sogenannten Vollversorgerheimen mit Verpflegung oder in Tirol zunehmend Selbstversorgerunterkünften (mit 200 Euro Verpflegungsgeld pro Monat pro Kopf bzw. 100 Euro für Minderjährige). Zudem besteht die grundsätzliche Möglichkeit privat zu wohnen, Asylwerbende erhalten dafür einen Mietzuschuss zwischen 150 Euro monatlich pro Kopf bis zu 450 Euro für eine Familie mit zwei Kindern und ein Verpflegungsgeld von max. 215 Euro.12

Die Organisation der Grundversorgung hat das Land Tirol einer vom Land geführten ausgegliederten Gesellschaft, den Tiroler Sozialen Diensten (TSD), übertragen. Diese mietet Objekte an und setzt sie, wenn nötig, instand. Betrieben werden die Unterkünfte entweder von der TSD selbst oder von diversen privaten Trägern: Besitzern von Gasthäusern, Hotels, von Studentenheimen, anderen Hauseigen­tümern, von Pfarreien oder der Diözese. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe in organisierten Unterkünften, die von NGOs wie dem Roten Kreuz oder dem SOS-Kinderdorf geführt werden, betreut.

4. Maßnahmen für Flüchtlinge in Tirol

Die Zahl der betreuten Schutzsuchenden in Tirol hat sich bereits vor der Fluchtbewegung des Herbstes 2015 sukzessive erhöht: von jeweils rund 1500 im Jahr 2013 auf 1700 (2014), 4100 (im Sommer 2015), auf rund 6.300 (August 2016) und rund 5900 betreuten Asylwerbenden zu Jahresbeginn 2017.13

Im Euregio-Vergleich werden in Tirol absolut und pro Kopf mehr Asylsuchende betreut als in den beiden anderen Ländern der Europaregion: In Südtirol wie im Trentino befinden sich – auf der Grundlage eines italienweiten regionalen Verteilungsschlüssels (2016) – 2,4 Asylsuchende pro 1.000 Einwohner, in beiden Ländern leben 1.200 bzw. 1.284 Asylwerbende (in Südtirol in 23 Unterkünften),14 in Tirol leben aktuell acht Asylsuchende pro 1.000 Einwohner (österreichweit sind es 8,9 pro 1.000 Einwohner, dies vor allem aufgrund der erheblich höheren Zahl an Asylsuchenden in Wien). Etwa die Hälfte der Asylsuchenden in Tirol sind (Stand: Anfang 2017) erwachsene Männer, knapp ein Viertel sind Frauen, ein Viertel Minderjährige. 125 Unbegleitete Minderjährige wohnen in sechs von NGOs betreuten Unterkünften.15 Insgesamt leben in Tirol Asylsuchende aus 67 Nationen (Jahresende 2016). Die Tiroler Landesregierung aus ÖVP und Grünen unter der Ressortleitung von Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) – seit 2013 ist Baur für die Flüchtlingspolitik zuständig, zuvor hat stets die SPÖ das dafür zuständige Sozialressort verantwortet (seit 2008 Gerhard Reheis) – stand in den letzten Jahren vor allem vor der Herausforderung, Gemeinden mit in die Verantwortung bei der Suche nach Wohnraum für die Betreuung von Asylsuchenden einzubinden.

Noch im Juni 2015 war lediglich jede fünfte Tiroler Gemeinde der insgesamt 279 Gemeinden bereit, Asylwerber und Asylwerberinnen aufzunehmen.16 Zum Jahresende 2016 gab es dann fast in jeder zweiten Gemeinde, in 125 der 279, eine Unterkunft für Asylsuchende. Die Anzahl der Unterkünfte hat sich von 95 (im Sommer 2015) auf gut 200 mehr als verdoppelt.17 Auffällig ist nach wie vor das Fehlen von Wohnraum für Asylsuchende in den großen Tourismuszentren Sölden und Ischgl, während in anderen Tourismusdestinationen wie Kitzbühel oder Mayrhofen sehr wohl Unterkünfte bereitstehen. Die mit Abstand meisten Asylwerber und Asylwerberinnen, rund 1.900, also rund 30 Prozent wohnen in der Landeshauptstadt Innsbruck, davon die meisten in acht großen Häusern mit 100 und mehr Bewohnern.18 An die 1.000 Asylwerber und Asylwerberinnen, jede/-r sechste, lebt in Tirol privat in einer Mietwohnung, viele ebenfalls in der Landeshauptstadt. Nachdem noch in der vergangenen Legislaturperiode vor 2013 unter dem Flüchtlingskoordinator Peter Logar ein restriktiver Umgang mit den Wünschen nach privater Unterbringung zu beobachten war, hat sich die Zahl der privat wohnenden Asylwerbenden in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Das Land bevorzugt private Unterbringung dann, „wenn sich die AsylwerberInnen bereits seit längerer Zeit in Österreich aufhalten und abzusehen ist, dass sie einen positiven Asylbescheid erhalten“ (TSD 2017a). In Tirol wird privater Wohnraum auch durch teils österreichweit tätige NGOs vermittelt: den Flüchtlingsdienst der Diakonie für Asylberechtigte, die Initiativen „Flüchtlinge Willkommen“, Heimatsuche.at und Asylwohnung.at auch für Asylwerbende.19 Nachdem im Lauf des Jahres 2016 die Zahl der Asylsuchenden in Österreich wieder zurückging und daher in Tirol Plätze in den nach und nach im Vorjahr entstandenen Sammelunterkünften nicht mehr belegt wurden, entschieden sich die Tiroler Soziale Dienste zurückhaltender mit den Wünschen nach privater Unterkunft umzugehen. Von NGOs wird seit Langem betont, dass ein längerer Verbleib von Geflüchteten in Sammelunterkünften (insbesondere dann, wenn sie den Asylstatus erlangt haben) eine Integration erschwere.

