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Petra Wlasak

Grenzen im Spannungsfeld von staatlichem Flüchtlingsmanagement, gesellschaftlichem Diskurs und migrantischer Selbstbestimmung

Borders between governmental refugee management, social discourse, and migrants’ self-determination

Abstract Since the arrival of an increasing number of migrants and refugees in the European Union – especially since summer 2015 - a general focus in the public discourse has been on borders. Investments in surveillance techniques, the expansion of border controls, along with cooperation between the EU and third-nations aim to close migration routes and prevent migrants from entering the EU. In addition, individual states have relaunched national border controls and are adopting increasingly restrictive immigration and asylum laws. In light of these recent developments, this article raises the following questions: what different concepts of borders exist and how do different actors try to influence and determine the structure and management of borders? Furthermore, the article takes a look at the consequences of border construction for migrants and refugees. By examining historic and recent developments of concepts of borders, the analysis reveals how different actors - including migrants themselves - try to influence the design of borders based on their individual political interests. However, it remains an illusion that the effective and efficient management of borders is possible. Indeed, an analysis considering borders as an outcome of conflicts and negotiations between different actors enables us to understand how borders are socially constructed, thereby assessing marginalization and exclusion as a consequence of border regimes.

1. Einleitung

„We must build a wall to secure our borders. It will save lives and will make America great again.“ Tweet des damaligen Präsidentschaftsanwärters und jetzigen US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump am 27. Juli 2015 (Twitter 2015). Die Ankündigung von Donald Trump eine Mauer an der Grenze zu Mexiko zu bauen sowie der im Februar 2017 eingeführte Einreisestopp für Menschen aus sieben Ländern (vgl. Spiegel Online 2017), führte auf internationaler als auch europäischer Ebene zu Unverständnis und zu Protesten (vgl. Chicago Tribune 2017; CNBC 2017; The Guardian 2017). Die Empörung über die Abschottung der Vereinten Staaten von Amerika gegenüber Einwanderinnen, Einwanderern und Flüchtlingen übersieht dabei aber, dass die Europäische Union selbst an ihren Außengrenzen sichtbare und unsichtbare Mauern gegen die Einreise von Drittstaatsangehörigen errichtet und eine rigide Abschottungspolitik gegenüber Drittstaatsangehörigen betreibt. Diese Maßnahmen der sogenannten Festung Europas zeigen sich am Ausbau der Überwachung und am Aufbau von neuen Grenzzäunen an den EU Außen- und Binnengrenzen, der Schließung der Westbalkanroute und diversen Abkommen mit EU-Drittstaaten zur Verhinderung der Einreise von Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten in die EU (vgl. Hess et al. 2017, siehe hierzu auch Müller/Rosenberger in dieser Ausgabe). Insgesamt hat sich der Fokus auf Grenzen in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung verstärkt, insbesondere seit 2015 in vermehrtem und inzwischen durch die beschriebenen Maßnahmen verringertem Ausmaß Flüchtlinge aus Krisengebieten in und an den Grenzen der EU (Eurostat 2016a; 2016b)1 ankommen. Dieser Beitrag nimmt dies zum Anlass, um sich mit Konzepten von Grenzen zu beschäftigen und zu hinterfragen, welche Essenz – sofern es eine solche gibt – eine Grenze generell ausmacht. Anhand der aktuellen Entwicklungen in der europäischen Flüchtlingspolitik wird analysiert, wie Grenzen konstruiert werden und welche verschiedenen Akteurinnen und Akteure an der Ausgestaltung von Grenzen beteiligt sind.