Die Typologie der organisierten Unterkünfte ist mittlerweile breit gefächert. Ein ausführliches Foto-Video-Recherche Projekt der Jahre 2012 bis 2014 (Gander/Wett 2014) zeigt Unterkünfte in damals erst 18 Orten in Tirol: ehemalige Gasthäuser, Containersiedlungen (etwa in Schwaz) oder Kasernen (etwa in Imst, später auch z. B. in Vomp), hinzu kamen Neu- bzw. Nachnutzungen in früheren Großinstitutionen wie den Erziehungsheimen in Kleinvolderberg und Scharnitz oder dann auch des ehemaligen Altersheims Heim am Hofgarten in Innsbruck. Mit der Zunahme von Asylsuchenden ab Herbst 2015 entschied sich das Land zudem, Traglufthallen als Sammelquartiere für jeweils bis zu 240 Personen anzuschaffen. Von den fünf angekauften wurden zwei, in Innsbruck/Arzl und in Hall, aufgestellt, nur jene in Hall wurde bezogen. Sie ist mittlerweile leer, weil die Zahl der Asylwerber und Asylwerberinnen seither deutlich zurückgegangen ist (Austria Presse Agentur 12.10.2015; Tiroler Tageszeitung, 20.2.2017).

Im Zuge der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit für ankommende Flüchtlinge und der Notwendigkeit von Unterkünften starteten auch bemerkenswerte Initiativen in Kooperation mit der Privatwirtschaft und Architekten. Zwei Tiroler Holzbau­unternehmen, Schafferer aus Navis und Saurer aus Höfen – letzter in Zusammen­arbeit mit dem Holzwerkstoffhersteller Egger aus St. Johann und dem Architekten Bruno Moser – entwickelten Module für die Errichtung temporärer Unterkünfte. Egger präsentierte ein Konzepthaus für Flüchtlingsunterkünfte (Tiroler Tageszeitung, 12.12.2015). Schafferer realisierte zwei Transithallen aus Holz in Kufstein sowie eine kleinere Unterkunft bei Sistrans/Aldrans für 36 Personen. Auch eine große Unterkunft in Innsbruck, für bis zu 300 Asylwerber und Asylwerberinnen wurde in Holzbauweise errichtet.20 Die Holzbauweise zeichne sich durch günstigere Produktionskosten, rasche Produktion und Montage, Erweiterungsmöglichkeiten und auch eventuell unkompliziertem Abbau aus, betonen die Hersteller und Entwickler (Bauernzeitung 2016, 13). Eine Gruppe von Architekten war auch an der Planung einer Unterkunft für 40 Frauen mit Kindern in Container-Bauweise in Innsbruck-Igls beteiligt.21

Mit der Zunahme von Asylwerbenden im Herbst 2015 ging auch ein politisches Bekenntnis der Landesregierung aus ÖVP und Grünen für eine „engagierte und an der Genfer Flüchtlingskonvention orientierte Politik“ einher, „im Vertrauen darauf und im Wissen darum, dass die Menschen in Tirol Solidarität üben, wenn andere Menschen in Notsituationen geraten“, wie dies in einer ausführlichen „Grundsatzerklärung zur Tiroler Flüchtlingspolitik“ (8.9.2015)22 formuliert ist. Diese Regierungserklärung wurde beschlossen wenige Tage nachdem ab 4. September 2015 tausende Flüchtende aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens über Südosteuropa Bahnhöfe in Budapest und Wien erreicht hatten, die meisten am Weg Richtung Deutschland und Skandinavien. Die stärkere Zunahme von Asylwerbenden auch in Österreich bereits im ersten Halbjahr 2015 führte auch zu einem wachsenden Engagement in der Tiroler Bevölkerung. Hundert Freiwillige boten schulische Nachhilfe, gaben Deutschunterricht, meldeten sich mit Kleider- und Sachspenden. Neue ehrenamtliche Initiativen oder neue Vereine entstanden auf Gemeindeebene oder rund um einzelne Flüchtlingsunterkünfte mit Bezeichnungen wie etwa Freundeskreis Flüchtlinge, Willkommensinitiative, Flüchtlingsinitiative, refugeeshelp, refugeeslearn und vernetzten sich als lose Plattform.23 Größere NGOs und solche, die traditionell für Schutzsuchende und fluchtpolitisch aktiv sind, starteten zusätzliche Angebote wie etwa ein Patenschaftsprojekt für Freizeitaktivitäten mit Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen24 oder sind mehr als zuvor als Anlaufstellen etwa für Rechts- und Sozialberatung von Asylwerbenden und Asylberechtigten gefragt.25

Bei der Integrationspolitik von Asylwerbern und Asylwerberinnen setzt das Land Tirol zentral auf das Lernen der deutschen Sprache, als „Schlüssel zur Integration“.26 In den Flüchtlingsheimen besteht die Möglichkeit, kostenlos Deutschkurse zu besuchen. Anfang 2016 wurde mit der Organisation der Kurse die GemNova, ein Serviceunternehmen des Gemeindeverbandes beauftragt. Zu Jahresbeginn 2017 gab es Kurse an 166 Standorten mit 70 Lehrpersonen (Tiroler Tageszeitung, 27.1.2017). Die österreichische Menschenrechts-NGO SOS-Mitmensch hat im Herbst 2016 erstmals österreichweit das Angebot an Deutschkursen für Asylwerbende verglichen: Tirol schneidet in diesem Bundesländervergleich am besten ab: 82,5 Prozent der Asylwerbenden werden demnach erreicht, an größeren Standorten würden „nicht nur Alphabetisierungs- und Anfängerkurse, sondern auch höhere Kursniveaus angeboten“, es gebe kaum Wartezeiten. Allerdings sei die Intensität der Kurse mit nur drei bis vier Stunden in der Woche gering (SOS-Mitmensch 2017).

Hohe Hürden gibt es hingegen bei der Integration in die Arbeitswelt, beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Das gilt für ganz Österreich. Prinzipiell dürfen Asylwerbende drei Monate, nachdem sie den Asylantrag gestellt haben, arbeiten.27 De Facto ist dieses Arbeitsrecht seit einem Erlass von ÖVP-Wirtschaftsminister Bartenstein aus dem Jahr 2004 im Wesentlichen auf Saison- und Erntearbeit begrenzt.28 Aber auch dieses Arbeitsfeld ist in der Praxis oft nicht zugänglich, wie der Landesrechnungshof Tirol in einem Bericht vom Mai 2015 zum „Flüchtlingswesen in Tirol“ feststellt: „Die Möglichkeiten der Aufnahme von Saisonarbeit scheitert in der Praxis zumeist daran, dass die Betreibe auf ihre ‚angestammten‘ – mit der Arbeit bereits vertrauten und über das nötige Fachwissen verfügenden – Saisonniers zurückgreifen, aber auch an der fehlenden Mobilität der AsylwerberInnnen“ (Landesrechnungshof Tirol 2015, 76). Auch die Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeit ist zwar prinzipiell drei Monate nach Stellen des Asylantrags möglich, aber an die schwer zu erlangende Gewerbeberechtigung gekoppelt. Daher bleiben de facto nur die Möglichkeiten einer meist gelegentlichen gemeinnützigen Arbeit für einen „Anerkennungsbeitrag“ von 3 Euro die Stunde und maximal 240 Euro im Monat (TSD 2017b). In der Regel handelt es sich um Hilfstätigkeiten in Zusammenhang mit der Unterbringung wie Reinigung, Küchenbetrieb, Transport oder Instandhaltung. Zudem können gemeinnützige Tätigkeiten für öffentliche Körperschaften ausgeübt werden, diese (etwa bei der Landschaftspflege, der Betreuung von Park- und Sportanlagen)29 dürfen aber keinen Arbeitsplatz ersetzen (TSD 2017b). Die OECD hat Österreichs restriktive Regelungen schon 2011 kritisiert (Wiener Zeitung 2014), Nichtregierungsorganisationen fordern österreichweit schon seit Jahren eine Öffnung des Arbeitsmarktes und die Aufhebung des Bartenstein-Erlasses. In ihrem Grundsatzpapier zur Flüchtlingspolitik von 2015 tritt auch die Tiroler Landesregierung für eine „effiziente Eingliederung“ von Asylwerbenden „in die Arbeitswelt“ ein, der dezidierten Forderung nach einem Arbeitsmarktzugang wird in Tirol aber nicht von der ÖVP Nachdruck verliehen, hingegen von der Wirtschaftskammer, vom Juniorpartner in der Regierung, den Grünen, und der Tiroler SPÖ (Sauer 2015, 16f.)

5. Grenz-Regime und neue Grenz-Diskurse

Schon im Sommer 2015, verstärkt dann im ersten Halbjahr 2016, intensiviert sich die Debatte über die beginnende Restriktivierung der österreichischen Flüchtlingspolitik. In den Mittelpunkt dieser Debatte mit einer europapolitischen Dimension, rückt dabei ab dem Frühjahr 2016 auch die Brenneroute als Fluchtweg und, wie sich zeigen wird, als zentrale alpenquerende europäische Verkehrsachse, womit das Verhältnis Österreichs zum Nachbarn Italien tangiert und auch Belastungen ausgesetzt wird. Ausgelöst wird diese Diskussion mit Forderungen von konservativen Regierungspolitikern in Deutschland und Österreich nach „Obergrenzen“ für die Aufnahme von Geflüchteten – die geforderten Limitierungen betrafen Europa, Deutschland und Österreich. Während sich in Deutschland Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit ihrer Ablehnung einer Obergrenze von Asylsuchenden aus menschenrechtlichen Erwägungen durchsetzt, die bayerische Schwesterpartei CSU aber darauf beharrt und einen anhaltenden innenpolitischen Konflikt auslöst, schließt sich in Österreich die Kanzlerpartei SPÖ nach anfänglicher Ablehnung der zunächst von der ÖVP erhobenen Forderung an – trotz einer breiten Kritik von NGOs (Amnesty International, Caritas, Diakonie), des UNHCR, den in fünf Bundesländern mit SPÖ bzw. ÖVP regierenden Grünen.