2. Die Grenze – das scheinbare Nichts mit fatalen Auswirkungen

„sich einschließen

um sich auszuschließen

raum gegen raum“

(Weppelmann 1996 zitiert in Mayer-Tasch 2013, 41)

Sieht man von oben auf die topographische Beschaffenheit unseres Planeten herab, zum Beispiel von einem hohen Berg aus, so stellt man sich dabei oft die Frage, ob dieses oder jenes von oben herab sichtbare Gebiet noch Teil eines bestimmten Landes ist oder bereits zum Nachbarland gehört. Von oben herab ist dies schwer zu erkennen, denn Grenzen sind per se nicht sichtbar. Landesgrenzen sind nicht, wie auf politischen Karten, in der Natur eingezeichnet. Dennoch ist so manche Grenze auch durch die Topographie einer Region erkennbar. Bergkämme, Flüsse oder Wüstengebiete kennzeichnen manchmal politische Grenzverläufe. Grenzen können sich also mit markanten Merkmalen der Topographie decken, müssen es aber nicht (vgl. Becker/Komlosy 2004, 21). Sofern vorhanden, sind diese materiellen Begebenheiten aber von Natur aus noch keine Grenzen, sondern werden erst dazu gemacht, indem sie als solche benutzt werden und ihnen eine „abgrenzende, identitätsbildende Bewertung“ zuerkannt wird (Mayer-Tasch 2013, 43). Bezogen auf Butler (1990) und Foucault (2006) beschreibt Reuber (2012) diesen Prozess der Zuschreibung als eine diskursive Praxis und Performativität des Materiellen. Das bedeutet, die Materialität der Topographie im Raum wird benutzt, um politische bzw. gesellschaftliche Vorstellungen durch sich wiederholende Praktiken, Symbole und Rituale von Grenze zu realisieren (vgl. Reuber 2012, 67). Die Grenze wird also dadurch konstruiert, indem eine „Verbindung von Materialität und symbolischer Bedeutung“ durch performative Diskurse stattfindet (Reuber 2012, 67). Was aber sucht man genau, wenn man von einem hohen Berg nach der Grenze fragt? Was genau stellt die Grenze dar? Wo ist sie verortet und wie kann man sie vor Ort betreten? Die Antwort ist, dass die Grenze ein Nichts darstellt und nirgendwo verortet ist. Man steht entweder vor oder hinter der Grenze, oder man überschreitet sie. Konkret betreten kann man sie aber nicht. Trotz dieses Nichts der Grenze, kann man die Grenze benennen. Sie hat diskursive Macht. Indem man die Frage stellt, wovon man überhaupt spricht, wenn von der Grenze gesprochen wird, benennt man diese bereits und kreiert sie damit. Dennoch, die Grenze existiert materiell nicht, auch wenn es materielle Wegweiser im Raum gibt, die sie kennzeichnen. Der Literat Doron Rabinovici nimmt darauf in seinen Ausführungen über Grenzen Bezug, indem er ein Mädchen mit Fluchterfahrung aus dem Roman „Kind aller Länder“ von Irmgard Keun zitiert:

„Eine Grenze ist auch keine Erde, denn sonst könnte man sich ja einfach mitten auf die Grenze setzen oder auf ihr herumlaufen, wenn man aus dem ersten Land raus muss und in das andere nicht rein darf. Dann würde man eben mitten auf der Grenze bleiben, sich eine Hütte bauen und da leben und den Ländern links und rechts die Zunge rausstrecken. Aber eine Grenze besteht aus gar nichts, worauf man treten kann. Sie ist etwas, das sich mitten im Zug abspielt mithilfe von Männern, die Beamte sind“ (Keun 1938 zitiert in Rabinovici 2016).

Hierbei wird deutlich, dass trotz dieses Nichts der Grenze ihre Performativität Wirkungsmacht besitzt und Konsequenzen für von ihr Betroffene nach sich zieht. Ihre Wirkungsmacht ergibt sich in erster Linie durch die Trennung, die sie vollzieht. Grenzen „teilen, trennen, schneiden“ und stellen damit wechselseitige Bezugsgrößen zwischen neu geschaffenen Räumen her, die es zuvor nicht gegeben hat (Mayer-Tasch 2013, 41). Sie verorten und ordnen damit Personen, Personengruppen, Sprachen und Lebensweisen, und sie machen dadurch Abgrenzung und Unterscheidung identifizierbar (Mecheril et al. 2013, 27). Grenzen schaffen also auch Identität durch Abgrenzung, indem sie das Eigene und das Fremde kennzeichnen. Das Eigene und das Fremde werden erst anhand der gezogenen Linie sichtbar. „Ohne Grenzen gibt es keine Identität“ (Reuber 2012, 59). Auch Georg Simmel beschreibt den Menschen per se als ein grenzziehendes Wesen, das seine Identität erst dadurch schaffen kann, indem er oder sie sich von anderem abgrenzt (Simmel 1903 zitiert in Mayer-Tasch 2013, 42).

Abgrenzung schafft aber nicht nur Identität, sondern entsteht auch aus dem Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit. Die ersten Grenzziehungen der Menschheit waren jene der kollektiven Abgrenzung von menschlichen Siedlungen zur Wildnis und damit zum Schutz des eigenen Lebensbereichs (vgl. Becker/Komlosy 2004, 22–23). Dieses Schutz- und Sicherheitsbedürfnis stellt ein Interesse dar, nämlich die Kontrolle über ein bestimmtes Gebiet zu erlangen, und dort zu bestimmen, wer dieses betreten darf. Eine Grenzziehung ist damit auch immer eine Form der Aneignung von Raum und damit einer Ausübung von Macht (vgl. Reuber 2012, 59). Sie dient der Organisation von Herrschaft auf einem/oder über einen Raum (vgl. Reuber 2012, 56). Diese kann zu Konflikten führen, wenn andere Personen oder Gruppen ebenso einen Anspruch auf ein bestimmtes Gebiet haben und damit mit der Form der Grenzziehung nicht einverstanden sind. Grenzen werden darum stets umkämpft und stehen im Fokus gesellschaftlicher Debatten und Konflikte (vgl. Reuber 2012, 59). Sie sind historisch entstandene Konstrukte, deren Verläufe, Ausgestaltung und Handhabung sich im Lauf der Geschichte wandeln und in denen unterschiedliche Akteurinnen und Akteure territoriale Herrschaftsansprüche zu realisieren versuchen (vgl. Becker/Komlosy 2004, 21). Sie sind damit „Orte der ständigen Spannung, des Konflikts und der Anfechtung“ (Hess/Karakayali 2017, 28).

Die territorialen Herrschaftsansprüche über bestimmte Gebiete sind seit wenigen Jahrhunderten durch die Organisation von Staaten geordnet. Durch den Kolonialismus wurde die Idee des Staates und seiner Staatsgrenzen und damit die Aufteilung der gesamten Erdoberfläche in räumlich definierte Herrschaftsgebiete verbreitet (vgl. Reuber 2012, 55–56). Im 18. Jahrhundert entwickelte sich die Idee des Staates weiter zur Idee des Nationalstaates, welcher auf der ideologischen Vorstellung eines Containers basiert, der einen homogenen Staats-, Wirtschafts- und Kulturraum umfasst. In diesem Raum werden Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, denen eine Sprache und Kultur gemein ist, spezielle Rechte eingeräumt und wirtschaftlich wird im Rahmen einer Nationalökonomie agiert. Diese idealisierte Einheit wurde beispielsweise durch die Errichtung eines Binnenmarkts, einer zentralen Rechtsprechung und durch die Aussiedelung oder Assimilierung von sprachlichen oder kulturellen Minderheiten umgesetzt. Die vollkommene wirtschaftliche, politische und sozio-kulturelle Homogenität des Nationalstaats ist aber ein Ideal, das nicht der Realität entspricht (vgl. ­Becker/Komlosy 2004, 24). Der Nationalstaat bleibt eine „politisch-imaginäre Zugehörigkeitsordnung der Moderne“ (Mecheril et al. 2013, 23), die die soziale und ökonomische Ungleichheit sowie die kulturelle Diversität innerhalb des Containers negiert. Auch die Vorstellung, dass sich Nationalstaaten auf internationaler Ebene als gleichberechtigte Souveräne begegnen, ist durch die Tatsache der wirtschaftlichen und politisch ungleichen Einflussmöglichkeiten von Staaten nicht real (vgl. Becker/Komlosy, 24). Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unterschiedlicher Staaten erfahren dies, indem es für sie je nach Staatszugehörigkeit unterschiedlich schwierig ist, eine Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung für einen anderen Staat zu erhalten. Der globale Passportindex veröffentlicht jedes Jahr ausgehend von einem Vergleich der Visa­abkommen, Visaausstellungen und dem United Nations Development Programme Human Index der unterschiedlichen Länder eine Rangliste der Pässe mit den meisten Möglichkeiten in andere Länder zu reisen (vgl. Arton Capital 2017). Auch Berthold Brecht spricht in seinen „Flüchtlingsgesprächen“ von 1949 von der Wirkungskraft des Passes und damit der Staatsangehörigkeit eines Menschen:

„Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustand kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird“ (Brecht 1956 zitiert in Rabinovici 2016).