Bei einem „Asylgipfel“ im Jänner 2016 beschließen Regierung und Landeshauptleute einen – sukzessiv sinkenden – „Richtwert“ für die jährliche Zulassung zu Asylverfahren (für die Jahre 2016 bis 2019).30 In der politischen Rhetorik und der medialen Debatte wird aber fast ausschließlich von „Asyl-Obergrenze“ die Rede sein. Begründet wird diese geplante Limitierung mit einer Grenze der „Zumutbarkeit“. Die Regierung sieht das Vorhaben durch ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten europarechtlich und verfassungsrechtlich gedeckt (Obwexer/Funk 2016). Im Gutachten wird auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit verwiesen und dabei auf Art. 72 EU-Vertrag (AEUV) „als Sonderregelung für nationale Zuständigkeiten“ (Obwexer/Funk 2016, 41) und festgestellt, dass „Kapazitätsgrenzen“ im Asylsystem, dem Gesundheits- und Bildungssystem und am Arbeitsmarkt bereits erreicht seien. Menschenrechtsexperten und die EU-Kommission halten das Vorhaben aber für unzulässig,31 von der Spitze der österreichischen Kirche kam ebenfalls Kritik an einer „Notverordnung“ (Hilfsprogramme seien „dringlicher“) (APA, 19.9.2016).

In dem von der Regierung in Auftrag gegebenen europarechtlichen Gutachten wird konklusiv betont, dass nicht eine Limitierung, allenfalls ein „Richtwert“ rechtskonform wäre: „Würde der Richtwert (‚Obergrenze‘) hingegen als absolute Zahl verstan­den, ab deren Erreichen kein einziger Antrag auf internationalen Schutz mehr geprüft würde, wäre er sowohl völkerrechtlich als auch unionsrechtlich nicht erlaubt“ (Obwexer/Funk 2016, 51). Dennoch blieb seither der Begriff einer „Asyl-Obergrenze“ im politischen Diskurs präsent, er markiert, so wie das in die Debatte eingeführte „Notverordnungsrecht“, eindrücklich einen Diskurswechsel bei den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, der auf strikte Abgrenzung gegenüber Schutzsuchenden zielt – wiewohl es bei der SPÖ Widerstand in den Bundesländern gab (APA 2016a).

In der Folge entstehen auch Differenzen in der Tiroler Regierungskoalition: Während Landeshauptmann Platter (ÖVP) etwa auch vor der bayerischen CSU die österreichische „Asyl-Obergrenze“ propagiert, beharrt die zuständige Landesrätin Christine Baur (Grüne) auf dem Asylrecht „als Menschenrecht“, das „nicht durch Zahlen definiert“ werden könne (Tiroler Tageszeitung, 22.9.2016; 19.1.2017). Baur, deren Sprachgebrauch durch eine grundsätzlich solidarische Haltung mit Flüchtenden („Schutzsuchenden“) auffällt, brachte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung mit ihren (Grünen) KollegInnen in Oberösterreich und Salzburg eine ablehnende Stellungnahme im Ministerium ein (APA, 5.7.2016).

Mit diesem Begrenzungs-Diskurs einher geht eine Debatte über Grenz-Kontrollmaßnahmen am Brenner. Der Begrenzungs-Diskurs wird damit erweitert. Begründet werden die geplante Errichtung von neuen Kontrollstellen und Baumaßnahmen für einen Kontrollzaun am Autobahnübergang der 1998 geöffneten und historisch symbolträchtigen Grenze zwischen Österreich und Italien mit einer möglichen verstärkten „Verlagerung von Flüchtlingsströmen“ von der mittlerweile offiziell „geschlossenen“ Balkanroute auf eine Mittelmeer-Italien-Brennerroute. Die Ankündigungen von österreichischer Seite führten umgehend zu gewichtigen Einsprüchen auf italienischer/Südtiroler Seite, zunächst durch die regionalen Handelskammern. Schließlich evozierten sie diplomatische Verstimmungen auch innerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Nicht menschenrechtliche, sondern vor allem (volks)­wirtschaftliche und sicherheitspolitische Bedenken standen dabei im Vordergrund, die Befürchtung vor allem, dass der „Freie Warenverkehr“ – auf der Straße – auf der wichtigsten Alpentransversale spürbar eingeschränkt werden könnte (APA 2016b; APA 2016c). Auf höchster Staatsebene fand das Vorhaben der Bundesregierung keine Zustimmung: Österreichs damaliger Bundespräsident Heinz Fischer und sein langjähriger italienischer Amtskollege, Exstaatspräsident Giorgio Napolitano, sprachen sich für den Erhalt des „freien Personen- und Warenverkehrs“ am Brenner aus, jeweils mit Verweis auf die „hohe symbolische Bedeutung“ der Brennergrenze (Fischer) (APA, 16.2.2016) und die historische, friedenspolitische Dimension der Grenz­öffnung 1998 – „einer Grenze, die im 20. Jahrhundert zweimal mit Gewalt von ­Heeren durchschritten wurde, die Krieg gegeneinander führten“ (Napolitano) (APA, 26.2.2016). Nach öffentlichkeitswirksamen Kundgebungen von Menschenrechts­akti­visten am Brenner gegen das Errichten von „Mauern“, wandte sich Napolitano unter dem Eindruck einer dieser Kundgebungen, bei der es zu leichteren Konfrontationen mit der österreichischen Exekutive bei symbolischen Grenz-Überschreitungsaktionen kam (Tiroler Tageszeitung 2016), nochmals mit einem Offenen Brief an Fischer, dessen europäische Gesinnung und Verbundenheit mit Italien er „aus alter Freundschaft“ kenne, um gegen eine „Schließung der Brennergrenze“, die „uns einigen sollte“, zu appellieren (La Repubblica 2016, 1). Mehrfach waren die erwogenen Grenz-Kontroll-Maßnahmen am Brenner auch Anlass für Gespräche zwischen Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bzw. Innenminister Wolfgang Sobotka – über Vermittlung von Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher – mit dem italienischen Amtskollegen Angelino Alfano.32