Die Grenzziehung und die Durchsetzung des Herrschaftsanspruches auf ein bestimmtes Gebiet haben also unmittelbare Konsequenzen für Menschen. Personen werden entweder innerhalb oder außerhalb des vermeintlich nicht durchlässigen Containers verortet und haben unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten (vgl. Reuber 2012, 59). Sobald eine Grenze dennoch überwunden werden kann und man in einem Land aufhältig ist, dessen Staatsangehörigkeit man nicht hat, verändert sich die jeweilige soziale und politische Positionierung. Beispiel hierfür ist die Transformation des rechtlichen Status von Drittstaatsangehörigen, sobald sie ein EU Mitgliedsland betreten. Deren „grundlegenden staatsbürger_innenschaftlich eingeschriebenen Rechte“ sind innerhalb der EU nicht gültig (Hess/Karakayali 2017, 34). Sie befinden sich in einer rechtlich, politisch und ökonomisch schlechter gestellten Situation, da sie nicht Teil des staatsbürgerlichen, homogenen Containers sind, der selektiert, wer vollwertiger Teil ist oder nicht (vgl. Hess/Karakayali 2017, 34). Drittstaatsangehörige bleiben in rechtlicher, sozialer und ökonomischer Sicht draußen verortet, selbst wenn sie es schaffen nach „drinnen“ zu gelangen (vgl. Ataç/Rosenberger 2015, 36). Dies zeigt sich durch geringere Ansprüche auf soziale Leistungen, limitierten Zugang zum Arbeitsmarkt, befristeten Aufenthaltsstatus und direkte Diskriminierungserfahrung bei Dienstleistungen oder im öffentlichen Raum (vgl. Ataç/Rosenberger 2015).

3. Irrtum Grenzmanagement?

Die EU und ihre Mitgliedstaaten versuchen in Anbetracht der Migrations- und Fluchtbewegungen ihre Grenzen zu rekonstituieren und zu restabilisieren (vgl. Hess et al. 2017, 7). Die Möglichkeiten der legalen Einreise und des legalen Aufenthalts für Drittstaatsangehörige werden konsequent limitiert und eingeschränkt. Dies zeigt sich auf nationaler Ebene durch Asylrechtsverschärfungen, die Abriegelung der Balkanroute (vgl. Hess et. al 2017) und durch Vertragsabkommen mit Drittstaaten, die Migrantinnen und Migranten an der Weiterreise in die EU hindern (siehe Müller/Rosenberger in dieser Ausgabe). Die Konsequenzen für Menschen, die dennoch versuchen die Außengrenze der EU zu überwinden, sind fatal: verunmöglichte und ille­galisierte Einreisebedingungen verlagern und verlängern die Fluchtrouten, die erhöhte Gefahren aufweisen, sei es durch größere Abhängigkeit von Schlepperinnen und Schleppern sowie durch Ausbeutung und riskante Fluchtmittel (Hess et al. 2017, 15). So starben im Jahr 2015 über 3.700 Menschen auf dem Versuch der Einreise in die EU über das Mittelmeer. Dennoch reißen die Versuche der Menschen, in die EU zu gelangen, nicht ab. 2015 wurde erstmals die Ein-Millionen-Marke der Migrantinnen und Migranten, die über das Mittelmeer einreisten, überschritten (UNHCR 2017).

Mayer beschreibt im Aufsatz „Not der Grenze“, dass Menschen es im Laufe der Geschichte immer wieder geschafft haben Grenzen zu überwinden, nicht nur politische, staatliche Grenzen, sondern auch soziale Barrieren sowie ökonomische, indem sie „versuchen ihr Heil in der Grenzüberschreitung zu suchen“ (Mayer-Tasch 2013, 46). Der sogenannte Grenzschutz ist also insofern nicht wirksam, da er Menschen nicht vom Versuch abhält einzureisen. Stattdessen führt er zu einer Erhöhung der Gefahr von Leib und Leben für Einreisende.

Auch aus der Perspektive der Regimetheorie ist es generell ein Irrtum anzunehmen, dass staatliche Akteurinnen und Akteure das Grenzmanagement gestalten und vollständig den Zugang zu ihrem Territorium kontrollieren können. Tsianos spricht in diesem Zusammenhang vom „Mythos der Kontrollierbarkeit von Migrationsprozessen“ (Tsianos 2010). Damit ist gemeint, dass die Grenze kein „stabiles, kontrollierbares und handhabbares Werkzeug der selektiven und differenzierten Inklusion ist“, auch wenn sie aus Gründen der Darstellung von Macht- und Herrschaftsansprüchen als solches dargestellt wird (Hess/Karakayali 2017, 34). Statt von der Grenze wird vom Grenzregime gesprochen, wobei betont wird, „dass Grenzen nichts Statisches sind, sondern sozialen Dynamiken und Kräfteverhältnissen unterliegen“, die von einer „Vielzahl und Gleichzeitigkeit von Akteurinnen und Akteuren“ ausgehen. Deren Praktiken sind zwar aufeinander bezogen, folgen aber keiner zentralen Logik (vgl. Tsianos 2010). Das bedeutet also, dass einzelne Akteurinnen und Akteure nicht alleine die Ausgestaltung von Grenzen bestimmen können. Stattdessen versuchen verschiedene Akteurinnen und Akteure – sei es Nationalstaaten, supranationale Organisationen wie die EU, NGOs, Wirtschaftstreibende aber auch Migrantinnen und Migranten selbst – die Möglichkeiten und Einschränkungen von Grenzüberschreitungen sowie die Gestaltung von Grenzen zu beeinflussen und müssen für die Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen auch mit anderen Akteurinnen und Akteuren in Verhandlung treten. Diese Perspektive auf die „Vielzahl von auch widersprüch­lichen gesellschaftlichen Praktiken und Bewegungen“ (Mecheril et al. 2013, 20) innerhalb des Grenzregimes bietet die Möglichkeit, Migrantinnen und Migranten als Akteurinnen und Akteure im Grenzregime wahrzunehmen. Sie sind demnach auch Subjekte, die Handlungen setzen können, die Konsequenzen für die Ausgestaltung der Grenze nach sich ziehen. Das Bewusstsein, dass auch Migrantinnen und Migranten selbst einen Handlungsspielraum – wenn auch im Rahmen eines asymme­trischen Machtverhältnisses zu anderen Akteurinnen und Akteuren des Regimes – haben, befreit sie aus der Perspektive, die sie als handlungsunfähige Opfer ohne Wahlmöglichkeit darstellt (Hess/Karakayali 2017, 29). Die Überwindung dieser Perspektive erschwert es, Migrantinnen und Migranten nur als Flüchtlinge anzuerkennen, insofern sie beweisen können, dass ihnen aus Not nichts Anderes übrigbleibt, als die Einreise zu wagen. Stattdessen werden die Komplexität von Flucht- und Migrationsgründen, die von den Betroffenen selbst abgewogen werden, und die daraus resultierenden Handlungsentscheidungen sichtbar gemacht.

Die Gestaltung und „Regularisierung“ von Grenzen ist durch diese Perspektivenerweiterung nicht mehr ein von rein staatlichen Akteurinnen und Akteuren gemanagtes Gebilde, sondern das Resultat sozialer Auseinandersetzungen und Verhandlungen, „die in immer wieder zu erneuenden (oder umzuwerfenden) institutionellen Kompromissen“ verschiedener und nicht rein staatlicher Akteurinnen und Akteure „münden“ (Tsianos 2010). Erst die „Vielzahl auch widersprüchlicher gesellschaftlicher Praktiken und Bewegungen“ gestalten das Grenzregime (Mecheril et al. 2013, 20). Nationalstaaten, supranationale Organisationen oder eine Form eines „Weltstaats“ (Tsianos 2010) können demnach nie die Ausgestaltung einer Grenze bestimmen und demnach auch nicht, obwohl beabsichtigt, effektiv und effizient alleinig nach ihren Interessen gestalten.