Die offiziellen Begründungen für eine Notwendigkeit von verstärkten Kontrollen am Brenner-Straßenübergang und anderseits für nicht-notwendige Kontrollen wechseln sich zeitnah mehrfach ab. Österreichs Innenminister Sobotka sah bei Treffen mit dem italienischen Amtskollegen „in absehbarer Zeit kein Bedürfnis“ für Kontrollen, denn, „die Züge seien leer“, es gebe „kaum Aufgriffe von Flüchtlingen“ (APA, 28.4. 2016 und 24.6. 2016). Wenige Wochen später erfolgte aber die Fertigstellung der Infrastruktur für das „Grenzmanagement“ an den Straßenübergängen am Brenner (Kontrollstellen, Registrierungszentrum, Vorrichtungen für einen Grenzzaun ...).33 Mitte November 2016 ist dann wieder Abgrenzungs-Rhetorik zu vernehmen: Landeshauptmann Platter betont einerseits, dass das engmaschige Polizeikontrollsystem funktioniere (die verstärkten Kontrollen auf den Zügen und im Hinterland), ebenso sei es aber an der Zeit, die Kontrollen weiter zu verstärken. Im Jänner 2017 betont Tirols Landeshauptmann, dass man „notfalls auf Knopfdruck“ Grenzkontrollen aktivieren könne. Sein Südtiroler Amtskollege Kompatscher reagiert reserviert. Erneut scheint das politische Verhältnis in der Europaregion angespannt.34

Beim Blick auf die von der Tiroler Exekutive präsentierten Zahlen zu den entdeckten Flüchtlingen ohne Einreisepapiere (Sans Papier) fällt auf, dass zwar die Zahl der „Aufgriffe“ zunahm, dass aber nur ein kleinerer Teil der nach Tirol unerlaubt Eingereisten auch in Tirol einen Asylantrag stellte. Die Zahl der „Aufgriffe“ stieg in den drei Jahren seit 2014 von 6.619 auf 10.268 und auf 11.812 (Italien ist laut den Behörden bei 65 Prozent der Sans Papier das Ausgangsland gewesen, bei einem Drittel nicht). Die Zahl der in Tirol gestellten Asylanträge stieg ab dem Jahr 2014 von 521 Anträgen auf 2.210 (21 %der angehaltenen Sans Papier), sank dann aber im Vorjahr wieder auf 1.881 (16 %). Jede siebte Person, 14 Prozent, wurde nach Italien zurückgebracht. „Die Übrigen“ – die große Mehrheit, also 70 Prozent der in Tirol entdeckten unerlaubt eingereisten Flüchtlinge – würden laut Exekutive versuchen, „Richtung Norden weiterzukommen“. Tirol ist für viele also ein Transitland.35 Aber jede sechste unerlaubt eingereiste Person sucht in Tirol Asylschutz.

Während mit Kontrollen direkt am Autobahnübergang mit Rücksicht auf Interessen der Transportwirtschaft noch bis zum Frühjahr nicht begonnen wurde – sehr wohl finden seit dem Herbst 2015 Kontrollen am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden durch deutsche/bayerische Behörden statt – wurden am Brenner die Kontrollen von Zugreisenden verstärkt: durch trilaterale Streifen oder durch die österreichische Exekutive an den Bahnhöfen in Steinach bzw. Innsbruck. Ein Effekt von verstärkten Zugkontrollen auf der Brenneroute: Mehr Flüchtende nehmen das lebensbedrohliche Wagnis einer Fahrt als versteckte Passagiere auf Güterzügen auf sich. Im Dezember 2016 wurden dabei ein Mann und eine Frau beim Abladen eines Lkws der Rollenden Landstraße bei Wörgl getötet, ein Mann dabei schwerverletzt. Allein in drei Monaten, zwischen Oktober bis Jahresende 2016, sind laut Bundespolizei München mindestens 270 Flüchtlinge auf Güterzügen von Italien kommend nach Bayern gelangt.36 Neuerdings ist geplant die Kontrollen von Zügen am Brenner weiter auszubauen: Bis zum Sommer 2017 soll dafür eine neue Grenz-Kontroll-Haltestelle unweit der Grenze, am aufgelassenen Areal des Bahnhofs Brennersee errichtet werden, um hier Personenzüge (Regionalzüge wie internationale Reisezüge) zu stoppen und auch Güterzüge zu kontrollieren (Land Tirol 2017).

Spätestens seit Mitte des Jahres 2016 lässt sich – nach dem „Schließen“ der Balkanroute im März 2017 unter Mitwirkung Österreichs – eine erneute deutliche Änderung der österreichischen Flüchtlingspolitik beobachten, die von der Tiroler Mehrheitspartei ÖVP mitgetragen wird. Der erheblich restriktivere Zugang zeigt sich an Maßnahmen und an der Rhetorik Verantwortlicher. Er steht im Kontext europäischer Einschränkungen des Zugangs zu Asyl (vgl. Ralser 2016). Im Jänner 2016 beschloss die SPÖ/ÖVP-Regierung den Entwurf für ein neues Asylgesetz, das „Asyl auf Zeit“ (für drei Jahre) vorsieht und unter anderem Erschwernisse für die Familienzusammenführung (Wartefrist von drei Jahren), Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) spricht von „einem der schärfsten“ Asylgesetze Europas (Der Standard, 27.01.2016).

Während die Tiroler Landesregierung (ÖVP/Grüne) in der Grundsatzerklärung vom September 2015 angesichts der gewachsenen Fluchtbewegung Richtung Mitteleuropa noch die „Verteilungsgerechtigkeit“ von Asylsuchenden „in einem gemeinsamen Europa“ betont, für „die Schaffung legaler, sicherer Fluchtwege“ eintritt und sich zu einer „engagierten und an der Genfer Flüchtlingskonvention orientierten Politik“ bekennt, wird ab dem Frühjahr 2016 nicht nur auf die deutliche Reduktion von Asylsuchenden, sondern auch auf die weitgehende Verhinderung von Ankünften Schutzsuchender in Tirol und Österreich gesetzt. Landeshauptmann Platter (ÖVP) fordert „eine Trendwende“: „Die Migrationswellen seien in den Herkunfts- und Transitländern einzudämmen“, die EU-Außengrenzen „besser zu schützen“ (APA, 08.06.2016). Kritisch zum Asylgesetz äußerte sich hingegen die zuständige Landesrätin Christine Baur, vor allem bezüglich der Einschränkungen beim Familiennachzug als einen „Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“ (APA, 03.11.2015).

Die SPÖ/ÖVP-Bundesregierung beschloss zudem einen „Aktionsplan“, dem­zufolge „Migranten, die illegal auf Inseln oder europäisches Festland kommen, künftig nicht mehr weiterreisen können“. Zudem wird die Errichtung von UNHCR-An­laufstellen „in Nordafrika“ und „die Rückschiebung von im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen gefordert“. Das UNHCR hielt diese Pläne, „Flüchtlinge einfach von Europa fernzuhalten, indem man sie irgendwo einsperrt, für nicht akzeptabel“ (APA, 17.06.2017; Der Standard, 18.06.2016).

Seither wird politisch auch von Innsbruck aus verstärkt auf das Mittelmeer, insbesondere auf dessen südliche Ufer, geblickt: Landeshauptmann Platter wiederholt die Forderung, „Asylverfahren schon in Nordafrika“ durchzuführen, begrüßt „Maßnahmen zur Eindämmung“ der Migration aus Nordafrika, denn diese seien „entscheidend“ für Tirol (Tiroler Landesregierung 2017).

An diesen flüchtlingspolitischen Vorstellungen zeigt sich eine erhebliche Differenz zu den Empfehlungen des UNHCR vom März 2016, das ein Sechs-Punkte-Programm zur Flüchtlingssituation in Europa vorgelegt hat: Darin werden „Such- und Rettungsoperationen auf See“ ebenso begrüßt wie das Schaffen von Registrierzentren in den europäischen Ankunftsländern (nicht in Nordafrika) sowie vor allem mehr „sichere und legale Wege für Flüchtlinge“ nach Europa, etwa mithilfe von Familienzusammenführungen, Stipendien, Arbeitsvisa UNHCR 2016b). Österreichs Regierung möchte hingegen Asylanträge in Europa zunehmend vermeiden und sieht als verbleiende legale Möglichkeit für Schutzsuchende die Aufnahme mittels Resettlement-Programmen, der „Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren“ (UNHCR 2016c). Die Zahl der Schutzsuchenden, die in Österreich zuletzt mit Resettlement aufgenommen wurden, ist aber verschwindend gering: Seit 2013, in gut drei Jahren, hat Österreich insgesamt knapp 1500 Personen mit einem Resettlement-Programm von UNHCR aufgenommen, bei sinkender Tendenz: 2016 fanden nur noch 201 Schutzbedürftige auf diese Weise Aufnahme in Österreich, während im selben Jahr 22.307 Asylanträge positiv (rechtskräftig) entschieden wurden (APA 2016d).

Die Folgen „verschärfter (europäischer) Grenzmaßnahmen“ und „fehlender legaler Einreisemöglichkeiten nach Europa“ thematisiert das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge UNHCR in einem jüngsten Bericht: Die Risiken für Flüchtlinge, Europa zu erreichen, hätten sich „erhöht“ (UNHCR 2017b).

Anmerkungen

1 Die Tageszeitung „Die Welt“ beruft sich dabei auf Informationen des Bundesamtes für Migration und Flucht, BAMF vom 30.04.2016.

2 Von den 330.000 Asylwerbenden, die 2015 in EU-Staaten als schutzberechtigt anerkannt wurden, stammten 50 % aus Syrien, 8 % aus Eritrea, 7 % aus dem Irak, 6 % aus Afghanistan. Die Anerkennungsrate lag in erster Instanz EU-weit bei 52 %, bei endgültigen Berufungsentscheiden erhielten nochmals 14 % der Antragsteller einen Schutzstatus zugesprochen (Eurostat 2016b).

3 Niedriger und abweichend von den Angaben des österreichischen Innenministeriums sind die Zahlen der Asylanträge in der Eurostat-Statistik für Österreich: 2015: 85.500 Asylanträge, 2016: 39.900 (Eurostat 2016a; Eurostat 2017).

4 In Ungarn gab es 17.699 Anträge pro 1 Million Einwohner, in Schweden 16.016, in Österreich 9.970, in Deutschland 5.441 (Eurostat 2016a).

5 In Deutschland waren es 8.789 Asylanträge pro 1 Mill. Einwohner, in Griechenland 4.625, in Österreich 4.587 (weniger als die Hälfte des Vorjahres); (Vgl. Eurostat 2017).

6 Die Schätzungen differieren zw. 96.000 und 162.000 Menschen, die zw. August und Oktober 1968 nach Österreich flohen (Vgl. dazu Schlesinger/Šunjić 2001, 184).

7 BGBl. Nr. I 100/2005 idF BGBl. I Nr. 122/2009 bzw. BGBl. Nr. I 80/2004.

8 BGBl. Nr.405/1991; vgl. zur Entwicklung der Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Österreich bis 2010: König/Rosenberger 2010.