4. Fazit

Die Forderung einer Verstärkung von Grenzkontrollen, das bewusste Sichtbarmachen von Grenzen im Raum und die Aufrüstung der Grenzschutztechnologien in den USA und Europa zeigen, dass Nationalstaaten und supranationale Gebilde wie die EU ein Interesse daran haben ihren Herrschaftsanspruch auf ihre Territorien zu unterstreichen. Damit ist das Interesse verbunden, bewusst steuern zu können, welche limitierte Anzahl von Personen Zugang zu ihren Territorien haben. Diese verstärkten Handlungstendenzen weisen darauf hin, dass Grenzen im aktuellen politischen Diskurs umkämpfte Konstrukte sind, deren Ausgestaltung ein Produkt „des permanenten Ringens um Entkommen/Flucht einerseits und Einhegung andererseits“ ist (Hess/Karakayali 2017, 26). An diesem fortlaufenden Prozess sind nicht einzig staatliche Organisationen beteiligt, sondern ebenso nationale, transnationale und internationale Akteurinnen und Akteure aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft. All diese beeinflussen die „Praktiken, Diskurse, Technologien, Körper, Affekte und Entwicklungsverläufe“ (Hess/Karakayali 2017, 33) rund um das Konstrukt der Grenze. Es ist ein Irrtum, wenn staatliche Akteurinnen und Akteure annehmen, alleine die Übergänge von Grenzen managen zu können. Stattdessen befinden sie sich in einem stetigen bewussten und unbewussten Ausverhandlungsprozess mit den anderen Akteurinnen und Akteuren, die unterschiedliche Positionen entlang einer Machthierarchie einnehmen. Die Versuche der europäischen Nationalstaaten, der Europäischen Union oder des neu angelobten US-Präsidenten Donald Trump Grenzübergänge zu verhindern und mehr Barrieren rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Art für Migrantinnen und Migranten innerhalb und außerhalb ihres Territoriums aufzubauen, werden Menschen nicht davon abhalten, den Versuch zu starten, Grenzen zu überwinden. Trotz aller damit verbundenen Risiken werden Menschen auch zukünftig Handlungen setzen, die ihnen eine Einwanderung und damit Schutz vor prekären und gefährlichen Lebenssituationen in Krisen- und Entwicklungsländern ermöglichen. Grenzen sind „künstliche Schöpfungen“ (Mayer-Tasch 2013, 60) deren Ausgestaltung sich permanent ändert. Durch die Vielzahl an Faktoren, die diese Ausgestaltung beeinflussen und keiner systematischen Logik folgen, kann nicht vorausgesagt werden, welche Formen von Grenzregimen sich in Zukunft gestalten werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Versuch einer Einflussnahme vergebens ist. Im Gegenteil, die Perspektive auf Grenzen als ein konstruiertes und sich stetig wandelndes Grenzregime unterstreicht die Wichtigkeit eines konstanten Versuchs der Beeinflussung. Kritik von Grenzmanagementversuchen zur Sicherung von territorialen Ansprüchen sowie Exklusionsmechanismen, aber auch Solidaritätsbekundungen mit Migrantinnen und Migranten, die als handlungsfähige Objekte im gesellschaftlichen Diskurs wahrgenommen werden müssen, sind für Debatten um eine erweiterte Perspektive auf Grenzen essentiell. Nur so kann vermieden werden, dass Grenzen nicht als unhinterfragbare Naturgegebenheiten mitkonstituiert werden.

Anmerkungen

1 Die Anzahl der Asyl-Erstantragstellerinnen und Antragsteller erhöhte sich von 563 000 im Jahr 2014 auf knapp 1,26 Millionen im Jahr 2015 (vgl. Eurostat 2016b). Seit 2016 ist ein stetiger Rückgang der Asylantragstellungen zu beobachten. Innerhalb des ersten Halbjahres 2016 ging die Asylantragstellung um rund 15 Prozent zurück (vgl. Eurostat 2016a).

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