9 Die Richtlinie 2003/9/EG hatte lediglich „Mindestnormen“ für „die Aufnahme von Asylbewerbern“ festgelegt. In einer Neufassung 2013 (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) wurden dann „Normen“, und zwar erweitert „für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ geregelt. Damit sollte die Zielsetzung des Europäischen Rates von 1999 verfolgt werden, „auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem hinzuwirken, das sich auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung“ der Genfer Flüchtlingskonvention der UN von 1951 stützt; s. Richtlinie 2013/33/EU (3).

10 Tiroler Grundversorgungsgesetz, LGBl. Nr. 21/2006 bzw. LGBl. Nr. 78/2015.

11 Tiroler Grundversorgungsgesetz § 5, Umfang der Grundversorgung.

12 Auszahlungssätze ab 01.07.2016 (http://www.tsd.gv.at/grundversorgung-tirol.html, abgerufen am 10.02.2017); Auskünfte von Georg Mackner, TSD, gegenüber dem Verfasser per mail bzw. Telefon.

13 Informationen der Tiroler Sozialen Dienste (Okt. 2016); Tiroler Tageszeitung 04.02.2016, 05.08.2016, 21.03.2017; Vgl. Sauer 2016, 19.

14 Im Trentino in 39 Gemeinden (zu Weihnachten 2016), Trentino Corriere, 14.12.2016. Dolomiten, 20.12.2016.

15 Auskunft der TSD (Georg Mackner bzw. Markus Prauchart).

16 Unterkünfte gab es in 54 der 279 Gemeinden, Tiroler Tageszeitung, 20.06.2016.

17 Zu Jahresbeginn 2017 gab es 238 Unterkünfte für Asylwerbende; Mitteilung von Georg Mackner, Tiroler Sozialen Dienste, an den Verfasser, Tabelle aller Unterkünfte, mit Anzahl der BewohnerInnen, nach Gemeinden und Bezirken (Stand: Anfang 2017).

18 Tabelle der TSD (Stand: Anfang 2017).

19 Siehe http://fluechtlingsdienst.diakonie.at/wohnraumspende bzw. http://www.asyl.tirol (18.04.2017).

20 Die Unterkunft steht am Glockenhofareal, an der Olympiabrücke in Innsbruck.

21 Bauträger ist die Neue Heimat Tirol, Tiroler Tageszeitung, 05.10.2016.

22 Beschlussprotokoll Nr. 26/2015 der Tiroler Landesregierung über die Regierungssitzung am 08.09.2015 im Rahmen der Regierungsklausur (LH Platter, LH-SI-21).

23 Asyl.Tirol nennt sich die Portalseite der Flüchtlingsinitiativen in Tirol (http://www.asyl.tirol).

24 Das Projekt „Ertebat Patenschaften“ der Plattform Rechtsberatung, einer Einrichtung des Diakonie-Flüchtlingsdienstes.

25 Das gilt etwa für die Organisation „FLUCHtpunkt“ des Vereins arge schubhaft, der 1997 gegründet wurde. 2005 wurde dem Verein die Betreuung von Asylwerbenden in Schubhaft wegen politischer Differenzen vom (ÖVP-)Innenministerium entzogen; der Verein finanzierte sich dann mehrere Jahre nur mit Spenden und erhält seit 2014, seit dem Einzug der Grünen in die Landesregierung, erstmals auch Landesförderung (http://www.fluchtpunkt.org).

26 Grundsatzerklärung der Tiroler Landesregierung zur Tiroler Flüchtlingspolitik, Sept. 2015.

27 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) von 1975, BGBl. I Nr. 113/2015, § 4.

28 „Bartensteinerlass“: 11.05.2004 GZ 435.006/6-II/7/2004.

29 Grundversorgungsgesetz Bund 2005, § 7.

30 Der Richtwert für die Zulassung von Asylverfahren soll demnach von 37.500 Anträgen (2016) auf 25.000 (2019) gesenkt werden; vgl. Republik Österreich 2016, 2.

31 Vgl. etwa die Kritik des Menschenrechtsexperten Manfred Nowak: „Nowak nennt Asylverschärfung Panikmache“, APA 12.04.2016; auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofes, Koen Lenaerts, betont, dass das europäische Recht keine Obergrenzen für Flüchtlinge vorsehe, Tiroler Tageszeitung, 19.01.2016.

32 Mikl-Leitner traf sich am 08.04.2016 in Rom, Sobotka am 28.04.2016 in Rom und am 24.06.2016 in Wien.

33 Die Kosten betrugen laut Innenministerium 1,1 Millionen Euro, APA, 22.07.2016.

34 Tiroler Tageszeitung, 25.01.2017, Berichterstattung des Verfassers für RAI-Südtirol im Jänner 2017.

35 Presseunterlagen der Tiroler Polizeidirektion vom 07.02.2017, APA, 07.02.2017 bzw. Sauer 2015, 18.

36 Weitere 60 Migranten wurden auf Güterzügen im Bereich der Polizeidirektion Stuttgart entdeckt; APA 02.01.2017

Literaturverzeichnis

APA (2016a), SPÖ-Länder torpedieren Asyl-Obergrenze, 21.01.2016

APA (2016b), Bozner Handelskammer befürchtet Grenzzaun, 05.02.2016

APA (2016c), Euregio-Kammerpräsidenten lancierten erneut Forderungen für den Brenner, 24.02.2016

APA (2016d), UNHCR sucht noch Plätze für Resettlement von mehr als einer Million Menschen, 09.12.2016

Bauernzeitung (2016), Holzbau bewährt sich auch bei Flüchtlingsheim, 08.06.2016

BMI (2016), Bundesministerium für Inneres, Asylstatistik 2016, http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Asyl_Jahresstatistik_2015.pdf.

Eurostat (2016a), Pressemitteilung 44/2016 vom 4.3.2016, http://ec.europa.eu/eurostat/documents/
2995521/7203837/3-04032016-AP-DE.pdf/9fcd72ad-c249-4f85-8c6d-e9fc2614af1b (18.04.2017)

Eurostat (2016b), Pressemitteilung 75/2016 vom 20.4.2016, http://ec.europa.eu/eurostat/documents/
2995521/7233422/3-20042016-AP-DE.pdf/caf97549-b14d-45f3-bf91-20cfa5e6f072 (18.04.2017)

Eurostat (2017), Pressemitteilung 46/2017 vom 16.3.2017, http://ec.europa.eu/eurostat/documents/
2995521/7921614/3-16032017-BP-DE.pdf/28884e8a-bb55-48bf-85b6-b4157f131c55 (18.04.2017)

Gander, Robert/ Wett, Günter Richard (2014), Warteräume, http://guenterrichardwett.com/gallery/warteraume (18.04.2017)

König, Alexandra/Rosenberger, Sieglinde (2010), Unterbringung regieren. Institutionalisierung eines föderalen Konflikts, in: Rosenberger, Sieglinde (Hrsg.), Asylpolitik in Österreich. Unterbringung im Fokus, Wien: Facultas Universitätsverlag, 17–40

Land Tirol (2017), Landesinfo: Neue Infrastruktur für Zugkontrollen am Brenner fixiert, 29.03.2017, http://www.oe-journal.at/index_up.htm?http://www.oe-journal.at/Aktuelles/!2017/0317/W4/33003
AtirolBrenner.htm

Landesrechnungshof Tirol (2015), Flüchtlingswesen in Tirol, https://www.tirol.gv.at/fileadmin/landtag/landesrechnungshof/downloads/berichte/2015/Fluechtlingswesen_in_Tirol.pdf (18.04.2017)

La Repubblica (2016), La Lettera di Napolitano: „Il Brennero deve unirci. Cara Vienna, non chiuderlo“, in: La Repubblica, 05.04.2016, http://www.repubblica.it/politica/2016/04/05/news/la_lettera_di_napolitano_il_brennero_deve_unirci_cara_vienna_non_chiuderlo_-136941386/?rss

Obwexer, Walter/Funk, Bernd-Christian (2016), Gutachten – Völker-, unions- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für den beim Asylgipfel am 20. 1. 2016 in Aussicht genommenen Richtwert für Flüchtlinge, Innsbruck/Wien, 29.03.2016, https://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=62571 (18.04.2017)

Ralser, Michaela (2016), Die Illegitimen, Grenz- und Migrationsregime in biopolitischer Perspektive, in: Gatt, Sabine/Hazibar, Kerstin/Sauermann, Verena/Preglau, Max/Ralser, Michaela (Hg.), Geschlechterverhältnisse der Migrationsgesellschaften, Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Sonderheft 16/2016, 63–77

Republik Österreich (2016), „Asylgipfel am 20. Jänner 2016, gemeinsame Vorgangsweise von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden“, https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=61858

Sauer, Benedikt (2015), Flucht. Ein politischer Ausnahmezustand, in: Gaismair-Jahrbuch 2016, Innsbruck: StudienVerlag, 12–21

Schlesinger, Robert/Šunjić, Melitta H. (2001), Flucht nach Österreich. Die Zweite Republik in Flüchtlingsporträts, Wien: Czernin Verlag

SOS Mitmensch (2017), Deutschkurse für Asylsuchende: Frappante Unterschiede zwischen Bundesländern, http://www.sosmitmensch.at/deutschkurse-fuer-asylsuchende-ein-bundeslaendervergleich (18.04.2017)

Tiroler Landesregierung (2017), LH Platter: „Maßnahmen in Nordafrika sind auch entscheidend für uns“, OTS (OriginalTextService), 20.03.2017

Tiroler Tageszeitung (2016), Demo am Brenner eskaliert, 04.04.2016

TSD (2017a), Unterbringungsarten, http://www.tsd.gv.at/unterbringungsarten.html (15.02.2017)

TSD (2017b), Arbeit, http://www.tsd.gv.at/arbeit.html (15.02.2017)

UNHCR (2016a), United Nations High Commissioner for Refugees: Global Trends 2015, http://www.unhcr.org/576408cd7.pdf (18.04.2017)

UNHCR (2016b), Flüchtlingssituation in Europa, 6 Vorschläge zur Lösung, 4. März 2016, http://www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/83c0706fc1009e2369862161d35a7d66/unhcr-empfehlungen-zur-fluechtlingssituation-in-europa.html (18.04.2017)

UNHCR (2016c), Resettlement, http://www.unhcr.ch/mandat/dauerhafte-loesungen/resettlement.html (18.04.2017)

UNHCR (2017a), Flüchtlingsland Österreich, http://www.unhcr.at/unhcr/in-oesterreich/fluechtlingsland-oesterreich.html (15.02.2017)

UNHCR (2017b), Erhöhte Risiken beim Versuch, Europa zu erreichen, 28.02.2017. http://www.unhcr.at/home/artikel/ce5b32e9ec1ebbe66e2945d3508a4000/erhoehte-risiken-beim-versuch-europa-zu-erreichen.html

Wiener Zeitung (2014), Asyl. Europas rote Laterne, 13.08.2014